Beschlussvorschlag:
Die in
Anlage 3 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
Die
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I/II“ (siehe
Anlage 1) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige
Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 2) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Verfahren
Der Rat
der Gemeinde Nottuln hat in der Sitzung vom 14.12.2004 die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens beschlossen, um eine direkte Anbindung vom
Industriepark I/II an die Ortsumgehung Nottuln herzustellen. Zur Umsetzung
wurde seitens des Landesbetriebs Straßenbau gefordert, dass die Gemeinde die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Straße schafft. Eine
Aufnahme in das Planfeststellungsverfahren war nicht möglich.
Hierzu
sollte zunächst der Bebauungsplan Nr. 107 „Verbindungsstraße zwischen
Gewerbegebiet und Ortsumgehung“ aufgestellt werden. Aus Gründen der
Verfahrenserleichterung wurde das Verfahren nach der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung umgestellt und wird jetzt als
Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74
„Industriepark I/II“ durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung hat vom 12.01.2009 bis zum 12.02.2009 stattgefunden. Die
Offenlage und die Behördenbeteiligung haben vom 16.11.2009 bis zum 15.12.2009
stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die zugehörigen
Abwägungsempfehlungen sind Anlage 4 zu entnehmen.
Planinhalt
Die neue
Verbindungsstraße ist für die prognostizierte Verkehrsbelastung (Prognose 2020:
4400 KFZ /Tag davon 380 Lkw) ausreichend dimensioniert und erhält im
Einmündungsstraße ausreichend Fläche zur Einrichtung einer Rechts- und einer
Linksabbiegerspur. Im Verlauf der Umgehungsstraße ist die Einrichtung einer
Linksabbiegerspur erforderlich.
Ein
Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2008 weist die Wirksamkeit der neuen
Verbindungsstraße nach. Es wird festgestellt, dass die Straße insbesondere auch
durch den im Gewerbegebiet entstehenden Schwerlastverkehr genutzt wird. Sowohl
großräumig als auch im Ortskern kommt es nur zu sehr geringen Auswirkungen
durch den Bau der Entlastungsstraße. In Anlage 4 findet sich ein Auszug aus dem
Verkehrsgutachten, der in Kartenform je für Kfz-Verkehr insgesamt und für den
Schwerlastverkehr die Belastungsdifferenz zwischen gebauter und nicht-gebauter
Entlastungsstraße für das Nottulner Verkehrsnetz im Jahr 2020 zeigt.
Das
verbleibende Gewerbegrundstück wird durch die Straße verkleinert. Durch ein
näheres Heranziehen der Baugrenzen an die Verbindungsstraße im Vergleich zu den
übrigen Straßen, ist das Grundstück dennoch für einen kleinen Gewerbebetrieb
oder als Erweiterungsfläche für den angrenzenden Betrieb sinnvoll nutzbar.
Weitere
Details können der Begründung mit Umweltbericht entnommen werden (Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgleichszahlungen
in Höhe von etwa 2.500 € (Ökokonto der Wirtschaftsbetriebe des Kreises
Coesfeld)
Einnahmeverluste
durch die Verkleinerung des vermarktbaren Gewerbegrundstücks um etwa 940 m².
Anlagen:
Anlage 1a:
Planzeichnung
Anlage 1b:
Textliche Festsetzungen / Legende / Rechtsgrundlagen
Anlage 2a:
Begründung mit Umweltbericht
Anlage 2b:
Anlage zum Umweltbericht (Bilanzierung)
Anlage 3:
Abwägungsempfehlung
Anlage 4:
Auszug aus dem Verkehrsgutachten