2. Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird gemäß
§ 96 (1) GO festgestellt sowie der Lagebericht 2008 zur Kenntnis genommen
und beschlossen.
Der
Jahresabschluss 2008 weist ein Jahresergebnis i.H.v. 1.796.178,72 € aus. Die
liquiden Mittel betragen am 31.12.2008 9.465.494,99 €.
Der
Jahresüberschuss 2008 wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Aufgrund des
geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2008 der Gemeinde Nottuln wird
dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Er besteht gemäß
§ 37 GemHVO aus
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. den
Teilrechnungen,
4. der Bilanz
und
5. dem Anhang,
sowie dem
Lagebericht nach § 48 GO.
Der
Jahresabschluss 2008 wurde am 02.12.2009 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Nottuln geprüft.
Die
durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Über das
Ergebnis der Prüfung wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt
(siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Anlagen:
Uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk vom 02.12.2009