Beschlussvorschlag:
Bei einer
Wirtschaftlichkeit soll die Photovoltaikanlage um den zweiten Bauabschnitt
erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Das Verfahren für die Erweiterung des
Bebauungsplans Nr. 114 „Photovoltaikpark Appelhülsen“ soll durchgeführt werden.
Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird entsprechend im
Parallelverfahren durchgeführt.
Sachverhalt:
Photovoltaikpark Appelhülsen
Am 23. Oktober
hatte die Photovoltaikanlage ihren ersten Geburtstag. Die Gesamtbilanz ist
erfreulich.
Die
tatsächlichen Erträge übersteigen die geplanten Erträge deutlich. Dies liegt
zum einen an den moderaten Prognosen, aber auch an der Funktionstüchtigkeit der
Anlage mit geringen Ausfallzeiten (s. Abbildung 1).
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Plan |
Ist |
Einspeisung
(kWh) |
1.052.400 |
1.269.461 |
Vergütung (€) |
373.497 |
450.532 |
CO2-Minderung
(t) |
788 |
951 |
Tab. 1 Werte vom 1.11.2008 bis 31.10.2009
Die eingespeiste
Strommenge entspricht dem Jahresverbrauch von 636 Durchschnitts-haushalten
(3.500 kWh/a).
In dem
folgenden Diagramm werden die Durchschnittswerte von PV-Anlagen ähnlicher |
Ausrichtung,
aber an verschiedenen Standorten, dargestellt. |
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Abbildung 1 (Quelle: SFV Deutschland e.V.)
Neben der
Ertragsbilanz der Anlage sind auch andere Aspekte positiv zu vermerken.
è Kein Vandalismus, kein Diebstahl
auf dem Gelände der Anlage
è Ein hohes Maß an Anerkennung und
Interesse durch andere Kommunen sowohl aus der Verwaltung als auch aus den
politischen Gremien – nicht nur aus dem Münsterland, private Investoren und
andere Interessenten sind an die Gemeinde herangetreten
è Steigerung der Präsenz der
Gemeinde Nottuln in der regionalen und überregionalen Presse (WDR, WDR2, div.
Tageszeitungen)
Erweiterung der Photovoltaikanlage
Bereits im
Oktober 2007 ist im Rat über die gesamte gemeindeeigene Fläche als
Photovoltaikpark diskutiert worden. Es ist jedoch beschlossen worden, zunächst
ca. die Hälfte der Fläche zu verwenden.
Nach dem Erfolg
der bestehenden Anlage kann nun über die Erweiterung auf die andere Hälfte
diskutiert werden.
Planerische Voraussetzungen
Für die
Realsierung eines zweiten Bauabschnittes Photovoltaikpark muss wie beim ersten
Abschnitt der Flächennutzungsplan geändert werden und ein Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Ein
Zielanpassungsverfahren an die Ziele des Regionalplanes – wie im ersten
Verfahren durchgeführt wurde – ist jedoch nicht mehr erforderlich, da dies für
die Gesamtfläche durchgeführt wurde.
Nicht nur
aufgrund dieser Verfahrenserleichterung besteht die Hoffnung, dass aufgrund der
gemachten Erfahrungen das Bauleitplanverfahren zügig und zeitnah durchgeführt
werden kann. Die positiven Erfahrungen mit den betroffenen Behörden im ersten
Verfahren lassen ebenfalls darauf hoffen.
Allerdings muss
bei der Erweiterungsfläche beachtet werden, dass diese Fläche näher an der
Wohnbebauung liegt (nächstes Wohnhaus ca. 120 m Abstand). Der Wechselrichter
der im Sommer geringe Lärmimmissionen verursacht, kann jedoch weit von der
Wohnbebauung (ca. 300 m) platziert werden und stört dadurch nicht. Durch
Pflanzungen entlang der Landesstraße und der Stever kann die Anlage besser in
das Landschaftsbild integriert werden. Ohnehin kann nicht die gesamte Fläche in
Anspruch genommen werden, da ein Teil – unmittelbar an der Stever und damit als
Puffer zur Wohnbebauung - als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Als
Nettofläche verbleiben dann ca. 4 ha. Auf diesen kann eine ähnliche Anzahl von
Modulen errichtet werden wie auf der ersten Fläche, so dass ebenfalls eine ca.
1 - 1,2 MW-Anlage errichtet werden kann. Dies deckt sich auch mit der Menge an
Strom, die problemlos in das bestehende Netz der RWE eingespeist werden kann
(nach mündlicher Aussage der RWE).
Wirtschaftlichkeit
Trotz der
positiven Erfahrungen, die mit dem ersten Abschnitt der Photovoltaik-Anlage
gemacht wurden, würde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wieder vorsichtig
berechnet.
Gerade die
Nebenkosten für Pflege, Unterhalt, Versicherungen und ähnliches sind durch die
Erfahrungen der letzen Monate jedoch viel sicherer zu kalkulieren.
Die
Einspeisevergütung, die im Jahr 2008 noch 35,49 ct/kwh betragen hat, wird im
Jahr 2010 nur noch ca. 28,43 ct/kwh betragen.
Demgegenüber
sind die Modulpreise deutlich günstiger geworden (bis zu 20 %) und die Zinsen
sind im Vergleich zum Vorjahr noch weiter gesunken.
Bei einem
Grundsatzbeschluss würde die Verwaltung eine Wirtschaftsprognose erstellen.
Zeitplan
Bei Beauftragung
der Verwaltung durch den Rat könnte das Bauleitplanverfahren zeitnah durchgeführt
werden. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen und der erforderlichen
Genehmigung des Flächennutzungsplanes kann mit einem rechtskräftigen
Bebauungsplan jedoch nicht vor Juni gerechnet werden. Findet dann sofort eine
Ausschreibung statt, könnte im August mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
Dies stellt jedoch – wie bei dem ersten Abschnitt – einen sehr ambitionierten
Zeitplan dar, der nur eingehalten werden kann, wenn keine unvorhergesehenen
Zwischenfälle eintreten.
Ein Anschluss an
das Netz im Jahr 2010, der aufgrund der weiter sinkenden Einspeisevergütung
erforderlich ist, ist jedoch realisierbar.
Derzeit ist
jedoch auf Bundesebene eine politische Diskussion im Gange, das Erneuerbare
Energien Gesetz wieder zu ändern. Insbesondere die Vergütung für
Freiflächenanlagen ist dabei in der Diskussion. Trotz der derzeit noch
unkonkreten Aussagen hierzu, muss dies genau beobachtet werden und im Falle
einer Änderung des Gesetzes vor Anschluss einer Erweiterung an das Netz geprüft
werden, ob eine Wirtschaftlichkeit noch erzielt werden kann.
Auch wenn die
Wirtschaftlichkeit noch nicht geklärt werden kann, sollte mit dem
Bauleitplanverfahren zeitnah begonnen werden, um das Gesamtprojekt nicht zu
verzögern. Stellt sich dann heraus, dass eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben
ist, kann das Verfahren abgebrochen werden. Aufgrund der Vorarbeiten des ersten
Bauabschnittes sind die Kosten gering und bestehen zunächst nur aus internen
Personalkosten. Zu einem späteren Zeitpunkt muss ein Umweltgutachten beauftragt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Externe
Planungskosten: Ca. 2.000 €
Interne Planungskosten: Ca. 2.000 € (20 Stunden á 50 €)
Anlagen:
Übersichtsplan