Beschlussvorschlag:
Der Bericht
der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Hintergrund:
Das Konjunkturpaket II besteht bereits
seit einem Jahr. Da sich die Gemeinde Nottuln entschieden hat, mit Bedacht
vorzugehen und zum einen sinnvolle Investitionen zu tätigen und um zum anderen
nicht aufgrund der stärkeren Nachfrage mit erhöhten Kosten rechnen zu müssen,
sind zunächst nur kleinere Maßnahmen beschlossen worden.
Mit dieser Vorlage wird ein kurzer
Sachstandbericht gegeben, gleichzeitig soll aber bereits auf die Entscheidung,
welche Maßnahmen verwirklicht werden sollen hingearbeitet werden.
Rahmenbedingen:
Der Bund und die Länder haben sich auf
zwei Investitionsschwerpunkte verständigt, auf die Bildung und auf die
Infrastruktur. Für den Schwerpunkt Bildung erhält die Gemeinde Nottuln aus dem
Konjunkturpaket II Mittel in Höhe 1.254.580 € und für den Schwerpunkt
Infrastruktur Mittel in Höhe von 854.836 €, insgesamt also 2.109.416 €. Diese
Mittel können in den Jahren 2009 und 2010 abgerufen werden. Mit einer Maßnahme
muss spätestens 2010 begonnen werden. Sie muss zumindest teilweise bis spätestens
in 2011 abgeschlossen sein. Die letzte Mittelauszahlung findet dann definitiv
Ende 2011 statt.
Voraussetzungen:
Förderfähig sind Investitionen, die zusätzlich
getätigt werden müssen.
Diese Zusätzlichkeit ist dann gegeben,
wenn die Finanzmittel nicht für ein Vorhaben eingesetzt werden, dessen
Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen
Haushaltsplan gesichert ist. Es darf zu keiner Doppelförderung kommen. Die Zuwendungen sind trägerneutral zu
gewährleisten. Zwar hat die Gemeinde hier Ermessensfreiheit, sie darf jedoch
nicht willkürlich handeln.
Die Maßnahmen müssen überdies nachhaltig
sein. Ein in absehbarer Zeit nicht mehr benötigtes Gebäude zu sanieren und
anschließend zu veräußern, würde diesem Gedanken widersprechen.
Planungskosten von Investitionen, die
wirklich getätigt werden, sind ebenfalls aus den Mitteln des Konjunkturpakets
bezahlbar.
Verfahrensablauf:
Ein spezifisches Antrags- und
Genehmigungsverfahren findet nicht statt. Nach Abschluss der Maßnahme muss die
Kommune durch die örtliche Rechnungsprüfung die zweckentsprechende Verwendung
der Mittel jeder einzelnen Maßnahme testieren lassen.
Maßnahmen
in Nottuln
Die im April beschlossenen Maßnahmen an
Schulen (s. Anlage 2) sind mittlerweile erfolgreich durchgeführt worden. Die
Kosten für alle fünf Maßnahmen betrugen rund 82.000 €.
Für weitere Maßnahmen verbleiben folglich
ca. 1.172.000 €.
Es wurde ebenfalls im April beschlossen,
dass für die übrigen gemeindeeigenen Gebäude überprüft werden soll, welche Maßnahmen
sinnvoll umzusetzen sind.
In diesem Zusammenhang ist die AGES mit
einem Energie- und Klimaschutzkonzept beauftragt worden. In diesem werden neben
einer Bestands- und Potenzialanalyse auch konkrete Maßnahmen empfohlen und
deren Einspareffekte aufgezeigt. Die Erstellung dieses Konzeptes wird zu 80 %
gefördert. Aufgrund der langen Dauer bis zur Genehmigung der Förderung können
die Ergebnisse erst voraussichtlich im März vorgelegt werden. Dann können auch erst
die voraussichtlichen Kosten der möglichen Maßnahmen bestimmt werden.
Weitere
Maßnahmen
Die Verwaltung hat eine Liste mit
weiteren möglichen Maßnahmen erarbeitet.
Dabei wurden die o.g. Kriterien
(Investition, Zusätzlichkeit, Doppelförderung, Nachhaltigkeit) bereits geprüft.
