Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Hiermit werden dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit die Anmeldezahlen an den Nottulner Schulen mitgeteilt, ebenfalls wird die jährliche Prognose über die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen in der Gemeinde Nottuln vorgestellt.

Da im vorangegangenen Jahr geplante Sitzungen ausfielen oder besonderen Themen gewidmet waren, erfolgt die Bekanntgabe der Schülerzahlen hiermit verspätet.

 

 

Schulanmeldungen:

 

 

Die Schulanfängerzahlen der Grundschulen für das kommende Schuljahr 2010/2011 sehen wie folgt aus:

 

 

Anmeldungen für 2010/2011

St. Martinus-Grundschule

58

Astrid-Lindgren-Grundschule

56

St. Marien-Grundschule

41

Sebastian-Grundschule

24

St. Bonifatius-Grundschule

15

gesamt

193

 

Sie sind auch sowohl in der Übersicht über die Erstklässler in den kommenden Jahren (Anlage Seite 1) als auch in der Prognose für die einzelnen Grundschulen enthalten.

Nachdem die Schulbezirke für die Grundschulen seit dem Schuljahr 2008/2009 weggefallen sind, steht den Eltern die Wahl der Grundschule frei, an der ihr Kind in der Gemeinde eingeschult werden soll. Für jedes Kind besteht allerdings nur ein Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule in seiner Gemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazitäten. Die Anmeldezahlen sind somit u.a. abhängig vom Wahlverhalten der Eltern als auch von der Erreichbarkeit durch den ÖPNV. In der Regel werden die Kinder aber mehrheitlich an der nächstgelegenen Grundschule angemeldet. Insgesamt können die Klassenbildungen an allen Grundschulen im Rahmen der festgelegten Zügigkeit stattfinden.

 

Die Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen in der Gemeinde Nottuln zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 können der Anlage Seite 12 entnommen werden. Wie bereits zum Schuljahr 2008/2009 haben die Nottulner Grundschulen Fragebögen an die Eltern verteilt um Gründe zu erfahren, warum sie ihre Kinder an der gewählten Schule, insbesondere an einer auswärtigen weiterführenden Schule, angemeldet haben. Die Antworten aus den zurückgegebenen Fragebögen wurde in die Anmeldelisten eingearbeitet bzw. für die sonstigen auswärtigen Schulen separat aufgelistet (Seiten 12- 14).

 

 

An der Geschwister-Scholl-Schule wurde mit 27 Anmeldungen eine Klasse gebildet. Leider sieht die mittelfristige Schülerprognose für die Hauptschule auch keine gegensätzliche Entwicklung vor. Grund für die rückläufigen Schülerzahlen an dieser Hauptschule ist die demographische Entwicklung der Bevölkerung und das veränderte Wahlverhalten der Eltern. Denn die an der Geschwister-Scholl-Schule kürzlich durchgeführte Qualitätsanalyse lieferte ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis.

 

Die Liebfrauen-Realschule hat mit 85 Neuanmeldungen 3 Eingangsklassen gebildet und befindet sich weiterhin innerhalb der Planzahlen.

 

Das Gymnasium Nottuln liegt mit 69 Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 und prognostizierten 73 Schülern nur leicht unter der Prognose. Es wurden im Sommer 2009 wiederum 3 Eingangsklassen gebildet.

 

Das Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2010/2011 endet erst spätestens am 05.03.2010, Zahlen hierzu können somit noch nicht vorgelegt werden, werden dem Ausschuss dann zu gegebener Zeit mitgeteilt.

 

 

Mittelfristige Entwicklung:

 

Die nachfolgenden Berechnungen beruhen auf aktuellen Geburtenzahlen sowie Übergangsquoten und Zuwanderungen aus Nachbarkommunen. Darüberhinausgehende Veränderungen durch Bevölkerungswanderungen sind nicht enthalten.

 

Zu den Prognosen einige Hinweise:

 

Grundschulen:

 

Zur Vorausberechnung der Schulanfänger sind die im jeweiligen Zeitraum geborenen Kinder aus der Meldedatei unter Berücksichtigung der im Schulgesetz vorgezogenen Einschulungszeiträume herangezogen worden. Für jedes dieser Kinder ist die nächstgelegene Grundschule bestimmt worden, d.h. die Grundschule, die über den kürzesten Fußweg erreicht werden kann. Grundlage für dieses Bestimmung ist § 46 Abs. 3 SchulG wonach jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität hat. Grundsätzlich steht den Eltern ein Wahlrecht über die besuchte Schule zu, daher kann die Prognose nur die Kinder mit Rechtsanspruch für den Besuch dieser Grundschule darstellen.

