Beschlussvorschlag:
1.
Der Gebührensatz für das Jahr 2010 beträgt unverändert 1,32
€ je Frontmeter.
2.
Die Straßenreinigungssatzung wird wie in Anlage 4 geändert
Sachverhalt:
A)
Sachverhalt:
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2010
Die Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2010 ist der Vorlage als Anlage 1
beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung seit 2004 ersichtlich.
Erläuterungen zu
den einzelnen Positionen der Anlage 1:
- Unternehmerkosten
Für die Durchführung der Straßenreinigung wird an das
beauftragte Unternehmen, die Fa. ALBA-Städtereinigung aus Neuenkirchen, seit
dem 01. Januar 2009 eine jährliche Vergütung von 1.113,79 € je Kehrkilometer ./. 3 % Rabatt zzgl.
MwSt. gezahlt.
Von der Fa. ALBA
werden derzeit ca. 157 km berechnet.
Um jetzt noch nicht vorhersehbare Veränderungen zu berücksichtigen,
wird als Kalkulationsbasis für 2010 eine Kehrstrecke von 158 km zugrunde
gelegt.
Die an die Fa. Alba zu zahlenden Kosten betragen im Jahr 2010
ca. 203.100,00 €.
- Kosten für den Winterdienst
Der
Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch
den Baubetriebshof ausgeführt.
In
den Vorjahren sind erhebliche witterungsbedingte Kostenschwankungen aufgetreten
(vgl. hierzu Anlage 2). Durchschnittlich entstanden in den vergangenen sechs
Jahren (2004 – 2009) Kosten in Höhe von jährlich 37.539 €. Für die Kalkulation
wurde ein Betrag in Höhe von 36.000 € zugrunde gelegt.
Kreis
Coesfeld:
Der
Winterdienst auf den Kreisstraßen im Gemeindegebiet Nottuln ist normalerweise
vom Kreis Coesfeld durchzuführen. Der Kreis räumt und streut ebenfalls die
kreiseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln, welche in den Aufgabenbereich der
Gemeinde Nottuln fallen. Diese Leistungen hat der Kreis bisher der Gemeinde in
Rechnung gestellt.
Über
einen Streckentausch sind die Leistungen ausgeglichen worden. Die Gemeinde
streut für den Kreis einen Teil der Hagenstraße und die Strecke von Stevern
nach Schapdetten. Aufgrund dieses Entgegenkommens stellt der Kreis den
Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten zukünftig nicht mehr in Rechnung.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW:
Die
im Jahr 2010 voraussichtlich entstehenden Kosten werden auf 2.200,00 €
geschätzt.
Der
Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Niederlassung Coesfeld, durchgeführt. Die zur Gemeinde Nottuln
gehörende Kilometerzahl wird der Gemeinde anteilmäßig in Rechnung gestellt.
Streumaterialien:
Streumaterialien
zählen zu den ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung. Auch hier sind
erhebliche Schwankungen in den letzten Jahren aufgetreten. Das in den Hallen
des Bauhofes lagernde Streusalz reicht noch für ca. eine Woche Winterdienst aus
(Stand: 01.11.2009). Der durchschnittliche jährliche Aufwand für
Streumaterialien liegt bei 12.318 €. Da der Winterdienst nur geschätzt werden
kann, werden 12.000 € für das Jahr 2010 veranschlagt.
3. Verwaltungskosten
Hierunter
fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich
Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne
Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die
Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.
- Gemeindeanteil
Nach
§ 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen
die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten
und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an
den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen.
Dadurch
wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.
- Entnahme aus dem Sonderposten
Gemäß
§ 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüber- und unterdeckungen in den drei folgenden Jahren
auszugleichen.In der Kalkulation 2010 ist eine Entnahme von 25.000 € aus der
Sonderposten vorgesehen.
Die
Höhe des Sonderpostens am 31.12.2007 betrug 45.092,91 €. Dieser Überschuss ist
durch den milden Winter 2006/2007 zustande gekommen.
Im
Jahr 2008 wurden zusätzlich 51.816,72 € in den Sonderposten für
Straßenreinigungsgebühren umgebucht. Diese hohen Einsparungen sind ebenfalls
durch den milden Winter 2007/2008 entstanden.
Der
Winter 2008/2009 verursachte bisher Mehrkosten in Höhe von ca. 25.000 €. Die
bis zum 31.12.2009 noch entstehenden Winterkosten sind darin noch nicht
enthalten.
Der
Bestand des Sonderpostens zum 31.12.2008 von 96.909,63 € verringert sich um
mindestens 25.000 € für das Jahr 2009 sowie die geplante Entnahme für das Jahr
2010 um weitere 25.000 € auf 46.909,63 €. Dieser Betrag steht dann für weitere
unvorhersehbare höhere Winterdienstkosten und/oder Ausgleich für die
Kalkulation 2011 zur Verfügung.
Jahresgebühr 2010:
Es wird
vorgeschlagen den Gebührensatz von 1,32 €/Frontmeter des Jahres 2009 für das
Jahr 2010 beizubehalten.
Bei einer Gebühr
von 1,32 € je Frontmeter im Jahr 2010 werden Mehreinnahmen in Höhe von ca.
680,00 € erwartet (vgl. Anlage 3)
B) Satzungsänderung
In der Erlenstraße in Appelhülsen ist ein zu reinigender
Stichweg mit in die Satzung aufgenommen worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus
der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1: Gebührenkalkulation
Straßenreinigung
Anlage 2:
Mengenentwicklung
Anlage 3:
Haushaltsansätze
Anlage 4:
Satzungsänderung