Betreff
XIII. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
207/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte XIII. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2009 festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2010 liegt inzwischen vor. Demnach erhöht sich für den Bereich  „Unterer Kleuterbach“ der Gebührensatz von 13,50 € auf 15,00 €/ha jährlich. Die anderen Gebührensätze bleiben unverändert.  § 4 Abs. 2 der Satzung wird entsprechend geändert. (siehe  beigefügten Satzungstext)

 

Bei den von den Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2010 zu erhebenden Gebühren handelt es sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2009 von der Gemeinde Nottuln an die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

 

XIII. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994