Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2009
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010
Vorlage
213/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2009 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

c)  Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

     Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4 geändert.

 

d)  Die Satzung über Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 5, geändert.


Sachverhalt:

 

Zu 1) Entwicklung 2009

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Firma Remondis bis einschließlich Juli 2009 vor.

 

Deponiegebühren

 

Die Restmüllmengen sind im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Es wurden für 2009 Mengen i. H. v. 2.193 t kalkuliert. Tatsächlich werden nach der derzeitigen Hochrechnung 2.005 t Restmüll anfallen, also rd. 8 % weniger. Das ergibt Deponiegebühren von ca. 24.400,00 € unter dem Ansatz.

Neben den Restmüllmengen sind lediglich noch die Altholzmengen zu erwähnen. Hier kommt es, im Vergleich zu den kalkulierten Mengen, zu einem Anstieg von ca. 14 %. Anstatt der kalkulierten Gebühren von 1.600,00 € werden rd. 1.800,00 € aufgewendet werden müssen.

 

Firma Remondis

 

Bei den Kosten für die Firma Remondis wird es voraussichtlich zu Abweichungen kommen.

Bei den an die Firma Remondis zu zahlenden Kosten für Vergütung, Gestellung und Transport wurde eine angekündigte Preisanpassung von 8,71 % berücksichtigt. Die tatsächliche Erhöhung beträgt 7,23 %. Hierdurch und durch leichte Schwankungen bei den Gefäßanzahlen wird der für 2009 kalkulierte Betrag (466.000,00 €) um 30.000,00 € unterschritten.

 

 

Einnahmen

 

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt (September 2009) veranlagten Abfallbeseitigungsgebühren kann davon ausgegangen werden, dass die voraussichtlichen Einnahmen mit rd. 1 % nur leicht unter den kalkulierten Einnahmen liegen werden. Eine erhebliche Änderung ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

 

 

Sonderposten

 

Für das Jahr 2009 wurde in der Gebührenkalkulation eine Entnahme der Sonderposten i. H. v. ca. 36.600,00 € berücksichtigt. Aufgrund der Hochrechnungen (Januar bis Juli) für das Jahr 2009 kann davon ausgegangen werden, dass diese Entnahme nicht erforderlich ist. Es kann sogar mit einer Zuführung in gleicher Höhe gerechnet werden.

Der Stand des Sonderpostens „Abfallbeseitigung“ beträgt zum 31.12.2008 rd. 77.700,00 €.

 

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2010 mitgeteilt. Demnach werden sich die Gebührensätze für Restabfälle und Bio-/Grünabfälle gegenüber 2009 wie folgt verändern.

 

                        2006                        2007                        2008                        2009                         2010

                        €/t                        €/t                        €/t                        €/t                        €/t

 

Restabfälle*                135,00                141,00                130,00                130,00               133,00

 

Sperrgut/Matratzen         135,00              141,00              130,00              130,00             133,00

 

Teppiche 135,00              141,00              130,00              130,00             133,00

 

Altholz      16,00                22,00                  5,00                  5,00                 5,00

 

Grün-/Bioabfälle 94,60                99,00                80,00                80,00               83,00

 

Altpapier    0,00                  0,00                  0,00                  0,00                 0,00

 

 

*             inkl. Schadstoffentsorgung, zzgl. Grundgebühr

 

Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen wird eine Umschlaggebühr in Höhe von 20,00 €/t berechnet.

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Deponiegebühren/Verwertungskosten wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Diese wurden in den vergangenen Jahren durch Hochrechnungen der durchschnittlichen Veränderungen der Vorjahre ermittelt. Durch die Angleichung der Abfallgebühren des Außenbereiches an die des Innenbereiches zum 01.07.2009 und durch die damit verbundene Einführung der Biotonne im Außenbereich entfällt jedoch jegliche Grundlage zur Hochrechnung. Zur Ermittlung der Gefäßstückzahlen 2010 werden daher zu der Anzahl der Gefäße zum 01.07.2009 geschätzte Neuaufstellungen, Abmeldungen und Umbestellungen hinzugerechnet, die mit den vergangenen Jahren vergleichbar sind. Die Zahlen sind als Anlage 1 beigefügt.

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2010 wird voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt. Von 47 % der Anschlusspflichtigen wird die 14-tägliche Abfuhr in Anspruch genommen. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

II. Anteile der Deponiegebühr/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2009 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2010 bei den verschiedenen Fraktionen wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Deponiegebühren/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Restabfall 2.005 t                     x 133,00 €                      =     266.665,00 €

Sperrgut/Matratzen/Teppiche               387 t x               133,00 €           =               51.471,00 €

Altholz     366 t               x 5,00 €             =               1.830,00 €

Umschlag 1 387 t              x               20,00 €             =          7.740,00 €

 

Gesamt (gerundet)                                                            327.706,00 €

 

1 = Die Umschlaggebühren fallen für die Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut an. Die Restabfälle aus den Straßenpapierkörben werden hier nicht aufgeführt, da sie bei „V. Sonstige Kosten“ unter Punkt 8 b „Kosten der Straßenpapierkörbe“ (siehe Seite 10) bereits berücksichtigt sind.

