Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der
Katholischen Kirchengemeinde St. Martin Nottuln vom 3.12.2009, die dargestellte
Investitionsmaßnahme zum Ausbau der U3-Betreuung im Liebfrauenkindergarten
Nottuln mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 22.255 € mitzufinanzieren,
kann aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht entsprochen werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 3.12.2009 beantragt die Katholische Kirchengemeinde St. Martin Nottuln
einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 22.255 €. Es handelt sich um einen
nicht gedeckten Anteil an den Investitionskosten.
Der Antrag ist
der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Der
Liebfrauenkindergarten soll im Rahmen der bedarfsgerechten örtlichen
Jugendhilfeplanung zweimal die Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren
bis zur Einschulung), einmal die Gruppenform II (Kinder im Alter von unter drei
Jahren) und einmal die Gruppenform III (Kinder von drei Jahren und älter)
einrichten.
Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 541.600 €.
Die beantragte
Förderung mit Landesmittel beläuft sich auf 396.000 €.
Es stehen
Rücklagenbestände etc. in Höhe von 87.515 € zur Verfügung. Zusätzlich kann der
Träger einen Anteil von 13.575 € übernehmen.
Das Bistum
bietet an, 50 % des Restbetrages, somit 22.255 € als Investitionszuweisung für
die Kirchengemeinde zu übernehmen, wenn auch die Gemeinde Nottuln einen solchen
Anteil an der Gesamtfinanzierung mitträgt.
Es handelt
sich um ein gemeindliches Gebäude, welches der Katholischen Kirche mit Vertrag
vom 14.07.1981 zur Nutzung als 4-Gruppen-Kindergarten überlassen wurde. Das
Kreisjugendamt Coesfeld hat bereits signalisiert, dass für den Fall einer
Landesförderung die Verlängerung der Laufzeit um die Zweckbindungszeit der
Landesmittel (20 Jahre) vereinbart werden müsste.
Insgesamt
betrachtet ist es dringend erforderlich, dass sich die Gemeinde Nottuln dem
deutlich gestiegenen Bedarf an U3-Plätzen stellt und die Träger und das
Kreisjugendamt bei der Aufgabe nach Kräften unterstützt.
Außerdem ist
es bemerkenswert, in welcher Weise sich der Träger und das Bistum an den Kosten
beteiligen wollen.
Insofern
müsste dem Zuschussantrag zugestimmt und der beantragte Zuschuss bereitgestellt
werden. Dieses lässt die gemeindliche Haushaltslage aber leider nicht zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Antragsgemäß
22.255 €
Anlagen:
Antrag der
Kath. Kirche vom 3.12.2009