Beschlussvorschlag:
Die
in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen. Die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I/II“ (s.
Anlage 2-4) wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 13 BauGB als Satzung beschlossen. Die
dazugehörige Begründung (siehe Anlage 5) wird beschlossen.
Sachverhalt:
In
der Sitzung vom 31.03.2009 hat der Rat beschlossen, ein Planänderungsverfahren
für den Bebauungsplan Nr. 74 „Industriepark I/II“ einzuleiten (Vorlage
045/2009).
Das
Änderungsverfahren wurde auf Antrag eines Betriebes durchgeführt, der dargelegt
hat, aus betrieblichen Gründen (nächtliche Anlieferungen, Aufsicht,
Bereitschaftsdienst) eine Wohnung für Betriebspersonal auf dem Firmengrundstück
einrichten zu müssen. Dies ist entsprechend der bislang geltenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes jedoch nicht zulässig. Eine Überprüfung in Absprache mit
der Immissionsschutzbehörde des Kreises Coesfeld hat jedoch ergeben, dass für
den Teilbereich der Planänderung ein Ausschluss nicht mehr erforderlich ist.
Eine zusätzliche Beeinträchtigung für andere Betriebe entsteht hierdurch nicht.
Insofern spricht einer Änderung in diesem Bereich aus städtebaulichen Gründen
nichts entgegen.
Nach
Streichung dieses Ausschlusses gelten die Bestimmungen der
Baunutzungsverordnung. D.h. Betriebswohnungen sind gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO
ausnahmsweise bei nachgewiesenem Erfordernis und als untergeordneter
Bestandteil eines Gewerbebetriebes zulässig. Eine Einzelfallprüfung, die das
gemeindliche Einvernehmen erfordert, ist in jedem Einzelfall erforderlich.
Weitere
Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen nicht geändert werden. Details können
der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden (siehe Anlage 5).
Im
Planverfahren wurden durch die Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsempfehlungen der beteiligten
Behörden können Anlage 1 entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens getragen (bis auf hoheitliche
Aufgaben).
Anlagen:
Anlage 1:
Abwägungsempfehlung
Anlage 2:
Planzeichnung
Anlage 3:
Planzeichenerklärung, textliche Festsetzungen
Anlage 4:
Abstandsliste
Anlage 5:
Begründung