 

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teil der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Neben dieser Grundgebühr wurde ein mengenabhängiger kostengünstigerer Gebührensatz für Restabfälle festgesetzt

Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2010 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2009, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2010 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €.

 

Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen (§ 5 Abs. 2 Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen):

 

60 l bis 120 l-Gefäße                   1,06                    Einheiten                   19,50 €

240 l Gefäße                   2                   Einheiten                   36,80 €

1,1 m³ Container                   10                   Einheiten                   184,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2009 (Grundlage für die Abrechnung mit dem Kreis) ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße                        Anzahl                        Grundgebühr

                        Stand 01.07.2009

 

80 l u. 120 l                        5.000                        x                        19,50 €                        =                        97.500,00 €

240 l            700                      x 36,80 €                      =       25.760,00 €

1,1 m³           21                      x 184,00 €                      =         3.864,00 €

 

Grundgebühr       5.721                                                                  127.124,00 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Deponiegebühren/Verwertungskosten/Umschlaggebühr und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr wird nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten  327.706,00

Grundgebühr     127.124,00 €

 

   454.830,00 €

 

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Anmerkungen zu den Abfuhrkosten:

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis erfüllt.

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat die Firma Remondis noch keine Preisanpassung zum 01.01.2010 angekündigt. Für die Ermittlung der Gebühren 2010 werden demnach die Gebührensätze 2009 zugrundegelegt.

 

Seit 2009 gibt es keinen separaten Gebührenanteil für die Papiertonne mehr. Vielmehr werden die Kosten für die Abfuhr der Papiertonne in die Restmüllgebühr mit eingebunden. Derzeitig werden die erzielten Papiererlöse vom Kreis Coesfeld dazu genutzt, die Gebühren der anderen Fraktionen wie z.B. Restmüll zu stabilisieren. Wie die Erlöslage in 2010 aussehen wird, ist ungewiss, da es ab dem kommenden Jahr keinen gesicherten Festpreis mehr gibt. Die Erlöse sind zukünftig von der Marktlage abhängig. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass auch im Jahr 2010 die Erlöse ausreichen, um die Kosten für die Papierabfuhr zu decken. Da die Erlöse vom Kreis nicht ausgeschüttet werden, sondern da sie zur Senkung der Restmüllgebühr dienen, sind die Kosten für die Papiertonne in der Restmüllgebühr enthalten.

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt bei 83,18 %.

 

Die Fa. Remondis erhält für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüll- und Papiergefäße für die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen im Jahr 2010 eine Vergütung i.H.v. 259.894,80 € (Anlage 2, Seite 4:Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:

 

A: Restmüll

 

Gestellung 80 l / 120 l         5.010 Gefäße           x 0,15 €                      x 12 Mon.                      =         9.018,00 €

 

Gestellung 240 l 693 Gefäße                      x 0,22 €                      x 12 Mon.                      =         1.829,52 €

 

Gestellung 1,1 m³ 19 Gefäße                      x 1,86 €                      x 12 Mon.                      =            424,08 €

 

Beförderung 2.005 t                      x 19,67 €                                                                      =       39.438,35 €

 

Vergütung 14-täglich      2.669 Gefäße           x 0,76 €                      x 26 Abf.                      =       52.739,44 €

 

Vergütung 4-wöchentl.  3.034 Gefäße           x 0,73 €                      x 13 Abf.                      =       28.792,66 €

 

Vergütung wöchentl. 1,1 m3 19 Gefäße                      x 5,89 €                      x 52 Abf.                      =         5.819,32 €

 

Zwischensumme Restabfälle                                                                                                                                                         138.061,37 €

 

B: Papier

 

Gestellung 240 l 6.299 Gefäße                      x 0,22 €                      x 12 Mon.                       =       16.629,36 €

 

Beförderung 1.531 t                      x 16,58 €                                                                                              =       25.383,98 €

 

Vergütung 6.299 Gefäße           x 0,80 €                      x 13 Abf.                      =       65.509,60 €

 

                                                                                                                                                     107.522,94 €

 

./. DSD-Anteil 16,82 %                                                                                                                                           18.085,36 €

 

Zwischensumme Papier                                                                                                                                    89.437,58 €

 

Zwischensumme A +B                                                                                                        227.498,95 €

abzgl. 4 % Bonus*                                                                                                            9.099,96 €

 

                                                                                                                    218.398,99 €

zzgl.19 % MwSt                                                                                                              41.495,81 €

 

Insgesamt 259.894,80 €

 

 

*    Aufgrund des bestehenden Abfallabfuhrvertrages werden 4 % Bonus gewährt.