Bei der Zusammenstellung der möglichen
Maßnahmen wurde Wert darauf gelegt, Maßnahmen auszuwählen, deren Durchführung
positive Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt hat. Dies kann durch
langfristige Einsparungen bewirkt werden – z.B. bei energetischen Maßnahmen –
oder dadurch, dass diese Maßnahmen früher oder später ohnehin zum Tragen kommen
würden und dann den gemeindlichen Haushalt belastet hätten.
Dabei hat die Verwaltung einen
Rangfolgenvorschlag nach Priorität festgelegt.
Kosten können derzeit nur für einige
dieser Maßnahmen beziffert werden. Für manche Maßnahmen würde eine präzise
Kostenermittlung erhebliche Planungskosten nach sich ziehen, ohne dass
sichergestellt ist, dass diese Maßnahme verwirklicht werden kann und wird. Als
Orientierungshilfe wurde jedoch für viele Maßnahmen eine Größendimension
festgelegt, die aber ausdrücklich nur als grober Maßstab dienen soll.
Weiteres Vorgehen
Wenn das Energie- und Klimaschutzkonzept
vorliegt, kann eine Gesamtprojektliste vorgelegt werden. Um dann zeitnah
agieren zu können, soll die oben dargestellt Projektliste bereits als
Vorbereitungshilfe und Diskussionsgrundlage für die entsprechende Sitzung im
Frühjahr 2010 dienen.
Maßnahmenliste
der Verwaltung
Nr. |
Maßnahme |
Kategorie |
Geschätzte Kosten (€) |
Kurzbeschreibung |
Bewertung |
1 |
Liebfrauen-Realschule |
Bildung |
ca. 600.000 |
Sanierung der
Fassade und der einfachverglasten Fenster. Dachsanierung mit Einbau
Wärmedämmung im südwestlichen Altbau. |
Die Sanierung
wird in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich. Der gemeindliche Haushalt
würde außerhalb des Konjunkturpakets mit 50 % der Kosten belastet werden.
Eine genaue Darstellung der Maßnahmen und deren Auswirkungen soll Anfang
nächsten Jahres erfolgen. |
2 |
Vereinsheim
Appelhülsen |
Infrastruktur |
ca. 70.000 30.000 für
Sanierung im Bestand, 38.000 €
Dachein-deckung |
Dacheindeckung,
Dämmung, Sanierung im
Bestand: u.a. Umkleiden, Sanitäranlagen, Heizungsanlage, Haustechnik, |
Die Gesamtmaßnahme
ist bereits in mehreren Gremien besprochen worden. Eine Sanierungsmaßnahme
ist unumgänglich. |
3 |
Energie- und
Klimaschutzkonzept der öffentlichen Gebäude einschließlich Hallenbad |
Bildung/ Infrastruktur |
zu umfassend
für eine Schätzung, mögliche Maßnahmen an den Gebäuden werden noch
festgelegt. (Kosten für
das Hallenbad rd. 85.000 €) |
s. Anlage 1
welche gemeindlichen Gebäude hier enthalten sind. Verschiedene Maßnahmen sind
denkbar: Fassaden, Fenster, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen .... Hallenbad:
Energetische Sanierung durch Dämmung der Außenwände einschl. der
Blechverkleidungen und Austausch der Fensterfront durch Mehrfachverglasung |
Die
Durchführung von Energiesparmaßnahmen entlasten den Haushalt dauerhaft. |
4 |
Alte
Amtmannei: öffentliches WC/ Barrierefreiheit |
Infrastruktur |
ca. 145.000 |
Einbau eines
Aufzugs in/an die Alte Amtmannei Einbau einer
behindertengerechten öffentlichen WC-Anlage in/an die Alte Amtmannei Einbau eines
Lagerraumes |
Um die
Amtmannei besser nutzen zu können soll ein Lagerraum eingebaut werden. Mit
Hilfe eines Aufzugs kann die Amtmannei für alle Bürger zugänglich gemacht
werden. Seit langem besteht der Wunsch nach einer öffentlichen WC-Anlage im
Ortskern. Der Umbau der Amtmannei könnte den Anbau einer solchen Anlage
ermöglichen. |
5 |
Investitionen
Feuerwehrhäuser |
Infrastruktur |
Für den Umbau
Feuerwehr-halle Darup beziffert auf 100.000 |
Umbau der
Umkleiden für beide Geschlechter sowie Umbau des Feuerwehrhauses Darup. Im
Obergeschoss soll ein Unterrichtsraum eingerichtet werden, dadurch kann die
Fahrzeughalle im Untergeschoss erweitert werden. |
Wenn die
Feuerwehr durch Nachwuchs nachhaltig gesichert werden soll, ist der Einsatz
weiblicher Feuerwehrleute essenziell. Das Gesetz sieht jedoch für diesen Fall
zwingend das Vorhalten von getrennten Umkleiden und sanitären Anlagen vor.