Zwar liegen aus den beiden vorangegangenen Schuljahren bereits Erfahrungen mit dem Wahlverhalten der Eltern vor, die „Verschiebungen“ zwischen den Schulen sind jedoch jährlich unterschiedlich, so dass eine Hochrechnung dieser Wanderungen derzeit kein reales Ergebnis bringen würde. Es bleibt abzuwarten, ob sich in den nächsten Jahren deutlichere Tendenzen aufzeichnen. Lediglich die Verschiebung von Schülern von der Astrid-Lindgren-Grundschule zur St. Martinus-Grundschule ist zu erkennen. Dieses hängt u.a. von der integrativen Beschulung in der St. Martinus-Grundschule und der direkten Busverbindung in die gemeindlichen Außenbereiche ab.

Besonders ist für dieses Schuljahr die Anmeldung von 9 Schülerinnen und Schülern zum Teilstandort St. Bonifatius-Grundschule in Schapdetten zu erwähnen. Auch hierdurch wird klar, dass ein Trend der Wanderungen schwierig im Voraus zu erkennen ist.

 

In den Grundschulen schwankt die Zahl der Erstklässler in den nächsten 6 Jahren zwischen 211 und 154 Kindern. Aufgrund der Verschiebung des Einschulungsstichtages sind überwiegend Geburtszeiträume von 13 Monaten die Folge, erst ab dem Schuljahr 2015/2016 werden wieder 12 Monate zugrundegelegt. Dieses könnte bedeuten, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 die Zahl der Schulanfänger deutlich sinken könnte, ein Trend könnte sich bereits mit lediglich 154 Kindern abzeichnen.

 

Weiterführende Schulen:

 

Grundlage für die Prognose bei den weiterführenden Schulen ist die Zahl der SchulabgängerInnen an den Nottulner Grundschulen. Diese wurden entsprechend der Übergangsquoten zu den weiterführenden Schulen der letzten Jahre prozentual verteilt. Hinzu kamen die durchschnittlichen Zuwanderungen aus den Nachbarkommunen.

 

Bei der Geschwister-Scholl-Hauptschule zeigt sich über die nächste Jahre eine deutliche Einzügigkeit. Einzügigkeit deshalb, da in der Hauptschule die Bandbreite von 30 Schülern um bis zu 5 Schüler überschritten werden kann.

Laut § 82 Abs. 4 SchulG müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicherzustellen.

Die Bezirksregierung Münster teilte auf Nachfrage mit, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung ein veränderter Bildungsauftrag für die Schulform „Hauptschule“ gelte und gegenwärtig einzügige Hauptschulen toleriert werden.

Es bleibt somit abzuwarten, ob sich die Situation der Geschwister-Scholl-Schule in den kommenden Jahren durch verändertes Wahlverhalten der Eltern, Bevölkerungszuzüge oder Einpendlern aus Nachbarkommunen zufriedenstellender entwickelt. Der Bestand dieser Schule ist derzeit nicht gefährdet.

 

Die Schülerprognose für die Realschule zeigt eine stabile 3-Zügigkeit. Bei einer Realschule liegt die Mindestgröße bei 2 Parallelklassen. Die Fortführung der Schule aus Sicht der Gemeinde Nottuln im Hinblick auf die Schülerzahlen ist durch die Prognose mittelfristig bestätigt.

 

Das Gymnasium Nottuln ist in der Sekundarstufe I derzeit voll dreizügig, entsprechend der Prognose wird diese Dreizügigkeit auch weiterhin gesichert sein. Gymnasien müssen bis Jahrgangsstufe 10 bei der Fortführung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Erforderlich ist in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums Nottuln eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im erst Jahr der Qualifikationsphase.

Der Bestand des Gymnasiums Nottuln in der jetzigen Form ist somit weiterhin gesichert.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Diverse Tabellen zur Schulentwicklung (Seiten 1 – 15)