Beschlussvorschlag:
1.
Die
beigefügte Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in
der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.
2.
Gemäß § 2
Abs. 1 dieser Satzung wird Herr Eberhard Wenzel als ehrenamtlicher
Behindertenbeauftrager bestellt.
Sachverhalt:
Die
Angelegenheit wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
23.6.2009 intensiv vorberaten. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 127/2009 wird
verwiesen. Diese wird nochmals beigefügt.
Der Haupt und
Finanzausschuss fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt vom geplanten Vorgehen sowie vom Entwurf der Satzung über die
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Nottuln
zustimmend Kenntnis.
In der Folgezeit lud der Bürgermeister
Vertreter einschlägiger Verbände und Institutionen zu einer Versammlung in das Katholische Pfarrheim in Nottuln ein.
Zeitgleich wurde auch über die Presse eingeladen. Gekommen waren 32 Personen,
die sich über ein Referat „Chancen und Perspektiven von Menschen mit
Behinderungen“ von Frau Annette Schlatholt, Geschäftsführerin der
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. Münster informierten. Außerdem
beschrieb Herr Eberhard Wenzel, Kreisarbeitsgemeinschaft Interessensvertretung
Coesfeld der Selbsthilfegruppe von Menschen mit Behinderungen, chronischen
Erkrankungen und deren Angehörigen, die Arbeit eines Behindertenbeauftragten in
der Praxis. Bürgermeister Schneider informierte den Teilnehmerkreis über den
Planungsstand in der Gemeinde Nottuln.
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde die Bereitschaft
abgefragt, in einem Behindertenbeirat mitzuarbeiten.
Dieser Teilnehmerkreis wurde zur
konstituierenden Sitzung des Behindertenbeirates am 29.10.2009 in die Alte Amtmannei eingeladen. Zu dieser
Veranstaltung erschienen 15 Personen. Weitere Interessierte waren verhindert
und konnten den Termin nicht wahrnehmen. In dieser Sitzung wählten die
Anwesenden einstimmig Herrn Eberhard Wenzel zum Vorsitzenden, Frau Mareen
Terwolbeck (Haus Margarete) und Frau Nicole Abram (BSG Appelhülsen) zu
Schriftführerinnen. Mit der Federführung in der Gemeindeverwaltung wurde Frau
Mense-Viehoff betraut. Eine Stellvertretung für Herrn Wenzel wurde noch nicht
gewählt.
Gleichzeit sprach der Behindertenbeirat
einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat aus, Herrn Wenzel als
Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Am 2.12.2009
trafen sich in der Gemeindeverwaltung Herr Wenzel, Frau Terwolbeck, Frau
Abram und Frau Mense-Viehoff, um das weitere Vorgehen und Fragen der
Organisation zu besprechen. Ein zweites Treffen der Arbeitsgruppe findet am
14.1.2010 statt.
Herr Wenzel plant an jedem ersten Donnerstag
in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr eine Sprechstunde abzuhalten. Diese wird
voraussichtlich in der Domherrengasse 4 abgehalten. Außerdem ist geplant, dass
der Beirat sich intern monatlich und öffentlich viermal jährlich trifft. Es ist
beabsichtigt, ihm Sitzungsgelder zu zahlen und notwendige Fahrtkosten zu
erstatten.
In der Sitzung des Rates am 2.2.2010 soll
Herr Wenzel als Behindertenbeauftrager bestellt und die beigefügte Satzung
beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Sitzungsgeld und
Fahrtkosten nach üblichen Bestimmungen, in Höhe noch nicht bezifferbar
Anlagen:
Vorl.-Nr.
127/2009
Satzung über
die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung