Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Nottuln steht dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ grundsätzlich
positiv gegenüber.
Aufgrund der
schwierigen Haushaltslage nimmt die Gemeinde Nottuln am Landesprogramm nicht
teil.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln hat am 04.09.2007 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Nottuln steht der Intention
positiv gegenüber, dass sichergestellt wird, dass Kinder aus sozial schwachen
Familien am Mittagessen teilnehmen können.
Nach Würdigung des zu erwartenden
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes, insbesondere im Hinblick auf eine
belastbare Bedarfsermittlung und im Hinblick auf das aufwendige Verfahren und
nach Würdigung der Rückmeldungen der Einrichtungen zur prognostizierten Bedarfslage
nimmt die Gemeinde Nottuln am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ nicht
teil.
Sollten die Bedarfsmeldungen der
Einrichtungen einen signifikanten Anstieg verzeichnen, wird die Verwaltung
einen Bericht geben, um ggfls. ergänzende Maßnahmen zu ergreifen.
Mit Schreiben
vom 25.11.2009 (Anlage Nr. 1) signalisiert die Schulleitung der
Geschwister-Scholl-Haupschule, dass nunmehr Bedarf besteht. Sie bittet den
damaligen Standpunkt zu überdenken.
Auch von
Seiten des Vereins Pippi Langstrumpf e.V. (Betreuungsverein für die
Astrid-Lindgren-Grundschule sowie die St. Martinus Grundschule mit Teilstandort
St. Bonifatius Grundschule) sieht nunmehr Bedarf.
Die
Zuwendungsvoraussetzungen sind nach wie vor:
·
Beschluss
des Schulträgers zur
Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“,
·
Bedürftigkeit
der geförderten Kinder und Jugendlichen auf der Grundlage beweiskräftiger Unterlagen der Eltern,
·
Einverständnis
der Erziehungsberechtigten
zur Offenlegung der Bedürftigkeit,
·
Regelmäßige
Durchführung an den Tagen mit Ganztagsschulbetrieb, in der Regel an wöchentlich
vier bis fünf Tagen
Das Land
pauschaliert die Kosten für ein Mittagessen in Höhe von 2,50 €/Tag. Von
diesen Kosten sollen grundsätzlich
a)
vom Land
bis zu 1,00 € (x 200 Schultage = 200,00 €/Jahr/Kind)
b)
von den
Eltern 1,00 € (x 200 Schultage = 200,00 €/Jahr/Kind)
c)
vom
Schulträger 0,50 € (x 200 Schultage = 100,00 €/Jahr/Kind)
aufgebracht
werden.
Die Erhebung
der Elternbeiträge ist Aufgabe der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers;
sie kann auf Dritte delegiert werden.
Aufgrund von
Rückmeldungen der Schulen wird prognostiziert, dass rund 16 SchülerInnen von
insgesamt 178 SchülerInnen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Somit müsste
die Gemeinde Nottuln einen Betrag von 1.600,00 € als freiwillige
Leistung bereitstellen.
Auch wenn das
Vorhaben „Die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der
Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote einer offenen oder gebundenen
Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I zu fördern“ zu
begrüßen ist, bleibt zu bedenken, dass es sich um eine zusätzliche
freiwillige Leistung der Gemeinde Nottuln handeln würde.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Schreiben der
Geschwister-Scholl-Hauptschule vom 25.11.2009