Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II
Vorlage
229/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Hintergrund:

 

Das Konjunkturpaket II besteht bereits seit einem Jahr. Da sich die Gemeinde Nottuln entschieden hat, mit Bedacht vorzugehen und zum einen sinnvolle Investitionen zu tätigen und um zum anderen nicht aufgrund der stärkeren Nachfrage mit erhöhten Kosten rechnen zu müssen, sind zunächst nur kleinere Maßnahmen beschlossen worden.

Mit dieser Vorlage wird ein kurzer Sachstandbericht gegeben, gleichzeitig soll aber bereits auf die Entscheidung, welche Maßnahmen verwirklicht werden sollen hingearbeitet werden.

 

 

Rahmenbedingen:

 

Der Bund und die Länder haben sich auf zwei Investitionsschwerpunkte verständigt, auf die Bildung und auf die Infrastruktur. Für den Schwerpunkt Bildung erhält die Gemeinde Nottuln aus dem Konjunkturpaket II Mittel in Höhe 1.254.580 € und für den Schwerpunkt Infrastruktur Mittel in Höhe von 854.836 €, insgesamt also 2.109.416 €. Diese Mittel können in den Jahren 2009 und 2010 abgerufen werden. Mit einer Maßnahme muss spätestens 2010 begonnen werden. Sie muss zumindest teilweise bis spätestens in 2011 abgeschlossen sein. Die letzte Mittelauszahlung findet dann definitiv Ende 2011 statt.

 

Voraussetzungen:

 

Förderfähig sind Investitionen, die zusätzlich getätigt werden müssen.

Diese Zusätzlichkeit ist dann gegeben, wenn die Finanzmittel nicht für ein Vorhaben eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist. Es darf zu keiner Doppelförderung kommen. Die Zuwendungen sind trägerneutral zu gewährleisten. Zwar hat die Gemeinde hier Ermessensfreiheit, sie darf jedoch nicht willkürlich handeln.

Die Maßnahmen müssen überdies nachhaltig sein. Ein in absehbarer Zeit nicht mehr benötigtes Gebäude zu sanieren und anschließend zu veräußern, würde diesem Gedanken widersprechen.

Planungskosten von Investitionen, die wirklich getätigt werden, sind ebenfalls aus den Mitteln des Konjunkturpakets bezahlbar.

 

Verfahrensablauf:

 

Ein spezifisches Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt. Nach Abschluss der Maßnahme muss die Kommune durch die örtliche Rechnungsprüfung die zweckentsprechende Verwendung der Mittel jeder einzelnen Maßnahme testieren lassen.

 

 

Maßnahmen in Nottuln

 

Die im April beschlossenen Maßnahmen an Schulen (s. Anlage 2) sind mittlerweile erfolgreich durchgeführt worden. Die Kosten für alle fünf Maßnahmen betrugen rund 82.000 €.

Für weitere Maßnahmen verbleiben folglich ca. 1.172.000 €.

Es wurde ebenfalls im April beschlossen, dass für die übrigen gemeindeeigenen Gebäude überprüft werden soll, welche Maßnahmen sinnvoll umzusetzen sind.

In diesem Zusammenhang ist die AGES mit einem Energie- und Klimaschutzkonzept beauftragt worden. In diesem werden neben einer Bestands- und Potenzialanalyse auch konkrete Maßnahmen empfohlen und deren Einspareffekte aufgezeigt. Die Erstellung dieses Konzeptes wird zu 80 % gefördert. Aufgrund der langen Dauer bis zur Genehmigung der Förderung können die Ergebnisse erst voraussichtlich im März vorgelegt werden. Dann können auch erst die voraussichtlichen Kosten der möglichen Maßnahmen bestimmt werden.

 

Weitere Maßnahmen

 

Die Verwaltung hat eine Liste mit weiteren möglichen Maßnahmen erarbeitet.

Dabei wurden die o.g. Kriterien (Investition, Zusätzlichkeit, Doppelförderung, Nachhaltigkeit) bereits geprüft.

