1) Entwicklung 2009
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010
Beschlussvorschlag:
a) Die
Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2009 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2010 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abfallbeseitigung
der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4 geändert.
d) Die Satzung über Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 5, geändert.
Sachverhalt:
Zu 1)
Entwicklung 2009
Bis zum
jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die
Rechnungen der Firma Remondis bis einschließlich Juli 2009 vor.
Deponiegebühren
Die
Restmüllmengen sind im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Es wurden für 2009
Mengen i. H. v. 2.193 t kalkuliert. Tatsächlich werden nach der derzeitigen
Hochrechnung 2.005 t Restmüll anfallen, also rd. 8 % weniger. Das ergibt
Deponiegebühren von ca. 24.400,00 € unter dem Ansatz.
Neben
den Restmüllmengen sind lediglich noch die Altholzmengen zu erwähnen. Hier
kommt es, im Vergleich zu den kalkulierten Mengen, zu einem Anstieg von ca. 14
%. Anstatt der kalkulierten Gebühren von 1.600,00 € werden rd. 1.800,00 €
aufgewendet werden müssen.
Firma
Remondis
Bei den
Kosten für die Firma Remondis wird es voraussichtlich zu Abweichungen kommen.
Bei den
an die Firma Remondis zu zahlenden Kosten für Vergütung, Gestellung und
Transport wurde eine angekündigte Preisanpassung von 8,71 % berücksichtigt. Die
tatsächliche Erhöhung beträgt 7,23 %. Hierdurch und durch leichte Schwankungen
bei den Gefäßanzahlen wird der für 2009 kalkulierte Betrag (466.000,00 €) um
30.000,00 € unterschritten.
Einnahmen
Aufgrund
der zum jetzigen Zeitpunkt (September 2009) veranlagten
Abfallbeseitigungsgebühren kann davon ausgegangen werden, dass die
voraussichtlichen Einnahmen mit rd. 1 % nur leicht unter den kalkulierten
Einnahmen liegen werden. Eine erhebliche Änderung ist in diesem Jahr nicht mehr
zu erwarten.
Sonderposten
Für das Jahr 2009 wurde in der Gebührenkalkulation eine Entnahme der
Sonderposten i. H. v. ca. 36.600,00 € berücksichtigt. Aufgrund der
Hochrechnungen (Januar bis Juli) für das Jahr 2009 kann davon ausgegangen
werden, dass diese Entnahme nicht erforderlich ist. Es kann sogar mit einer
Zuführung in gleicher Höhe gerechnet werden.
Der Stand des Sonderpostens „Abfallbeseitigung“ beträgt zum 31.12.2008
rd. 77.700,00 €.
Zu 2 ) Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren 2010
Aufgrund
der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden
die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von
drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der
Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien
gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen
Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die
voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2010 mitgeteilt. Demnach werden sich
die Gebührensätze für Restabfälle und Bio-/Grünabfälle gegenüber 2009 wie folgt
verändern.
2006 2007 2008 2009 2010
€/t €/t €/t €/t €/t
Restabfälle* 135,00 141,00 130,00 130,00 133,00
Sperrgut/Matratzen 135,00 141,00 130,00 130,00 133,00
Teppiche 135,00 141,00 130,00 130,00 133,00
Altholz 16,00 22,00 5,00 5,00 5,00
Grün-/Bioabfälle 94,60 99,00 80,00 80,00 83,00
Altpapier 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
* inkl. Schadstoffentsorgung, zzgl.
Grundgebühr
Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben,
Sperrgut und Teppichen wird eine Umschlaggebühr in Höhe von 20,00 €/t
berechnet.
I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der
Deponiegebühren/Verwertungskosten wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt.
Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der
Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.
a) Gefäßstückzahlen
Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen
sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich
auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Diese wurden in den
vergangenen Jahren durch Hochrechnungen der durchschnittlichen Veränderungen
der Vorjahre ermittelt. Durch die Angleichung der Abfallgebühren des
Außenbereiches an die des Innenbereiches zum 01.07.2009 und durch die damit
verbundene Einführung der Biotonne im Außenbereich entfällt jedoch jegliche
Grundlage zur Hochrechnung. Zur Ermittlung der Gefäßstückzahlen 2010 werden
daher zu der Anzahl der Gefäße zum 01.07.2009 geschätzte Neuaufstellungen,
Abmeldungen und Umbestellungen hinzugerechnet, die mit den vergangenen Jahren
vergleichbar sind. Die Zahlen sind als Anlage 1 beigefügt.
b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr
Durch die Abfallbeseitigungssatzung
erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem
vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2010 wird
voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr
gewählt. Von 47 % der Anschlusspflichtigen wird die 14-tägliche Abfuhr in
Anspruch genommen. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut
angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Deponiegebühr/Verwertungs-, Beseitigungskosten
Auf der Grundlage des
Abfallaufkommens 2009 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und
somit die Gebühren für das Jahr 2010 bei den verschiedenen Fraktionen wie folgt
geschätzt:
a) gewichtsabhängige
Deponiegebühren/Verwertungs-, Beseitigungskosten
Restabfall 2.005 t x 133,00 € = 266.665,00 €
Sperrgut/Matratzen/Teppiche 387 t x 133,00 € = 51.471,00
€
Altholz 366
t x 5,00 € = 1.830,00 €
Umschlag 1 387 t x 20,00 € = 7.740,00 €
Gesamt (gerundet) 327.706,00 €
1 = Die Umschlaggebühren fallen für
die Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut an. Die Restabfälle aus
den Straßenpapierkörben werden hier nicht aufgeführt, da sie bei „V. Sonstige
Kosten“ unter Punkt 8 b „Kosten der Straßenpapierkörbe“ (siehe Seite 10)
bereits berücksichtigt sind.
b) Grundgebühr
Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung
die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich
eines Teil der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Neben dieser Grundgebühr
wurde ein mengenabhängiger kostengünstigerer Gebührensatz für Restabfälle
festgesetzt
Wie bereits in den Vorjahren wird
der Kreis auch 2010 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten
Müllgefäße, Stand 01.07.2009, auf die Gemeinden umlegen.
Die Grundgebühr 2010 (je Einheit) hat sich im
Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt
weiterhin je Einheit 18,40 €.
Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen
und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen
(§ 5 Abs. 2 Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen):
60 l bis 120 l-Gefäße 1,06 Einheiten 19,50 €
240 l Gefäße 2 Einheiten 36,80 €
1,1 m³ Container 10 Einheiten 184,00 €
Unter Berücksichtigung des
Gefäßbestandes zum 01.07.2009 (Grundlage für die Abrechnung mit dem Kreis)
ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße Anzahl Grundgebühr
Stand
01.07.2009
80 l u. 120 l 5.000 x 19,50 € = 97.500,00 €
240 l 700 x 36,80 € = 25.760,00 €
1,1 m³ 21 x 184,00 € =
3.864,00 €
Grundgebühr 5.721 127.124,00 €
Die Summe der mengenabhängigen
Deponiegebühren/Verwertungskosten/Umschlaggebühr und die an den Kreis zu
zahlende Grundgebühr wird nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art
der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu
zahlenden Gebühren
Mengenabhängige
Deponiegebühr/Verwertungskosten 327.706,00 €
Grundgebühr 127.124,00 €
454.830,00
€
Die Grundgebühr wird nach dem
prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe
Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung
– Restabfallgefäße –
Anmerkungen zu den Abfuhrkosten:
Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die
kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln
und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese
Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa.
Remondis erfüllt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat die Firma Remondis noch
keine Preisanpassung zum 01.01.2010 angekündigt. Für die Ermittlung der
Gebühren 2010 werden demnach die Gebührensätze 2009 zugrundegelegt.
Seit 2009 gibt es keinen separaten
Gebührenanteil für die Papiertonne mehr. Vielmehr werden die Kosten für die
Abfuhr der Papiertonne in die Restmüllgebühr mit eingebunden. Derzeitig werden
die erzielten Papiererlöse vom Kreis Coesfeld dazu genutzt, die Gebühren der
anderen Fraktionen wie z.B. Restmüll zu stabilisieren. Wie die Erlöslage in
2010 aussehen wird, ist ungewiss, da es ab dem kommenden Jahr keinen
gesicherten Festpreis mehr gibt. Die Erlöse sind zukünftig von der Marktlage
abhängig. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass auch im Jahr 2010 die
Erlöse ausreichen, um die Kosten für die Papierabfuhr zu decken. Da die Erlöse
vom Kreis nicht ausgeschüttet werden, sondern da sie zur Senkung der
Restmüllgebühr dienen, sind die Kosten für die Papiertonne in der
Restmüllgebühr enthalten.
