Beschlussvorschlag:
Gemäß Antrag vom
24.11.2009
Die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 53 „Schulze Frenking III“ soll gemäß §13a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Sachverhalt:
Der
Eigentümer des Grundstücks Marienplatz 7 beabsichtigt ein Mehrfamilienhaus mit
barrierefreien Wohnungen als öffentlich geförderten Mietwohnraum zu schaffen.
Das neu geplante Wohnhaus mit Gemeinschaftsräumen lässt die festgesetzte
Grundflächenzahl von 0,4 nicht zu. Deshalb wird beantragt den Bebauungsplan
Nr.53 „Schulze Frenking III“ hinsichtlich der Grundflächenzahl in diesem
Bereich zu ändern (Anlage 3).
Das
Grundstück liegt in einem Mischgebiet. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der
Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die
Baunutzungsverordnung sieht für Mischgebiete eine Obergrenze von 0,6 für die
Grundflächenzahl vor. Die Grundflächenzahl gibt die zulässige Grundfläche der
zu überbauenden oder zu versiegelnden Grundstücksfläche (der Hauptnutzung) an.
Hinsichtlich
der allgemein städtebaulich wünschenswerten Nachverdichtung im Innenbereich und
dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl
von 0,4 auf 0,6 aus Sicht der Verwaltung positiv zu bewerten.
Der
Eckbereich der Lindenstraße und der Weseler Straße liegt nahe an den zentralen
Hauptversorgungseinrichtungen im Ortsteil Appelhülsen. Die Grundflächenzahl
sollte darum nicht nur für das beantragte Grundstück sondern für den gesamten
Eckbereich von 0,4 auf 0,6 (siehe Änderungsbereich Anlage 1 und 2) erhöht
werden.
Die
Änderung des Bebauungsplanes Nr.53 „Schulze Frenking III“ könnte gemäß §13a des
BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Falle der
Änderung des Bebauungsplanes werden die Kosten für die Planung gemäß Beschluss
vom 24.06.2008 vom Antragsteller übernommen.
Anlagen:
Anlage
1: Übersichtspläne
Anlage
2: Bebauungsplanausschnitt
Anlage
3: Antrag auf Bebauungsplanänderung