Betreff
Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage in Appelhülsen
Vorlage
223/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Bei einer Wirtschaftlichkeit soll die Photovoltaikanlage um den zweiten Bauabschnitt erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Das Verfahren für die Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 114 „Photovoltaikpark Appelhülsen“ soll durchgeführt werden. Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird entsprechend im Parallelverfahren durchgeführt.


Sachverhalt:

Photovoltaikpark Appelhülsen

 

Am 23. Oktober hatte die Photovoltaikanlage ihren ersten Geburtstag. Die Gesamtbilanz ist erfreulich.

Die tatsächlichen Erträge übersteigen die geplanten Erträge deutlich. Dies liegt zum einen an den moderaten Prognosen, aber auch an der Funktionstüchtigkeit der Anlage mit geringen Ausfallzeiten (s. Abbildung 1).

 

 

 

Plan

Ist

Einspeisung (kWh)

1.052.400

1.269.461

Vergütung (€)

373.497

450.532

CO2-Minderung (t)

788

951

Tab. 1 Werte vom 1.11.2008 bis 31.10.2009

 

Die eingespeiste Strommenge entspricht dem Jahresverbrauch von 636 Durchschnitts-haushalten (3.500 kWh/a).

 

In dem folgenden Diagramm werden die Durchschnittswerte von PV-Anlagen ähnlicher

Ausrichtung, aber an verschiedenen Standorten, dargestellt.

 

Abbildung 1    (Quelle: SFV Deutschland e.V.)

 

 

Neben der Ertragsbilanz der Anlage sind auch andere Aspekte positiv zu vermerken.

è    Kein Vandalismus, kein Diebstahl auf dem Gelände der Anlage

è    Ein hohes Maß an Anerkennung und Interesse durch andere Kommunen sowohl aus der Verwaltung als auch aus den politischen Gremien – nicht nur aus dem Münsterland, private Investoren und andere Interessenten sind an die Gemeinde herangetreten

è    Steigerung der Präsenz der Gemeinde Nottuln in der regionalen und überregionalen Presse (WDR, WDR2, div. Tageszeitungen)

 

Erweiterung der Photovoltaikanlage

 

Bereits im Oktober 2007 ist im Rat über die gesamte gemeindeeigene Fläche als Photovoltaikpark diskutiert worden. Es ist jedoch beschlossen worden, zunächst ca. die Hälfte der Fläche zu verwenden.

Nach dem Erfolg der bestehenden Anlage kann nun über die Erweiterung auf die andere Hälfte diskutiert werden.

 

Planerische Voraussetzungen

Für die Realsierung eines zweiten Bauabschnittes Photovoltaikpark muss wie beim ersten Abschnitt der Flächennutzungsplan geändert werden und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ein Zielanpassungsverfahren an die Ziele des Regionalplanes – wie im ersten Verfahren durchgeführt wurde – ist jedoch nicht mehr erforderlich, da dies für die Gesamtfläche durchgeführt wurde.

Nicht nur aufgrund dieser Verfahrenserleichterung besteht die Hoffnung, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen das Bauleitplanverfahren zügig und zeitnah durchgeführt werden kann. Die positiven Erfahrungen mit den betroffenen Behörden im ersten Verfahren lassen ebenfalls darauf hoffen.

Allerdings muss bei der Erweiterungsfläche beachtet werden, dass diese Fläche näher an der Wohnbebauung liegt (nächstes Wohnhaus ca. 120 m Abstand). Der Wechselrichter der im Sommer geringe Lärmimmissionen verursacht, kann jedoch weit von der Wohnbebauung (ca. 300 m) platziert werden und stört dadurch nicht. Durch Pflanzungen entlang der Landesstraße und der Stever kann die Anlage besser in das Landschaftsbild integriert werden. Ohnehin kann nicht die gesamte Fläche in Anspruch genommen werden, da ein Teil – unmittelbar an der Stever und damit als Puffer zur Wohnbebauung - als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Als Nettofläche verbleiben dann ca. 4 ha. Auf diesen kann eine ähnliche Anzahl von Modulen errichtet werden wie auf der ersten Fläche, so dass ebenfalls eine ca. 1 - 1,2 MW-Anlage errichtet werden kann. Dies deckt sich auch mit der Menge an Strom, die problemlos in das bestehende Netz der RWE eingespeist werden kann (nach mündlicher Aussage der RWE).

 

Wirtschaftlichkeit

 

Trotz der positiven Erfahrungen, die mit dem ersten Abschnitt der Photovoltaik-Anlage gemacht wurden, würde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wieder vorsichtig berechnet.

Gerade die Nebenkosten für Pflege, Unterhalt, Versicherungen und ähnliches sind durch die Erfahrungen der letzen Monate jedoch viel sicherer zu kalkulieren.

Die Einspeisevergütung, die im Jahr 2008 noch 35,49 ct/kwh betragen hat, wird im Jahr 2010 nur noch ca. 28,43 ct/kwh betragen.

Demgegenüber sind die Modulpreise deutlich günstiger geworden (bis zu 20 %) und die Zinsen sind im Vergleich zum Vorjahr noch weiter gesunken.

Bei einem Grundsatzbeschluss würde die Verwaltung eine Wirtschaftsprognose erstellen.

 

Zeitplan

 

Bei Beauftragung der Verwaltung durch den Rat könnte das Bauleitplanverfahren zeitnah durchgeführt werden. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen und der erforderlichen Genehmigung des Flächennutzungsplanes kann mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan jedoch nicht vor Juni gerechnet werden. Findet dann sofort eine Ausschreibung statt, könnte im August mit dem Bau der Anlage begonnen werden. Dies stellt jedoch – wie bei dem ersten Abschnitt – einen sehr ambitionierten Zeitplan dar, der nur eingehalten werden kann, wenn keine unvorhergesehenen Zwischenfälle eintreten.

Ein Anschluss an das Netz im Jahr 2010, der aufgrund der weiter sinkenden Einspeisevergütung erforderlich ist, ist jedoch realisierbar.

Derzeit ist jedoch auf Bundesebene eine politische Diskussion im Gange, das Erneuerbare Energien Gesetz wieder zu ändern. Insbesondere die Vergütung für Freiflächenanlagen ist dabei in der Diskussion. Trotz der derzeit noch unkonkreten Aussagen hierzu, muss dies genau beobachtet werden und im Falle einer Änderung des Gesetzes vor Anschluss einer Erweiterung an das Netz geprüft werden, ob eine Wirtschaftlichkeit noch erzielt werden kann.

Auch wenn die Wirtschaftlichkeit noch nicht geklärt werden kann, sollte mit dem Bauleitplanverfahren zeitnah begonnen werden, um das Gesamtprojekt nicht zu verzögern. Stellt sich dann heraus, dass eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, kann das Verfahren abgebrochen werden. Aufgrund der Vorarbeiten des ersten Bauabschnittes sind die Kosten gering und bestehen zunächst nur aus internen Personalkosten. Zu einem späteren Zeitpunkt muss ein Umweltgutachten beauftragt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Externe Planungskosten: Ca. 2.000 €
Interne Planungskosten: Ca. 2.000 € (20 Stunden á 50 €)


Anlagen:

Übersichtsplan