Die DSD AG (Duales System
Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten
Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen
Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser
und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für
die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt bei
83,18 %.
Die Fa. Remondis erhält für die
Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüll- und Papiergefäße für die
der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen im Jahr 2010 eine Vergütung
i.H.v. 259.894,80 € (Anlage 2, Seite 4:Pkt. III, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen). Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:
A:
Restmüll
Gestellung 80 l / 120 l 5.010 Gefäße x 0,15 € x 12 Mon. = 9.018,00 €
Gestellung 240 l 693 Gefäße x 0,22 € x 12 Mon. = 1.829,52 €
Gestellung 1,1 m³ 19 Gefäße x 1,86 € x 12 Mon. = 424,08 €
Beförderung 2.005 t x 19,67 € = 39.438,35
€
Vergütung 14-täglich 2.669 Gefäße x 0,76 € x 26 Abf. = 52.739,44 €
Vergütung 4-wöchentl. 3.034 Gefäße x 0,73 € x 13 Abf. = 28.792,66 €
Vergütung wöchentl. 1,1 m3 19 Gefäße x 5,89 € x 52 Abf. =
5.819,32 €
Zwischensumme Restabfälle 138.061,37 €
B:
Papier
Gestellung 240 l 6.299 Gefäße x 0,22 € x 12 Mon. = 16.629,36 €
Beförderung 1.531 t x 16,58 € = 25.383,98 €
Vergütung 6.299
Gefäße x 0,80 € x 13 Abf. = 65.509,60 €
107.522,94
€
./. DSD-Anteil 16,82 % 18.085,36 €
Zwischensumme Papier 89.437,58
€
Zwischensumme A +B 227.498,95 €
abzgl. 4 % Bonus* 9.099,96 €
218.398,99
€
zzgl.19 % MwSt 41.495,81 €
Insgesamt 259.894,80 €
* Aufgrund
des bestehenden Abfallabfuhrvertrages werden 4 % Bonus gewährt.
Gebührenanteil
der 1,1 m³ - Container:
A. Restmüll:
Vergütung 19
Gefäße x 5,89 € x 52 Abf. = 5.819,32 €
Gestellung 1,1 m³ 19 Gefäße x 1,86 € x 12 Mon. = 424,08 €
Beförderung 129 t x 19,67 € = 2.537,43
€
Zwischensumme Restmüll = 8.780,83 €
B.
Papier:
Gestellung 240 l 19 Gefäße x 0,22 € x 12 Mon. = 50,16 €
Beförderung 4,56 t x 16,58 € = 75,60 €
Vergütung 19
Gefäße x 0,80 € x 13 Abf. = 197,60 €
323,36
€
./. DSD-Anteil 16,82 % 54,39 €
Zwischensumme
Papier 268,97 €
Zwischensumme A +B 9.049,80 €
abzgl. 4 % Bonus 361,99 €
8.687,81
€
zzgl.19 % MwSt 1.650,68 €
Insgesamt 10.338,49 €
Die für die Abfuhr der 19 1,1 m³
Container anfallenden Abfuhrkosten i.H.v. 10.338,49 € werden von der o.g.
Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.703 Restmüllgefäße zu
verteilende Kosten i.H.v. 249.556,31 €.
Kostenanteil
je Container: 10.338,49 € : 19 = 544,13 €
Kostenanteil je Gefäß: 249.556,31 € : 5.703 = 43,76
€
Zusätzliche Papiergefäße
Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt aufgrund der Papiererlöse 0,00 €.
IV. Kostenanteil Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für den Bioabfall werden zu den Deponiegebühren die
Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung
hinzugerechnet.
