Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, den unter Anlage 1 dargestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.
119 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Auf dem in Anlage 2 abgrenzenden Bereich hinter dem Haus
Händler soll ein Wohn- und Ärztehaus errichtet werden.
Am 12.05.2009 hat der Rat
der Gemeinde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 119
„Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße“ beschlossen.
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung,
Umwelt und Ordnung am 30.09.2009 (Vorlage 172/2009) haben die Mitglieder des
Ausschusses den Wunsch geäußert, die in der Sitzung mündlich erläuterten, im
Rahmen der frühzeitigen eingegangenen Stellungnahmen der Bürger der Verwaltung
in schriftlicher Form zu bekommen. Des Weiteren liegt mittlerweile die vom
Ausschuss geforderte bodengutachterliche Stellungnahme vor.
Nach Prüfung aller Anregungen der letzen Sitzung ergeben
sich an der Planung keine Änderung mehr. Im Durchführungsvertrag wird jedoch
ein Passus aufgenommen, dass die Stellplätze in der Tiefgarage den Bewohner der
Wohnungen und den Angestellten der Praxen zuzuordnen sind und die oberirdischen
Stellplätze Besuchern vorzuhalten sind.
Eine Verkleinerung des Objektes ist laut Aussage des
Investors aufgrund wirtschaftlicher Schwellengrößen nicht möglich.
Als weiteres Vorgehen wird, bei Zustimmung des Ausschusses
zur aktuellen Planung, dieser Entwurf erneut den Bürgern und Behörden vorgelegt.
Wenn sich danach keine wesentlichen Änderungen ergeben, kann der
Satzungsbeschluss gefasst werden. Parallel zum Satzungsbeschluss wird der
Durchführungsvertrag durch den Rat beschlossen. In diesem wird u.a. auch die
genaue Nutzung „Wohn- und Ärztehaus“ vertraglich gesichert.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Stellungnahmen mit Kommentar der
Verwaltung
Anlage 2 Entwurf des Bebauungsplanes
Anlage 3 Entwurf der Begründung
Anlage 4 bodengutachterliche Stellungnahme