Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2010
Vorlage
215/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Gebührensatz für das Jahr 2010 beträgt unverändert 1,32 € je Frontmeter.

2.       Die Straßenreinigungssatzung wird wie in Anlage 4 geändert

 


Sachverhalt:

 

A)    Sachverhalt: Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2010

 

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2010 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung seit 2004 ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

 

  1. Unternehmerkosten

 

Für die Durchführung der Straßenreinigung wird an das beauftragte Unternehmen, die Fa. ALBA-Städtereinigung aus Neuenkirchen, seit dem 01. Januar 2009 eine jährliche Vergütung von 1.113,79  € je Kehrkilometer ./. 3 % Rabatt zzgl. MwSt. gezahlt.

 

Von der Fa. ALBA werden derzeit ca. 157 km berechnet.

Um jetzt noch nicht vorhersehbare Veränderungen zu berücksichtigen, wird als Kalkulationsbasis für 2010 eine Kehrstrecke von 158 km zugrunde gelegt.

Die an die Fa. Alba zu zahlenden Kosten betragen im Jahr 2010 ca. 203.100,00 €.

 

 

  1. Kosten für den Winterdienst

 

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt.

In den Vorjahren sind erhebliche witterungsbedingte Kostenschwankungen aufgetreten (vgl. hierzu Anlage 2). Durchschnittlich entstanden in den vergangenen sechs Jahren (2004 – 2009) Kosten in Höhe von jährlich 37.539 €. Für die Kalkulation wurde ein Betrag in Höhe von 36.000 € zugrunde gelegt.

 

Kreis Coesfeld:

Der Winterdienst auf den Kreisstraßen im Gemeindegebiet Nottuln ist normalerweise vom Kreis Coesfeld durchzuführen. Der Kreis räumt und streut ebenfalls die kreiseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln, welche in den Aufgabenbereich der Gemeinde Nottuln fallen. Diese Leistungen hat der Kreis bisher der Gemeinde in Rechnung gestellt.

 

Über einen Streckentausch sind die Leistungen ausgeglichen worden. Die Gemeinde streut für den Kreis einen Teil der Hagenstraße und die Strecke von Stevern nach Schapdetten. Aufgrund dieses Entgegenkommens stellt der Kreis den Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten zukünftig nicht mehr in Rechnung.

 

 

 

 

 

 

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW:

Die im Jahr 2010 voraussichtlich entstehenden Kosten werden auf 2.200,00 € geschätzt.

 

Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Coesfeld, durchgeführt. Die zur Gemeinde Nottuln gehörende Kilometerzahl wird der Gemeinde anteilmäßig in Rechnung gestellt.

 

Streumaterialien:

Streumaterialien zählen zu den ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung. Auch hier sind erhebliche Schwankungen in den letzten Jahren aufgetreten. Das in den Hallen des Bauhofes lagernde Streusalz reicht noch für ca. eine Woche Winterdienst aus (Stand: 01.11.2009). Der durchschnittliche jährliche Aufwand für Streumaterialien liegt bei 12.318 €. Da der Winterdienst nur geschätzt werden kann, werden 12.000 € für das Jahr 2010 veranschlagt.

 

 

3.      Verwaltungskosten

 

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

 

  1. Gemeindeanteil

 

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen.

Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

 

  1. Entnahme aus dem Sonderposten

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüber- und unterdeckungen in den drei folgenden Jahren auszugleichen.In der Kalkulation 2010 ist eine Entnahme von 25.000 € aus der Sonderposten vorgesehen.

 

Die Höhe des Sonderpostens am 31.12.2007 betrug 45.092,91 €. Dieser Überschuss ist durch den milden Winter 2006/2007 zustande gekommen.

 

Im Jahr 2008 wurden zusätzlich 51.816,72 € in den Sonderposten für Straßenreinigungsgebühren umgebucht. Diese hohen Einsparungen sind ebenfalls durch den milden Winter 2007/2008 entstanden.

 

Der Winter 2008/2009 verursachte bisher Mehrkosten in Höhe von ca. 25.000 €. Die bis zum 31.12.2009 noch entstehenden Winterkosten sind darin noch nicht enthalten.

Der Bestand des Sonderpostens zum 31.12.2008 von 96.909,63 € verringert sich um mindestens 25.000 € für das Jahr 2009 sowie die geplante Entnahme für das Jahr 2010 um weitere 25.000 € auf 46.909,63 €. Dieser Betrag steht dann für weitere unvorhersehbare höhere Winterdienstkosten und/oder Ausgleich für die Kalkulation 2011 zur Verfügung.

 

 

 

Jahresgebühr 2010:

 

Es wird vorgeschlagen den Gebührensatz von 1,32 €/Frontmeter des Jahres 2009 für das Jahr 2010 beizubehalten.

 

Bei einer Gebühr von 1,32 € je Frontmeter im Jahr 2010 werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 680,00 € erwartet (vgl. Anlage 3)

 

 

 

 

B)    Satzungsänderung

 

In der Erlenstraße in Appelhülsen ist ein zu reinigender Stichweg mit in die Satzung aufgenommen worden.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

Anlage 2: Mengenentwicklung

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Satzungsänderung