Beschlussvorschlag:
Die dem
Originalprotokoll als Anlage beigefügte XIII. Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für
Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994 wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Satzung der Gemeinde Nottuln über die
Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und
Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2009 festgelegt. Die
Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2010 liegt inzwischen vor. Demnach
erhöht sich für den Bereich „Unterer
Kleuterbach“ der Gebührensatz von 13,50 € auf 15,00 €/ha jährlich. Die anderen
Gebührensätze bleiben unverändert. § 4
Abs. 2 der Satzung wird entsprechend geändert. (siehe beigefügten Satzungstext)
Bei den von den Gebührenpflichtigen im
Rechnungsjahr 2010 zu erhebenden Gebühren handelt es sich um die Erstattung der
im Rechnungsjahr 2009 von der Gemeinde Nottuln an die Wasser- und Bodenverbände
gezahlten Beiträge.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
XIII.
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von
Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom
21.12.1994