Beschlussvorschlag:
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Beidseits der Friedhofstraße“ für den
in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Ordnung im Eingangsbereich des
Ortskerns von Nottuln.
Sachverhalt:
Das
Gebäude Daruper Straße / Niederstockumer Weg steht seit einiger Zeit leer; mit
Eingang eines Bauantrages für diesen Bereich ist in Kürze zu rechnen. Damit
steht ein Bereich zur Neubebauung an, der für das Ortsbild von Nottuln von
hoher Bedeutung ist. Aus Richtung Darup kommend markiert der Kreuzungsbereich
Niederstockumer Weg / Daruper Straße / Schlaunstraße den Auftakt zum Ortskern
von Nottuln. Zusammen mit dem gegenüberliegenden Hanhoff kann sogar von einer gewissen Torsituation
gesprochen werden.
Planungsrechtliche Situation
Gegenwärtig
besteht für den in Rede stehenden Bereich kein Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit
richtet sich somit nach § 34 BauGB. Bauvorhaben müssen sich demnach in die
Eigenart der näheren Umgebung bzgl. der Art und dem Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügen. Angesichts der
sehr heterogenen umgebenden Bebauung muss von einer sehr weiten Rahmensetzung
ausgegangen werden; die Bebaubarkeit ist somit in sehr vielfältiger und
weitreichender Form gegeben.
Handlungsempfehlung / Ziele des
Bebauungsplanes
Angesichts
der oben beschriebenen, städtebaulich herausragenden Bedeutung dieses
Standortes empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für
den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Mit einem Bebauungsplan könnte über
Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die Höhe baulicher Anlagen und die
Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen und in diesem
Fall im Kreuzungsbereich auch durch Baulinien sichergestellt werden, dass dieser
Eingangsbereich für Nottuln städtebaulich geordnet wird und sich die
Dimensionierung der Baukörper in einem ortsüblichen Rahmen abspielt. Um den
gesamten Kreuzungsbereich Niederstockumer Weg/Daruper Straße und die
Erschließungssituation im Bereich der Friedhofstraße mitberücksichtigen zu
können, sollte die Aufstellung des
Bebauungsplanes für den Bereich beidseits der Friedhofstraße erfolgen.
Der
Aufstellungsbeschluss umfasst somit eine Fläche von ca. 2.600 m² auf den
Flurstücken Gemarkung Nottuln, Flur 35, Nr. 667, 852, 853, 946, 947, 948, 949
und 950. Im Norden wird der Geltungsbereich begrenzt durch den Niederstockumer
Weg, im Osten durch die Daruper Straße und im Westen durch die angrenzende
Bestandsbebauung entlang der Schützenstraße und im Süden durch die angrenzende
Bestandsbebauung sowie den Friedhof mit Trauerhalle. Die genaue Abgrenzung ist
Anlage 1 zu entnehmen.
Plansicherungsinstrumente
Falls bis
zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Baugesuche eingehen, besteht die
Möglichkeit, diese gem. § 15 BauGB für die Dauer von maximal 12 Monaten
zurückzustellen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung
durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Darüber
hinaus könnte in einer der nächsten Sitzungen eine Veränderungssperre gem. § 14
und § 16 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
fällt interner Personalaufwand an. Da das Verfahren im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden kann, entfallen Kosten für einen
Umweltbericht. Erforderlich ist jedoch vrsl. die Beauftragung eines
Lärmgutachtens (ca. 2.000-3.000 €).
Anlagen:
Anlage 1: Abgrenzung des Geltungsbereichs