Betreff
Finanzierung des Katholischen Bonifatius-Kindergartens in Schapdetten
Vorlage
013/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin Nottuln wird auf deren Antrag vom 7.7.2009 hin ein freiwilliger Zuschuss der Gemeinde Nottuln in Höhe von 3.683 € für das Jahr 2010 gewährt. Der Zuschuss ist zur Kostendeckung der durch die Offene Ganztagsschule bedingten Nutzung des Bonifatius-Kindergartens bestimmt.

 


Sachverhalt:

Das Schreiben der Zentralrendantur der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Dülmen vom 7.7.2009 nebst Anlagen ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Bereits seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und der damit verbundenen Betriebskostenfinanzierung über Kindpauschalen droht dem Bonifatius-Kindergarten in Schapdetten mit ursprünglich einmal 70 Kindergartenplätzen aufgrund der geringen Kinderzahlen (z.Zt. 43 Kinder) eine Unterfinanzierung. Der Umstand war im Ausschuss bereits mehrfach thematisiert worden. Nach Inkrafttreten des KiBiz gelang es dem Träger zunächst noch, Personal- und Sachkosten derart zu reduzieren, dass sich das Defizit in einem erträglichen Rahmen bewegte.

 

Am 7.7.2009 richtete sich nunmehr die Katholische Kirche an die Gemeinde Nottuln mit der Bitte, Zuschüsse zur Deckung der Unterfinanzierung zu gewähren. Für das Kindergartenjahr 2009/2010 errechnet die Zentralrendantur einen Fehlbedarf bereits in Höhe von 13.000 €. Es ist davon auszugehen, dass die Belegungszahlen noch weiter sinken.

 

Seitens der Verwaltung wird als grundsätzlich problematisch erachtet, wenn kommunale Finanzen zum Ausgleich landes- oder bundesgesetzlicher Unzulänglichkeiten herangezogen werden. Dem Zuschussantrag sollte man sich allerdings aufgrund der besonderen Situation des Ortsteils Schapdetten und aus folgendem Gesichtspunkt her annähern.

 

Dem vom Gemeinderat beschlossenen Grundschulverbund St. Martinus/St. Bonifatius ist es zu verdanken, dass den Grundschulkindern in Schapdetten überhaupt das Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ unterbreitet werden kann. In der Vergangenheit erreichten die niedrigen Kinderzahlen nicht die für die Landesprogramme erforderlichen Mindestgrößen.

 

Bereits in der Vergangenheit hatte der Kindergarten, mangels der fehlenden Landesprogramme (s.o.), dankenswerterweise die Grundschulkindbetreuung nach dem Unterricht übernommen. An dieser Stelle sei auch dankend erwähnt, dass der Betreuungsverein Pippi-Langstrumpf e.V. nach Bildung des Schulverbundes nicht zögerte, um das außerordentliche Angebot im Ortsteil Nottuln auch für Schapdetten auszuweiten. Zur Zeit werden dort 9 Schulkinder betreut.

 

Dem Betreuungsverein werden aufgrund der getroffenen Kooperationsvereinbarung Räume in den Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Gleiches kann die Gemeinde in den  Räumlichkeiten der St. Bonifatius-Grundschule nicht gewährleisten. So lag es nahe, die Betreuung in dem nahegelegenen Kindergarten anzusiedeln.

 

Seitens der Verwaltung wird von daher vorgeschlagen, der Katholischen Kirche die Raumnutzung zu vergüten.

 

Seit dem Sommer wurde dann in mehreren Gesprächen versucht, einen vernünftigen und für beide Seiten verträglichen Schlüssel zu finden. Per Mail vom 14.1.2010 legt die Zentralrendantur nunmehr drei Berechnungsmodelle für einen kommunalen Zuschuss vor.

Es werden die Gesamtbetriebskosten ohne Personalkosten umgelegt und zwar wie folgt:

 

 

            Genutzte Fläche/Betreuungsstunden                                Zuschuss in Höhe von 3.682,35 €

            Betreuungsplätze                                                           Zuschuss in Höhe von 8.705,77 €

            Genutzte Fläche                                                            Zuschuss in Höhe von 8.957,07 €

 

Beantragt werden 8.900 €/Jahr. Das errechnetet Defizit beträgt, wie bereits erwähnt 13.000 €/Jahr.

 

Es können alle Berechnungsmodelle nachvollzogen werden. Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Nottuln sollte allerdings das für die Gemeinde Nottuln günstigste ausgewählt werden, so dass im Jahr 2010 ein Zuschuss in Höhe von 3.683 € in den Haushalt eingestellt werden sollte.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung im Rahmen der Haushaltsplanberatung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

3.683,00 €/2010


Anlagen:

Schreiben der Zentralrendantur vom 7.7.2009 nebst Anlagen