Betreff
Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Vorlage
242/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln steht dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage nimmt die Gemeinde Nottuln am Landesprogramm nicht teil.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat am 04.09.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeinde Nottuln steht der Intention positiv gegenüber, dass sichergestellt wird, dass Kinder aus sozial schwachen Familien am Mittagessen teilnehmen können.

 

Nach Würdigung des zu erwartenden unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes, insbesondere im Hinblick auf eine belastbare Bedarfsermittlung und im Hinblick auf das aufwendige Verfahren und nach Würdigung der Rückmeldungen der Einrichtungen zur prognostizierten Bedarfslage nimmt die Gemeinde Nottuln am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ nicht teil.

 

Sollten die Bedarfsmeldungen der Einrichtungen einen signifikanten Anstieg verzeichnen, wird die Verwaltung einen Bericht geben, um ggfls. ergänzende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Mit Schreiben vom 25.11.2009 (Anlage Nr. 1) signalisiert die Schulleitung der Geschwister-Scholl-Haupschule, dass nunmehr Bedarf besteht. Sie bittet den damaligen Standpunkt zu überdenken.

 

Auch von Seiten des Vereins Pippi Langstrumpf e.V. (Betreuungsverein für die Astrid-Lindgren-Grundschule sowie die St. Martinus Grundschule mit Teilstandort St. Bonifatius Grundschule) sieht nunmehr Bedarf.

 

Die Zuwendungsvoraussetzungen sind nach wie vor:

·         Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“,

·         Bedürftigkeit der geförderten Kinder und Jugendlichen auf der Grundlage beweiskräftiger Unterlagen der Eltern,

·         Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Offenlegung der Bedürftigkeit,

·         Regelmäßige Durchführung an den Tagen mit Ganztagsschulbetrieb, in der Regel an wöchentlich vier bis fünf Tagen

 

Das Land pauschaliert die Kosten für ein Mittagessen in Höhe von 2,50 €/Tag. Von diesen Kosten sollen grundsätzlich

a)      vom Land bis zu 1,00 € (x 200 Schultage = 200,00 €/Jahr/Kind)

b)      von den Eltern 1,00 € (x 200 Schultage = 200,00 €/Jahr/Kind)

c)      vom Schulträger 0,50 € (x 200 Schultage = 100,00 €/Jahr/Kind)

aufgebracht werden.

 

Die Erhebung der Elternbeiträge ist Aufgabe der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers; sie kann auf Dritte delegiert werden.

 

Aufgrund von Rückmeldungen der Schulen wird prognostiziert, dass rund 16 SchülerInnen von insgesamt 178 SchülerInnen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Somit müsste die Gemeinde Nottuln einen Betrag von 1.600,00 € als freiwillige Leistung bereitstellen.

 

Auch wenn das Vorhaben „Die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I zu fördern“ zu begrüßen ist, bleibt zu bedenken, dass es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung der Gemeinde Nottuln handeln würde.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlagen:

 

Schreiben der Geschwister-Scholl-Hauptschule vom 25.11.2009