Betreff
Investitionskostenförderung in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder von unter drei Jahren; hier: St. Gerburgis Kindergarten Nottuln
Vorlage
012/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin Nottuln vom 3.12.2009, die dargestellte Investitionsmaßnahme zum Ausbau der U3-Betreuung im Familienzentrum St. Gerburgis Nottuln mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 25.750 € mitzufinanzieren, kann aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht entsprochen werden.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 2.12.2009 beantragt die Katholische Kirchengemeinde St. Martin Nottuln einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 25.750 €. Es handelt sich um einen nicht gedeckten Anteil an den Investitionskosten.

 

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Das Familienzentrum St. Gerburgis Nottuln soll im Rahmen der bedarfsgerechten örtlichen Jugendhilfeplanung einmal die Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung), einmal die Gruppenform II (Kinder im Alter von unter drei Jahren) und einmal die Gruppenform III (Kinder von drei Jahren und älter) einrichten.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 249.950 €.

Die beantragte Förderung mit Landesmittel beläuft sich auf 172.800 €.

Es stehen Rücklagenbestände etc. in Höhe von 16.650 € zur Verfügung.

Das Bistum bietet an, 50 % des Restbetrages, somit 25.750 € als Investitionszuweisung für die Kirchengemeinde zu übernehmen, wenn auch die Gemeinde Nottuln einen solchen Anteil an der Gesamtfinanzierung mitträgt.

 

Das Gebäude steht in Eigentum der Katholischen Kirche.

Im Falle einer Zuschussgewährung würde eine Zweckbindung für die Dauer von 20 Jahren gefordert.

 

Insgesamt betrachtet ist es dringend erforderlich, dass sich die Gemeinde Nottuln dem deutlich gestiegenen Bedarf an U3-Plätzen stellt und die Träger und das Kreisjugendamt bei der Aufgabe nach Kräften unterstützt.

Außerdem ist es bemerkenswert, in welcher Weise sich der Träger und das Bistum an den Kosten beteiligen wollen.

Insofern müsste dem Zuschussantrag zugestimmt und der beantragte Zuschuss bereitgestellt werden. Dieses lässt die gemeindliche Haushaltslage aber leider nicht zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Antragsgemäß 25.750 €


Anlagen:

Antrag der Kath. Kirche vom 2.12.2009