Betreff
Investitionskostenförderung in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren; hier: Liebfrauenkindergarten Nottuln
Vorlage
011/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin Nottuln vom 3.12.2009, die dargestellte Investitionsmaßnahme zum Ausbau der U3-Betreuung im Liebfrauenkindergarten Nottuln mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 22.255 € mitzufinanzieren, kann aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht entsprochen werden.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 3.12.2009 beantragt die Katholische Kirchengemeinde St. Martin Nottuln einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 22.255 €. Es handelt sich um einen nicht gedeckten Anteil an den Investitionskosten.

 

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Der Liebfrauenkindergarten soll im Rahmen der bedarfsgerechten örtlichen Jugendhilfeplanung zweimal die Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung), einmal die Gruppenform II (Kinder im Alter von unter drei Jahren) und einmal die Gruppenform III (Kinder von drei Jahren und älter) einrichten.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 541.600 €.

Die beantragte Förderung mit Landesmittel beläuft sich auf 396.000 €.

Es stehen Rücklagenbestände etc. in Höhe von 87.515 € zur Verfügung. Zusätzlich kann der Träger einen Anteil von 13.575 € übernehmen.

Das Bistum bietet an, 50 % des Restbetrages, somit 22.255 € als Investitionszuweisung für die Kirchengemeinde zu übernehmen, wenn auch die Gemeinde Nottuln einen solchen Anteil an der Gesamtfinanzierung mitträgt.

 

Es handelt sich um ein gemeindliches Gebäude, welches der Katholischen Kirche mit Vertrag vom 14.07.1981 zur Nutzung als 4-Gruppen-Kindergarten überlassen wurde. Das Kreisjugendamt Coesfeld hat bereits signalisiert, dass für den Fall einer Landesförderung die Verlängerung der Laufzeit um die Zweckbindungszeit der Landesmittel (20 Jahre) vereinbart werden müsste.

 

Insgesamt betrachtet ist es dringend erforderlich, dass sich die Gemeinde Nottuln dem deutlich gestiegenen Bedarf an U3-Plätzen stellt und die Träger und das Kreisjugendamt bei der Aufgabe nach Kräften unterstützt.

Außerdem ist es bemerkenswert, in welcher Weise sich der Träger und das Bistum an den Kosten beteiligen wollen.

Insofern müsste dem Zuschussantrag zugestimmt und der beantragte Zuschuss bereitgestellt werden. Dieses lässt die gemeindliche Haushaltslage aber leider nicht zu.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Antragsgemäß 22.255 €


Anlagen:

Antrag der Kath. Kirche vom 3.12.2009