Bei der Zusammenstellung der möglichen Maßnahmen wurde Wert darauf gelegt, Maßnahmen auszuwählen, deren Durchführung positive Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt hat. Dies kann durch langfristige Einsparungen bewirkt werden – z.B. bei energetischen Maßnahmen – oder dadurch, dass diese Maßnahmen früher oder später ohnehin zum Tragen kommen würden und dann den gemeindlichen Haushalt belastet hätten.

Dabei hat die Verwaltung einen Rangfolgenvorschlag nach Priorität festgelegt.

Kosten können derzeit nur für einige dieser Maßnahmen beziffert werden. Für manche Maßnahmen würde eine präzise Kostenermittlung erhebliche Planungskosten nach sich ziehen, ohne dass sichergestellt ist, dass diese Maßnahme verwirklicht werden kann und wird. Als Orientierungshilfe wurde jedoch für viele Maßnahmen eine Größendimension festgelegt, die aber ausdrücklich nur als grober Maßstab dienen soll.

 

Weiteres Vorgehen

 

Wenn das Energie- und Klimaschutzkonzept vorliegt, kann eine Gesamtprojektliste vorgelegt werden. Um dann zeitnah agieren zu können, soll die oben dargestellt Projektliste bereits als Vorbereitungshilfe und Diskussionsgrundlage für die entsprechende Sitzung im Frühjahr 2010 dienen.


 

Maßnahmenliste der Verwaltung

 

Nr.

Maßnahme

Kategorie

Geschätzte Kosten (€)

Kurzbeschreibung

Bewertung

1

Liebfrauen-Realschule

Bildung

ca. 600.000

Sanierung der Fassade und der einfachverglasten Fenster. Dachsanierung mit Einbau Wärmedämmung im südwestlichen Altbau.

Die Sanierung wird in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich. Der gemeindliche Haushalt würde außerhalb des Konjunkturpakets mit 50 % der Kosten belastet werden. Eine genaue Darstellung der Maßnahmen und deren Auswirkungen soll Anfang nächsten Jahres erfolgen.

 

2

Vereinsheim Appelhülsen

Infrastruktur

ca. 70.000

30.000 für Sanierung im Bestand,

38.000 € Dachein-deckung

Dacheindeckung, Dämmung,

Sanierung im Bestand: u.a. Umkleiden, Sanitäranlagen, Heizungsanlage, Haustechnik,

 

Die Gesamtmaßnahme ist bereits in mehreren Gremien besprochen worden. Eine Sanierungsmaßnahme ist unumgänglich.

3

Energie- und Klimaschutz­konzept der öffentlichen Gebäude einschließlich Hallenbad

Bildung/

Infrastruktur

zu umfassend für eine Schätzung, mögliche Maßnahmen an den Gebäuden werden noch festgelegt.

(Kosten für das Hallenbad rd. 85.000 €)

s. Anlage 1 welche gemeindlichen Gebäude hier enthalten sind. Verschiedene Maßnahmen sind denkbar: Fassaden, Fenster, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen ....

Hallenbad: Energetische Sanierung durch Dämmung der Außenwände einschl. der Blechverkleidungen und Austausch der Fensterfront durch Mehrfachverglasung

 

Die Durchführung von Energiesparmaßnahmen entlasten den Haushalt dauerhaft.

4

Alte Amtmannei: öffentliches WC/ Barrierefreiheit

Infrastruktur

ca. 145.000

Einbau eines Aufzugs in/an die Alte Amtmannei

Einbau einer behindertengerechten öffentlichen WC-Anlage in/an die Alte Amtmannei

Einbau eines Lagerraumes 

Um die Amtmannei besser nutzen zu können soll ein Lagerraum eingebaut werden. Mit Hilfe eines Aufzugs kann die Amtmannei für alle Bürger zugänglich gemacht werden. Seit langem besteht der Wunsch nach einer öffentlichen WC-Anlage im Ortskern. Der Umbau der Amtmannei könnte den Anbau einer solchen Anlage ermöglichen.