Gestellung 120 l 3.308 Gefäße x 0,15 € x 12 Mon. = 5.954,40 €
Gestellung 240 l 2.291 Gefäße x 0,22 € x 12 Mon. = 6.048,24 €
Vergütung IB 5.283 Gefäße x 0,77 € x 26 Abf. = 105.765,66 €
Beförderung 3.117 t x 9,99
€ = 31.138,83 €
Zwischensumme 148.907,13 €
abzgl. 4 % Bonus 5.956,29 €
142.950,84 €
Vergütung AB* 316 Gefäße x 2,75 € x 26 Abf. = 22.594,00 €
165.544,84 €
zzgl. 19 % MwSt 31.453,52 €
Gesamtkosten Fa. Remondis 196.998,36
€
Deponiegebühr 3.117
t x 83,00 € = 258.711,00 €
Insgesamt 455.709,36 €
* Die Vergütung der Biotonnen im Außenbereich
erfolgt erst seit 2009 und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Somit wird für
diese Position seitens der Firma Remondis eine gesonderte Gebühr erhoben und
kein 4 %iger Bonus gewährt.
Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird
der Anteil, den die Eigenkompostierer
zahlen, abgezogen. Die
Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der
Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der
Eigenkompostierer in 2010: 933
Voraussichtlicher Anteil der
Eigenkompostierer an der Biotonne: 27,00
€
(Der Anteil von 27,00 € ist so
gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)
933 Eigenkompostierer x 27,00 € = 25.191,00 €
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
430.518,36 € (455.709,36 € ./. 25.191,00 €).
Die Kosten werden auf alle 4.752
regulären Biotonnen verteilt:
430.518,36 € : 4.752 Gefäße = 90,60 €
Kostendeckender
Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird die Möglichkeit
eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen
120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für
jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird
keine Gebühr erhoben.
b) Für
jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt
die Gebühr 90,60 € im Jahr.
V. Anteil an den sonstigen Kosten
(jeweils gerundet)
1. Personalkosten
43.413,00 €
2. Verwaltungskosten 5.550,00 €
3. Kosten
für die Erstellung von Informationsmaterial 2.000,00
€
(Abfuhrkalender)
4. Verteilungskosten
Abfuhrkalender 1.500,00 €
5. Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen durch den Bauhof 7.000,00 €
6. Kosten
für Umweltaktionen 300,00 €
7. Kosten
für den Einsatz des Schadstoffmobiles 23.420,00
€
8. Kosten
Straßenpapierkörbe
a)
Entleerungskosten des Bauhofes 16.160,00
€
b)
Deponiegebühren (15 t x 153,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren)) 2.295,00 €
c)
Muldengestellungskosten 1.005,00 €
d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) 2.000,00
€
e)
Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe 120,00 €
9. Presswagen 750,00 €
10. Betreibung
Wertstoffhof 141.293,00 €
11. Grünabfälle
v. Wertstoffhof (Deponiegeb.719 t x 83,00 €) 59.677,00
€
12. EU-Ausschreibung
„Abfallabfuhrvertrag ab 01.01.2011“ 1.300,00
€
Gesamt 307.783,00 €
Erläuterungen:
(die Nummerierung entspricht der Nummerierung
der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)
- Bei der
Kalkulation der Personalkosten für 2010 wurde eine Kostensteigerung von
2 % berücksichtigt.
- Als
Verwaltungskosten wurde eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je
Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Die seit 2002 berücksichtigte Pauschale von
0,92 € wird um ca. 5 % erhöht. Unter die Pauschale gehören Kosten als
Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..
- Der Betrag
wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die
Erstellung
des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die
14-tägliche Restmüllabfuhr und die Erstellung einer Umweltbroschüre sind in
2010 nicht erforderlich.
- Der Betrag
wurde aufgrund der in 2009 entstandenen Kosten für die Verteilung
ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2010 wird voraussichtlich
durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte
der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.
- Nach dem
Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln
verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“
wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten
für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den
ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes
zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen
Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten
für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher
(Jan.-Juli) in 2009 gesammelten Mengen.
- Unter
diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu
verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis
kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die
gesammelten Abfälle an.
