Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan
Nr. 53 „Schulze Frenking III“ wird entsprechend den Anträgen vom 24.11.2009 und
vom 28.12.2009 ein Änderungsverfahren gemäß §13a BauGB (beschleunigtes
Verfahren) eingeleitet.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am
09.12.2009 wurde der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Schulze Frenking III“ vom 24.11.2009 (Anlage 4a)
hinsichtlich der Grundflächenzahl vertagt. (Beschlussvorlage 197/2009, Auszug
aus der Niederschrift Anlage 3)
Um den
Antrag abschließend bewerten zu können forderten die Ausschussmitglieder
weitere Unterlagen vom Antragsteller. Die gewünschten Unterlagen für eine
städtebauliche Analyse, sowie eine Stellungnahme zum Altbaumbestand, sind
dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. (Anlagen 5–9)
Außerdem
wird der Antragsteller, vertreten durch seinen Architekten, in der Sitzung
diese Anlagen erläutern und weitere Fragen beantworten.
Um das
neu geplante Mehrfamilienhaus mit barrierefreien Wohnungen, als öffentlich
geförderter Mietwohnraum, auf dem Grundstück Marienplatz 7 umsetzen zu können,
ist es notwendig sowohl die GRZ = Grundflächenzahl, als auch die GFZ =
Geschossflächenzahl zu erhöhen. Deshalb hat der Eigentümer des o.g.
Grundstückes einen weiteren, ergänzenden Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Schulze Frenking III“ am 28.12.2009 eingereicht (Anlage
4b).
Beantragt
wird eine Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,8 auf 1,2 (Antrag vom
28.12.2009) und eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 (Antrag vom
24.11.2009). Die Obergrenzen der GRZ und GFZ gem. BauNVO für ein, wie hier
vorliegendes, Mischgebiet werden eingehalten.
Das
Grundstück Marienplatz 7 befindet sich im Eckbereich der Lindenstraße und der
Weseler Straße, in direkter Nähe zu den zentralen Hauptversorgungseinrichtungen
im Ortsteil Appelhülsen (Anlage 1).
Auf Grund
der allgemein städtebaulich wünschenswerten Nachverdichtung im Innenbereich und
dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl
und der Geschossflächenzahl für das Grundstück Marienplatz 7, wie auch für
einige weitere Grundstücke im Eckbereich, aus Sicht der Verwaltung positiv zu
bewerten (Anlage 2).
Anhand
der neu eingereichten Perspektiven (Anlagen 8) lässt sich gut erkennen, dass
sich das neu geplante Wohnhaus sowohl im Umfang als auch in der Gestaltung in
die Umgebung einfügt. Der sensible Umgang mit dem Baumbestend ist bei der
Planung und bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
Die
Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 53 „Schulze Frenking III“ könnten gemäß §13a
des BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Falle der Änderung des Bebauungsplanes werden die Kosten für die Planung gemäß
Beschluss vom 24.06.2008 vom Antragsteller übernommen.
Anlagen
Anlage 1:
Übersichtspläne
Anlage 1:
Bebauungsplanausschnitt
Anlage 1: Auszug
aus der Niederschrift
Anlage 1:
Anträge auf Bebauungsplanänderung
Anlage 1:
Lageplan/Dachaufsicht
Anlage 1:
Luftbild
Anlage 1:
Ansichten
Anlage 1:
Perspektiven
Anlage 1:
Stellungnahmen