Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der
Katholischen Kirchengemeinde St. Martin Nottuln vom 3.12.2009, die dargestellte
Investitionsmaßnahme zum Ausbau der U3-Betreuung im Familienzentrum St.
Gerburgis Nottuln mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 25.750 €
mitzufinanzieren, kann aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht entsprochen
werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 2.12.2009 beantragt die Katholische Kirchengemeinde St. Martin Nottuln
einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 25.750 €. Es handelt sich um einen
nicht gedeckten Anteil an den Investitionskosten.
Der Antrag ist
der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Das
Familienzentrum St. Gerburgis Nottuln soll im Rahmen der bedarfsgerechten
örtlichen Jugendhilfeplanung einmal die Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei
Jahren bis zur Einschulung), einmal die Gruppenform II (Kinder im Alter von
unter drei Jahren) und einmal die Gruppenform III (Kinder von drei Jahren und
älter) einrichten.
Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 249.950 €.
Die beantragte
Förderung mit Landesmittel beläuft sich auf 172.800 €.
Es stehen
Rücklagenbestände etc. in Höhe von 16.650 € zur Verfügung.
Das Bistum
bietet an, 50 % des Restbetrages, somit 25.750 € als Investitionszuweisung für
die Kirchengemeinde zu übernehmen, wenn auch die Gemeinde Nottuln einen solchen
Anteil an der Gesamtfinanzierung mitträgt.
Das Gebäude
steht in Eigentum der Katholischen Kirche.
Im Falle einer
Zuschussgewährung würde eine Zweckbindung für die Dauer von 20 Jahren
gefordert.
Insgesamt
betrachtet ist es dringend erforderlich, dass sich die Gemeinde Nottuln dem
deutlich gestiegenen Bedarf an U3-Plätzen stellt und die Träger und das
Kreisjugendamt bei der Aufgabe nach Kräften unterstützt.
Außerdem ist
es bemerkenswert, in welcher Weise sich der Träger und das Bistum an den Kosten
beteiligen wollen.
Insofern
müsste dem Zuschussantrag zugestimmt und der beantragte Zuschuss bereitgestellt
werden. Dieses lässt die gemeindliche Haushaltslage aber leider nicht zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Antragsgemäß
25.750 €
Anlagen:
Antrag der
Kath. Kirche vom 2.12.2009