Betreff
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Industriepark I/II"
Vorlage
214/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen. Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I/II“ (s. Anlage 2-4) wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 13 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 5) wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der Sitzung vom 31.03.2009 hat der Rat beschlossen, ein Planänderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 74 „Industriepark I/II“ einzuleiten (Vorlage 045/2009).

 

Das Änderungsverfahren wurde auf Antrag eines Betriebes durchgeführt, der dargelegt hat, aus betrieblichen Gründen (nächtliche Anlieferungen, Aufsicht, Bereitschaftsdienst) eine Wohnung für Betriebspersonal auf dem Firmengrundstück einrichten zu müssen. Dies ist entsprechend der bislang geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch nicht zulässig. Eine Überprüfung in Absprache mit der Immissionsschutzbehörde des Kreises Coesfeld hat jedoch ergeben, dass für den Teilbereich der Planänderung ein Ausschluss nicht mehr erforderlich ist. Eine zusätzliche Beeinträchtigung für andere Betriebe entsteht hierdurch nicht. Insofern spricht einer Änderung in diesem Bereich aus städtebaulichen Gründen nichts entgegen.

 

Nach Streichung dieses Ausschlusses gelten die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung. D.h. Betriebswohnungen sind gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise bei nachgewiesenem Erfordernis und als untergeordneter Bestandteil eines Gewerbebetriebes zulässig. Eine Einzelfallprüfung, die das gemeindliche Einvernehmen erfordert, ist in jedem Einzelfall erforderlich.

 

Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen nicht geändert werden. Details können der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden (siehe Anlage 5).

 

Im Planverfahren wurden durch die Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsempfehlungen der beteiligten Behörden können Anlage 1 entnommen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens getragen (bis auf hoheitliche Aufgaben).


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsempfehlung

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Planzeichenerklärung, textliche Festsetzungen

Anlage 4: Abstandsliste

Anlage 5: Begründung