- Für die
Sammlung und den Transport von Schadstoffen fallen lt. Vertrag monatlich
1.640,00 € zzgl. 19 % MwSt pro Sammeltermin an.
- Zu den
ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die
Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und
Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der
Abfälle. Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00
€(inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die
Abfallbehälter, die in Anschaffung/Aufstellung teurer waren als 410,00 €
werden auch in den Folgejahren abgeschrieben.
- Wie in den
vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2010 den Bürgern der Ortsteile
Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur
Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht stattfinden,
da die Nottulner den Wertstoffhof vor Ort haben.
10. Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt
zusammen:
Grundentgelt 24.272,92
€
Benutzerfreundliche Behälterfüllung 23.752,93 €
Personalkosten 23.622,56 €
Annahme von SPM, Grünabfällen, Möbelholz,
Teppichen 6.546,69 €
Transport der o.g. Fraktionen 38.105,93 €
Annahme Kühl- u. Haushaltskleingeräte
2.432,73 €
118.733,76
€
Übertrag 118.733,76
€
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer
22.559,41 €
Gesamt 141.293,17
€
Gerundet 141.293,00 €
11.
Die
hier angesetzte Menge ergibt sich aufgrund der von Januar bis Juli 2009 am
Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle.
12. Zum 01.01.2011 wird die Abfallabfuhr in
Nottuln neu ausgeschrieben. Die Stadt Lüdinghausen hat hierbei die Federführung
für die gemeinsame Ausschreibung im Kreis Coesfeld übernommen. Hierfür stellt
die Stadt Lüdinghausen den einzelnen Gemeinden Kosten für ihre Arbeit in
Rechnung. Da die anfallenden Kosten noch nicht bezifferbar sind, wird der
gleiche Betrag wie für die letzte Ausschreibung (zum 01.01.2006)
zugrundegelegt.
Um
den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag
durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4,
Pkt. V, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
307.783,00 € : 5.722 Stück = 53,79
€
VI. Ermittlung der Gesamtgebühr
Anmerkung:
Die Vorgehensweise bei der Kostenverteilung,
also die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren, wird von der
Gemeindeprüfungsanstalt als übersichtlich und den gesetzlichen Vorgaben
entsprechend befunden. Das System sollte daher weiterhin beibehalten werden.
Zur Berechnung der kostendeckenden
Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß
zusammengefasst.
Laut Angaben der citeq in Münster,
können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem
Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um
bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich
aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese
Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand,
da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte
kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die kostendeckende Gebühr 2010 liegt aufgrund
der Kalkulation insgesamt über den in 2009 gültigen Gebührensätzen.
Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft
sich auf durchschnittlich ca. 2,63 %, bzw. 11,42 €. Die finanziellen
Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. IX zu entnehmen.
Da die Verteilung der an den Kreis
Coesfeld zu zahlenden Kosten nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt,
ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Aufgrund des Sonderpostens
„Abfallbeseitigung“ ist es möglich, die Gebühr für die Abfallbeseitigung
konstant zu halten. Eine Gebührenerhöhung für 2010 ist nicht erforderlich.
Die seit 2006 erhobene Tauschgebühr
für Müllgefäße i.H.v. 5,00 € bzw. 15,00
€ (für 1,1 m³-Container) wird auch in 2010 weiterhin beibehalten.
Zu c) und d) Satzungsänderungen
Bisher wurde in Nottuln die kleinste
Restmülltonne als „80/90 l Gefäß“ bezeichnet. Durch
die gemeinsame Ausschreibung des
Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2011 wird die Bezeichnung im Kreisgebiet
vereinheitlicht und das Gefäß wird nur noch als „80 l-Gefäß“ benannt. Dies hat
eine entsprechende Anpassung der Abfallsatzung bzw. der Abfallgebührensatzung
zur Folge. Die erforderlichen Änderungen sind den Anlagen 4 und 5 zu dieser
Vorlage zu entnehmen. Um die Änderungen kenntlich zu machen, sind diese
fettgedruckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus
der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1 Gefäßstückzahl 2010
Anlage 2 Kalkulation 2010
Anlage 3 Haushaltsansätze
Anlage 4 Änderung der
Gebührensatzung
Anlage 5 Änderung der Abfallsatzung