5

Investitionen Feuerwehrhäuser

Infrastruktur

 

 

 

 

 

 

Für den Umbau Feuerwehr-halle Darup beziffert auf 100.000

Umbau der Umkleiden für beide Geschlechter sowie Umbau des Feuerwehrhauses Darup. Im Obergeschoss soll ein Unterrichtsraum eingerichtet werden, dadurch kann die Fahrzeughalle im Untergeschoss erweitert werden.

Wenn die Feuerwehr durch Nachwuchs nachhaltig gesichert werden soll, ist der Einsatz weiblicher Feuerwehrleute essenziell. Das Gesetz sieht jedoch für diesen Fall zwingend das Vorhalten von getrennten Umkleiden und sanitären Anlagen vor. Für eine Sicherung der freiwilligen Feuerwehren werden diese Kosten also ohnehin auf die Gemeinde zukommen.

Die Erweiterung der Fahrzeughalle wird bei einer Anschaffung eines normgerechten Fahrzeuges zwangsläufig erforderlich werden.

6

Erhöhung der Verkehrssicherheit im historischen Ortskern

Infrastruktur

130.000

 

 

 

173.000

 

 

Summe:

ca. 303.000

1. Schaffung von barrierefreien Fußgängerfurten mit Aufmerksam­keitsfeldern an insgesamt 20 Furten von Lichtzeichensignalanlagen

2. Niveauangleichung von Gehwegen an die Straßenoberfläche „Kirchplatz/Hagenstraße“ und „Stiftsstraße/Schlaunstraße/Kirchplatz“.

Wichtige Maßnahmen, die aufgrund gestiegener Anforderungen und dem Behindertengleichbehandlungsgesetz mittelfristig umgesetzt werden müssen.

7

Neubau einer Friedhofskapelle in Appelhülsen

Infrastruktur

ca. 500.000

Kompletter Neubau mit Einsegnungs­halle und mit Aufbahrungshalle sowie Nebenräumen.

In Appelhülsen besteht derzeit keine richtige Friedhofskapelle, lediglich ein Raum der gleichzeitig als Einsegnungs- und Aufbahrungshalle genutzt wird, ohne angemessene Nebenräume. Auch wenn der Träger die katholische Kirche ist, ist es jedoch eine Grundaufgabe der Gemeinde. Einzelhalle

8

Herstellung eines Kiosks für das Wellenfreibad

Infrastruktur

ca. 70.000

Der bisherige Kiosk des Wellenfreibades ist baulich ungünstig im Bereich der Chlorgasanlage angelegt, sehr unattraktiv und technisch mittelfristig erneuerungsbedürftig

 

Die Neuanlage als separater Pavillon auf dem Gelände des Wellenfreibades würde die Attraktivität der Bäder wesentlich erhöhen.

 

9

Erneuerung von Wirtschaftswegen

Infrastruktur

ca. 226.000

Durch die Verwaltung wurden insgesamt 8 Wirtschaftswege mit einer Gesamtlänge von 3.250 Metern zusammengestellt, die zur Zeit unbefestigt bzw. geschottert sind und hohe laufende Instandhaltungskosten verursachen.

 

Durch einen Ausbau als Asphaltstrecke würde das Qualitätsniveau angehoben und die Kosten für die Bestandserhaltung reduziert.

 

10

Wiederherstellung des Rhodeparks

Infrastruktur

ca. 43.000

Maßnahmen zu Attraktivitätssteigerung des Rhodeparks (Sitzplätze, Wegeanschluss, neue Lampen usw.)

Die Maßnahme ist im Jahr 2005 durch den Rat beschlossen worden. Durchgeführt werden soll die Gesamtmaßnahme dann, wenn Gelder zur Verfügung stehen.


 


Finanzielle Auswirkungen:

Es besteht ein Eigenanteil von 12,5 %. Die Restsumme wird aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert. Bei einer Zuweisung an Mitteln in Höhe von 2.109.416 € beträgt der Eigenanteil bei Ausgabe der kompletten Mittel 263677 €. Dieser Eigenanteil wird zunächst mit ausgeschüttet und ist ab dem Jahr 2012 auf 10 Jahre verteilt zurückzuzahlen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Untersuchte Gebäude im Energie- und Klimaschutzkonzept

Anlage 2: Bereits durchgeführte Maßnahmen