Für eine Sicherung der freiwilligen Feuerwehren werden diese Kosten also
ohnehin auf die Gemeinde zukommen. Die
Erweiterung der Fahrzeughalle wird bei einer Anschaffung eines normgerechten
Fahrzeuges zwangsläufig erforderlich werden. |
6 |
Erhöhung der
Verkehrssicherheit im historischen Ortskern |
Infrastruktur |
130.000 173.000
Summe: ca. 303.000 |
1. Schaffung
von barrierefreien Fußgängerfurten mit Aufmerksamkeitsfeldern an insgesamt
20 Furten von Lichtzeichensignalanlagen 2.
Niveauangleichung von Gehwegen an die Straßenoberfläche
„Kirchplatz/Hagenstraße“ und „Stiftsstraße/Schlaunstraße/Kirchplatz“. |
Wichtige
Maßnahmen, die aufgrund gestiegener Anforderungen und dem
Behindertengleichbehandlungsgesetz mittelfristig umgesetzt werden müssen. |
7 |
Neubau einer
Friedhofskapelle in Appelhülsen |
Infrastruktur |
ca. 500.000 |
Kompletter
Neubau mit Einsegnungshalle und mit Aufbahrungshalle sowie Nebenräumen. |
In Appelhülsen
besteht derzeit keine richtige Friedhofskapelle, lediglich ein Raum der
gleichzeitig als Einsegnungs- und Aufbahrungshalle genutzt wird, ohne
angemessene Nebenräume. Auch wenn der Träger die katholische Kirche ist, ist
es jedoch eine Grundaufgabe der Gemeinde. Einzelhalle |
8 |
Herstellung
eines Kiosks für das Wellenfreibad |
Infrastruktur |
ca. 70.000 |
Der bisherige
Kiosk des Wellenfreibades ist baulich ungünstig im Bereich der Chlorgasanlage
angelegt, sehr unattraktiv und technisch mittelfristig erneuerungsbedürftig |
Die Neuanlage
als separater Pavillon auf dem Gelände des Wellenfreibades würde die
Attraktivität der Bäder wesentlich erhöhen. |
9 |
Erneuerung von
Wirtschaftswegen |
Infrastruktur |
ca. 226.000 |
Durch die
Verwaltung wurden insgesamt 8 Wirtschaftswege mit einer Gesamtlänge von 3.250
Metern zusammengestellt, die zur Zeit unbefestigt bzw. geschottert sind und
hohe laufende Instandhaltungskosten verursachen. |
Durch einen
Ausbau als Asphaltstrecke würde das Qualitätsniveau angehoben und die Kosten
für die Bestandserhaltung reduziert. |
10 |
Wiederherstellung
des Rhodeparks |
Infrastruktur |
ca. 43.000 |
Maßnahmen zu
Attraktivitätssteigerung des Rhodeparks (Sitzplätze, Wegeanschluss, neue
Lampen usw.) |
Die Maßnahme
ist im Jahr 2005 durch den Rat beschlossen worden. Durchgeführt werden soll
die Gesamtmaßnahme dann, wenn Gelder zur Verfügung stehen. |
Finanzielle Auswirkungen:
Es besteht ein Eigenanteil von 12,5 %.
Die Restsumme wird aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert. Bei einer
Zuweisung an Mitteln in Höhe von 2.109.416 € beträgt der Eigenanteil bei
Ausgabe der kompletten Mittel 263677 €. Dieser Eigenanteil wird zunächst mit
ausgeschüttet und ist ab dem Jahr 2012 auf 10 Jahre verteilt zurückzuzahlen.
Anlagen:
Anlage 1:
Untersuchte Gebäude im Energie- und Klimaschutzkonzept
Anlage 2:
Bereits durchgeführte Maßnahmen