Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2010
Vorlage
203/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2010 entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren, als auch für die Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2009 beibehalten.

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2009 war maßgeblich durch einen zu erwartenden Rückgang des Wasserabsatzes im Bereich der Großabnehmer beeinflusst. Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2010 lässt wieder einen kalkulatorischen Anstieg für diesen Bereich erwarten, so dass mit höheren Umsatzerlösen zu rechnen sein wird. Auf der anderen Seite war es nach Vorgabe der Gemeindeprüfungsanstalt erforderlich, die Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen zu reduzieren. Anstieg der Erlöse aus dem Wasserverkauf einerseits und Rückgang bei der o.a. Ertragsposition andererseits kennzeichnen die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das kommende Wirtschaftsjahr. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im folgenden dargestellt. 

 

 

2.    Personalkosten

Nachdem in den vergangenen Jahren aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen ein relativ starker Anstieg bei den Personalkosten zu verzeichnen war, werden sich die Personalkosten als weiterer großer Kostenblock für 2010 mit rd. 466.150 € gegenüber dem Vorjahr mit rd. 464.017 nur um rd. 2.133 € erhöhen. Damit können die Personalkosten nahezu auf dem Niveau der Vorjahreskalkulation beibehalten werden.

 

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2010 mit insgesamt 509.000 € ermittelt. Damit kann auch dieser Kostenblock auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden.

 

 

4.    sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2010 mit 235.200 € veranschlagt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rd. 8.200 € ist insbesondere auf den zu erwartenden Anstieg der Konzessionsabgaben zurückzuführen. Die maximal zulässige Konzessionsabgabe wird auf Basis der erwarteten Erlöse aus dem Wasserverkauf ermittelt und an den Gemeindehaushalt abgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2010 wird eine maximal zulässige Konzessionsabgabe in Höhe von rd. 194.000 € erwartet.

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

Für die Geschäftsaufwendungen wird ein leichter Anstieg von rd. 108.000 € um rd. 4.500 € auf rd. 112.500 € erwartet. Der Anstieg insgesamt verteilt sich auf mehrere Einzelpositionen wie z.B. Bürobedarf, Telefon, Reisekosten, Sitzungsgelder und Versicherungen. Für diese Positionen waren leichte Anpassungen erforderlich.

 

6.    Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen in Höhe von 381.600 umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen / Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist mit einem investitionsbedingten Anstieg auf 305.000 € zu rechnen. Dieser Anstieg in Höhe von rd. 10.000 € ist auf die umfangreichen Investitionen in die Erweiterung der Wasserleitungsnetze im Baugebiet Olympiastraße und auf die Herstellung neuer Photovoltaikanlagen des Geschäftsjahres 2009 zurückzuführen. Dem Anstieg der Abschreibungen für die Photovoltaikanlagen stehen Erträge aus der Einspeisevergütung gegenüber und belasten nicht die Trinkwassergebühren. Gleiches gilt auch für den Anstieg der Zinsaufwendungen von 46.000 € auf 75.000 €. Hintergrund dieses Anstiegs sind Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Photovoltaikanlagen sowie des Nahwärmeverbundes. Beide Maßnahmen sind rentierliche Maßnahmen bei denen eine Wirtschaftlichkeit und damit eine Entlastung der Trinkwassergebühren zu erwarten ist. 

 

 

7.    Erträge

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer ist wie bereits o.a. zu reduzieren. Hintergrund ist, dass die bisher mögliche  Auflösung von 5% nicht mehr gilt. In Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt ist der Auflösungssatz an die Abschreibungen für das Anlagevermögen anzupassen, so dass nunmehr mit einer Auflösung von rd. 3 % zu rechnen ist. Für das Wirtschaftsjahr 2010 werden Erträge aus dieser Position in Höhe von 118.700 € erwartet.

 

Aufgrund der umfangreichen zu erwartenden Baumaßnahmen für 2010 wurde der Ansatz für die aktivierten Eigenleistungen von 31.000 € um 4.000 € auf 35.000 € erhöht. Während die sonstigen betrieblichen Erträge mit 30.000 € konstant gehalten werden, können die zu erwartenden Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen  Photovoltaikanlagen von 28.500 € auf 62.000 € erhöht werden.

Die technische Betriebsführung der Freiland- Photovoltaikanlage in Appelhülsen erfolgt durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke. Das Betriebsführungsentgelt beträgt rd. 9.800 € pro Jahr.

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Erträge von den Aufwendungen und unter Berücksichtigung eines erwarteten Jahresergebnisses in Höhe von 529.000 € umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 1.952.950 €. Unter Berücksichtigung von zu erwartenden rd. 5.300 Hausanschlüssen ist bei konstanten Grundgebühren mit Erträgen aus Grundgebühren in Höhe von rd. 723.000 € zu rechnen. Der verbleibende Betrag in Höhe von rd. 1.230.000 € ist auf die zu erwartende Wasserverkaufsmenge umzulegen. Aufgrund der sich für 2010 günstig entwickelnden Absatzsituation durch den zu erwartenden Anstieg der Wasserlieferungen an Großabnehmer, ergibt sich eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,34 € pro Kubikmeter Trinkwasser. 

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2010 keine Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren erforderlich wird. Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Betriebsleitung schlägt vor, die Trinkwassergebühren für 2010 sowohl für die Grundgebühren als auch für die Verbrauchsgebühren auf dem Niveau des Jahres 2009 unverändert beizubehalten.       

      

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation zum 01.01.2010