 

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

A. Restmüll:

 

Vergütung     19 Gefäße           x 5,89 €                      x 52 Abf.                      =         5.819,32 €

 

Gestellung 1,1 m³ 19 Gefäße                      x 1,86 €                      x 12 Mon.                      =            424,08 €

 

Beförderung 129 t                     x 19,67 €                                                                      =         2.537,43 €

 

Zwischensumme Restmüll                                                                                                                              =       8.780,83 €

 

B. Papier:

 

Gestellung 240 l 19 Gefäße                      x 0,22 €                      x 12 Mon.                       =             50,16 €

 

Beförderung 4,56 t                      x 16,58 €                                                                                              =             75,60 €

 

Vergütung     19 Gefäße           x 0,80 €                      x 13 Abf.                      =            197,60 €

 

                                                                                                                                                            323,36 €

./. DSD-Anteil 16,82 %                                                                                                                                                 54,39 €

 

Zwischensumme Papier                                                                                                                                              268,97 €

 

Zwischensumme A +B                                                                                                                                              9.049,80 €

abzgl. 4 % Bonus                                                                                                                                                   361,99 €

 

                                                                                                                                                         8.687,81 €

zzgl.19 % MwSt                                                                                                                                                1.650,68 €

 

Insgesamt 10.338,49 €

 

Die für die Abfuhr der 19 1,1 m³ Container anfallenden Abfuhrkosten i.H.v. 10.338,49 € werden von der o.g. Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.703 Restmüllgefäße zu verteilende Kosten i.H.v. 249.556,31 €.

 

Kostenanteil je Container:     10.338,49 €                       :                    19                      =        544,13 €

 

Kostenanteil je Gefäß:   249.556,31 €                       :               5.703                      =          43,76 €

 

Zusätzliche Papiergefäße

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt aufgrund der Papiererlöse 0,00 €.

 

 

IV. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für den Bioabfall werden zu den Deponiegebühren die Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung hinzugerechnet.

 

Gestellung 120 l 3.308 Gefäße                 x           0,15 €      x 12 Mon.                 =   5.954,40 €

 

Gestellung 240 l 2.291 Gefäße                 x           0,22 €      x 12 Mon.                 =   6.048,24 €

 

Vergütung IB 5.283 Gefäße                                    x           0,77 €                          x 26 Abf.                 =                   105.765,66 €

 

Beförderung          3.117 t                 x           9,99 €                                    =    31.138,83 €

 

Zwischensumme                                                                        148.907,13 €

abzgl. 4 % Bonus           5.956,29 €

 

142.950,84 €

 

Vergütung AB*        316 Gefäße        x           2,75 €       x 26 Abf.                 =                      22.594,00 €

 

                                                                                                                  165.544,84 €

 

zzgl. 19 % MwSt            31.453,52 €

 

Gesamtkosten Fa. Remondis 196.998,36 €

 

Deponiegebühr 3.117 t                 x 83,00 €                                    = 258.711,00 €

 

Insgesamt 455.709,36 €

 

* Die Vergütung der Biotonnen im Außenbereich erfolgt erst seit 2009 und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Somit wird für diese Position seitens der Firma Remondis eine gesonderte Gebühr erhoben und kein 4 %iger Bonus gewährt.

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2010:             933

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:        27,00 €

(Der Anteil von 27,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

 

933 Eigenkompostierer x 27,00 €                 =  25.191,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 430.518,36 € (455.709,36 € ./. 25.191,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 4.752 regulären Biotonnen verteilt:

 

430.518,36 €                        :                        4.752 Gefäße                        =                         90,60 €

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)   Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)   Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 90,60 € im Jahr.

 

V. Anteil an den sonstigen Kosten

(jeweils gerundet)

 

1.       Personalkosten        43.413,00 €

2.       Verwaltungskosten       5.550,00 €

3.     Kosten für die Erstellung von Informationsmaterial        2.000,00 €

       (Abfuhrkalender)

4.       Verteilungskosten Abfuhrkalender      1.500,00 €

5.       Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen durch den Bauhof       7.000,00 €

6.     Kosten für Umweltaktionen      300,00 €

7.     Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles       23.420,00 €

8.     Kosten Straßenpapierkörbe

       a) Entleerungskosten des Bauhofes       16.160,00 €

       b) Deponiegebühren (15 t x 153,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren))       2.295,00 €

       c) Muldengestellungskosten       1.005,00 €

       d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)       2.000,00 €

       e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe 120,00 €

9.       Presswagen  750,00 €

10.       Betreibung Wertstoffhof        141.293,00 €

11.       Grünabfälle v. Wertstoffhof (Deponiegeb.719 t x 83,00 €)       59.677,00 €

12.   EU-Ausschreibung „Abfallabfuhrvertrag ab 01.01.2011“       1.300,00 €

 

 

       Gesamt         307.783,00 €

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

  1. Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2010 wurde eine Kostensteigerung von

2 % berücksichtigt.

