Betreff
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Industriepark I / II"
Vorlage
243/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 3 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I/II“ (siehe Anlage 1) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 2) wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Verfahren

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in der Sitzung vom 14.12.2004 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen, um eine direkte Anbindung vom Industriepark I/II an die Ortsumgehung Nottuln herzustellen. Zur Umsetzung wurde seitens des Landesbetriebs Straßenbau gefordert, dass die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Straße schafft. Eine Aufnahme in das Planfeststellungsverfahren war nicht möglich.

 

Hierzu sollte zunächst der Bebauungsplan Nr. 107 „Verbindungsstraße zwischen Gewerbegebiet und Ortsumgehung“ aufgestellt werden. Aus Gründen der Verfahrenserleichterung wurde das Verfahren nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung umgestellt und wird jetzt als Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I/II“ durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat vom 12.01.2009 bis zum 12.02.2009 stattgefunden. Die Offenlage und die Behördenbeteiligung haben vom 16.11.2009 bis zum 15.12.2009 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsempfehlungen sind Anlage 4 zu entnehmen.

 

Planinhalt

Die neue Verbindungsstraße ist für die prognostizierte Verkehrsbelastung (Prognose 2020: 4400 KFZ /Tag davon 380 Lkw) ausreichend dimensioniert und erhält im Einmündungsstraße ausreichend Fläche zur Einrichtung einer Rechts- und einer Linksabbiegerspur. Im Verlauf der Umgehungsstraße ist die Einrichtung einer Linksabbiegerspur erforderlich.

 

Ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2008 weist die Wirksamkeit der neuen Verbindungsstraße nach. Es wird festgestellt, dass die Straße insbesondere auch durch den im Gewerbegebiet entstehenden Schwerlastverkehr genutzt wird. Sowohl großräumig als auch im Ortskern kommt es nur zu sehr geringen Auswirkungen durch den Bau der Entlastungsstraße. In Anlage 4 findet sich ein Auszug aus dem Verkehrsgutachten, der in Kartenform je für Kfz-Verkehr insgesamt und für den Schwerlastverkehr die Belastungsdifferenz zwischen gebauter und nicht-gebauter Entlastungsstraße für das Nottulner Verkehrsnetz im Jahr 2020 zeigt.

 

Das verbleibende Gewerbegrundstück wird durch die Straße verkleinert. Durch ein näheres Heranziehen der Baugrenzen an die Verbindungsstraße im Vergleich zu den übrigen Straßen, ist das Grundstück dennoch für einen kleinen Gewerbebetrieb oder als Erweiterungsfläche für den angrenzenden Betrieb sinnvoll nutzbar.

 

Weitere Details können der Begründung mit Umweltbericht entnommen werden (Anlage 2).


Finanzielle Auswirkungen:

Ausgleichszahlungen in Höhe von etwa 2.500 € (Ökokonto der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld)

 

Einnahmeverluste durch die Verkleinerung des vermarktbaren Gewerbegrundstücks um etwa 940 m².


Anlagen:

Anlage 1a: Planzeichnung

Anlage 1b: Textliche Festsetzungen / Legende / Rechtsgrundlagen

 

Anlage 2a: Begründung mit Umweltbericht

Anlage 2b: Anlage zum Umweltbericht (Bilanzierung)

 

Anlage 3: Abwägungsempfehlung

 

Anlage 4: Auszug aus dem Verkehrsgutachten