Betreff
1. Jahresabschluss 2008 der Gemeinde Nottuln,
2. Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
237/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird gemäß § 96 (1) GO festgestellt sowie der Lagebericht 2008 zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

Der Jahresabschluss 2008 weist ein Jahresergebnis i.H.v. 1.796.178,72 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2008 9.465.494,99 €.

 

Der Jahresüberschuss 2008 wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2008 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.


Sachverhalt:

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Er besteht gemäß § 37 GemHVO aus

1. der Ergebnisrechnung,

2. der Finanzrechnung,

3. den Teilrechnungen,

4. der Bilanz und

5. dem Anhang,

sowie dem Lagebericht nach § 48 GO.

 

Der Jahresabschluss 2008 wurde am 02.12.2009 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nottuln geprüft.

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Über das Ergebnis der Prüfung wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage).


Finanzielle Auswirkungen:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Anlagen:

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 02.12.2009