 

  1. Als Verwaltungskosten wurde eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Die seit 2002 berücksichtigte Pauschale von 0,92 € wird um ca. 5 % erhöht. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

          Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die 14-tägliche Restmüllabfuhr und die Erstellung einer Umweltbroschüre sind in 2010 nicht erforderlich.

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in 2009 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2010 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

  1. Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher (Jan.-Juli) in 2009 gesammelten Mengen.

 

  1. Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

  1. Für die Sammlung und den Transport von Schadstoffen fallen lt. Vertrag monatlich 1.640,00 € zzgl. 19 % MwSt pro Sammeltermin an.

 

  1. Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle. Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 €(inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die Abfallbehälter, die in Anschaffung/Aufstellung teurer waren als 410,00 € werden auch in den Folgejahren abgeschrieben.

 

  1. Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2010 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht stattfinden, da die Nottulner den Wertstoffhof vor Ort haben.

 

10.      Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Grundentgelt 24.272,92 €

Benutzerfreundliche Behälterfüllung 23.752,93 €

Personalkosten 23.622,56 €

Annahme von SPM, Grünabfällen, Möbelholz, Teppichen 6.546,69 €

Transport der o.g. Fraktionen 38.105,93 €

Annahme Kühl- u. Haushaltskleingeräte            2.432,73 €

 

118.733,76 €

Übertrag 118.733,76 €

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer         22.559,41 €

 

Gesamt 141.293,17 €

Gerundet 141.293,00 €

 

 

11.           Die hier angesetzte Menge ergibt sich aufgrund der von Januar bis Juli 2009 am Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle.

 

12.   Zum 01.01.2011 wird die Abfallabfuhr in Nottuln neu ausgeschrieben. Die Stadt Lüdinghausen hat hierbei die Federführung für die gemeinsame Ausschreibung im Kreis Coesfeld übernommen. Hierfür stellt die Stadt Lüdinghausen den einzelnen Gemeinden Kosten für ihre Arbeit in Rechnung. Da die anfallenden Kosten noch nicht bezifferbar sind, wird der gleiche Betrag wie für die letzte Ausschreibung (zum 01.01.2006) zugrundegelegt.

         

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

307.783,00 €      :       5.722 Stück       =       53,79 €

 

 

VI. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Anmerkung:

 

Die Vorgehensweise bei der Kostenverteilung, also die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren, wird von der Gemeindeprüfungsanstalt als übersichtlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend befunden. Das System sollte daher weiterhin beibehalten werden.

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

VII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2010 liegt aufgrund der Kalkulation insgesamt über den in 2009 gültigen Gebührensätzen.

Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich auf durchschnittlich ca. 2,63 %, bzw. 11,42 €. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. IX zu entnehmen.

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Kosten nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

Aufgrund des Sonderpostens „Abfallbeseitigung“ ist es möglich, die Gebühr für die Abfallbeseitigung konstant zu halten. Eine Gebührenerhöhung für 2010 ist nicht erforderlich.

 

 

Die seit 2006 erhobene Tauschgebühr für Müllgefäße  i.H.v. 5,00 € bzw. 15,00 € (für 1,1 m³-Container) wird auch in 2010 weiterhin beibehalten.

 

Zu c) und d) Satzungsänderungen

 

Bisher wurde in Nottuln die kleinste Restmülltonne als „80/90 l Gefäß“ bezeichnet. Durch

die gemeinsame Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2011 wird die Bezeichnung im Kreisgebiet vereinheitlicht und das Gefäß wird nur noch als „80 l-Gefäß“ benannt. Dies hat eine entsprechende Anpassung der Abfallsatzung bzw. der Abfallgebührensatzung zur Folge. Die erforderlichen Änderungen sind den Anlagen 4 und 5 zu dieser Vorlage zu entnehmen. Um die Änderungen kenntlich zu machen, sind diese fettgedruckt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

 

Anlage 1                     Gefäßstückzahl 2010

Anlage 2                     Kalkulation 2010

Anlage 3                     Haushaltsansätze

Anlage 4                     Änderung der Gebührensatzung

Anlage 5                     Änderung der Abfallsatzung