Beschlussvorschlag:

Gemäß Antrag der CDU:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Lärmwerte in der Ortslage Appelhülsen mit den für eine Bundesfinanzierung erforderlichen Grenzwerten abzugleichen, sonstige Finanzierungskriterien zu ermitteln und im Erfolgsfall die erforderlichen Anträge auf den Weg zu bringen.


Sachverhalt:

Die Verwaltung gibt an dieser Stelle den Stand der zwischenzeitlich durchgeführten Erkundigungen bekannt:

Der Hintergrund des Antrags ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

Ebenfalls als Anlage beigefügt ist die maßgebliche Richtlinie: die Verkehrslärmschutzrichtlinie 93. Aus dieser sind die aktuellen Grenzwerte zu entnehmen. Zieht man 3 dB(A) ab, kommt man für Wohngebiete auf 67 dB (A) tags und 57 dB(A) nachts.

Die Anlage 4 besteht aus den Lärmkarten die im Rahmen der Überprüfung des Schallschutz-gutachtens für das Baugebiet Appelhülsen Nord II erarbeitet wurden sowie den Lärmschutzkarten die auf Grundlage der Verkehrszahlen für die EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt worden sind.

Aus den Karten geht hervor, dass die in der VLärmSchR genannten Grenzwerte offenbar nicht überschritten werden. Insofern wird nicht gesehen, dass eine Finanzierung seitens des Bundes zu erwarten ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.11.2009

Anlage 2: Anlage zum Antrag: Auszug aus dem Verkehrslärmkonzept

Anlage 3: Auszug aus der VLärmSchR  97

Anlage 4: Vorliegende Verkehrslärmkarten