Beschlussvorschlag:
1. Die „Gestaltungssatzung für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 12 ‚S1‘ in der Gemeinde Nottuln“ (Anlage 3) vom
18.02.1986 wird aufgehoben.
2. Der in Anlage 2 (Satzung einschließlich
Begründung) sowie Anlage 1 (Geltungsbereich) abgedruckte Entwurf der „Satzung über
besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten sowie über deren
äußere Gestaltung (Werbesatzung) für den Ortskern von Nottuln“ wird aufgrund
des § 86 Absatz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung
beschlossen.
Sachverhalt:
Entsprechend
dem Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt
und Ordnung vom 30.09.09 (VL 169/2009) wurde der Geltungsbereich für den
Entwurf der Werbesatzung auf beide Seiten der Bundesstraße ausgeweitet.
Diesbezüglich
wurde erneut die Öffentlichkeit vom 26.10. bis zum 06.11.2009 beteiligt und die
Kaufmannschaft Nottuln über die Erweiterung informiert. In beiden Fällen wurden
keine erneuten Anregungen und Stellungnahmen eingereicht.
Der den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmende Entwurf der Werbesatzung unterscheidet sich
gegenüber dem ursprünglich eingebracht Entwurf (VL 151/2009) wie beschreiben um
den geänderten Geltungsbereich. In diesem Zusammenhang wurde außerdem eine
Sonderregelung für Tankstellen eingefügt:
§ 6 Abs. 8 der Satzung
An Tankstellen ist zusätzlich ein
Werbepylon je Betrieb bis zu einer Höhe von maximal 5 m, einer Breite von
maximal 1,5 m und einer Tiefe von maximal 0,3 m zulässig. Bezugshöhe der
Höhenfestsetzung ist die Höhe der Oberkante der Straßengradiente der mittig vor
dem Grundstück liegenden Verkehrsfläche.
So soll
das besondere Bedürfnis von Tankstellen berücksichtigt werden, durch
Werbepylone über die aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren. Um die
städtebauliche Qualität trotz dieses Zugeständnisses zu bewahren, wird die
Größe des Werbepylons jedoch beschränkt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich
der Werbesatzung (auch Anlage 1 der Satzung)
Anlage 2:
Entwurf der Werbesatzung mit Begründung
Anlage 3:
Bisherige Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 12 „S I“