Beschlussvorschlag:
Ohne Beschluss
Sachverhalt:
Im
Februar 2009 wurde die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte
Kooperations-vereinbarung der Baumbergegemeinden abgeschlossen. Zweck der
Kooperation ist die Erschließung von Synergien durch die Zusammenarbeit der
Baubetriebshöfe und eine Zusammenarbeit in darüber hinausgehenden
Aufgabenstellungen bei der Unterhaltung der örtlichen Infrastruktur (Straßen-,
Grünanlagen-, Baum-, Sportanlagen- und Spielplatzunterhaltung).
Nach
§ 8 der Kooperationsvereinbarung hat die Kooperationsgruppe zur
Erfolgskontrolle der Kooperation einen Kooperationsbericht für die örtlichen
Beratungsgremien zu erstellen. Der Kooperationsbericht für das Jahr 2009 wurde
in Abstimmung mit den Kooperationspartnern durch die Gemeinde Havixbeck
erstellt. Dieser Bericht ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Nach
den Erfahrungen des ersten Jahres der Kooperation sind sich alle Mitglieder der
Kooperationsgruppe einig, die Intensivierung der Zusammenarbeit weiter
fortzusetzen und die Kooperationsvereinbarung auch für 2010 weiterlaufen zu lassen.
Da
nach § 7 der Kooperationsvereinbarung vorgesehen ist, dass auch andere
Kooperationsfelder erschlossen werden können, erfolgte in der letzten
Kooperationssitzung eine Abstimmung dahingehend, dass auch konzeptionell an
einer Umsetzung des § 61 a des Landeswassergesetzes (Dichtheitsprüfung von
Kanalhausanschlussleitungen) gemeinsam gearbeitet wird.
Voraussichtlich
bereits im Januar 2010 wird die nächste Arbeitsgruppensitzung der Kooperation
der Baumbergegemeinden in der Gemeinde Nottuln stattfinden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
Anlagen:
1.
Kooperationsvereinbarung
2.
Kooperationsbericht