Beschlussvorschlag:
1.
Wahl zum
Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009
Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1
Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.
2.
Wahl des
Bürgermeisters am 30.08.2009
Die Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d
KWahlG für gültig erklärt.
Sachverhalt:
Amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses:
Nach § 39 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) können gegen die
Gültigkeit der Wahl die Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die für das
Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der
Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach
Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung
über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1, Buchstaben a-c KWahlG, für
erforderlich halten.
Die Ergebnisse der Kommunalwahl (Wahl zum Rat der Gemeinde
Nottuln und Wahl des Bürgermeisters) vom 30.08.2009 in der Gemeinde Nottuln
sind am 22.09.2009 ordnungsgemäß bekannt gemacht worden.
Einsprüche gegen die
Gültigkeit der Wahl sind bis zum heutigen Tag beim Wahlleiter nicht eingegangen.
Eine Entscheidung über Einsprüche ist von daher nicht
erforderlich.
Gleichwohl sind bei der Vorbereitung der Wahl bzw. bei der
Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen.
Näheres kann dem in Ablichtung anliegenden Vermerk vom
22.09.2009 entnommen werden.
Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass entsprechend § 40 Abs. 1
KWahlG im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung
der Sitze aus der Reserveliste ein entscheidender Einfluss nicht festgestellt
werden kann.
Aus diesem Grunde besteht keine Veranlassung, die Wahl
teilweise für ungültig zu erklären bzw. eine Wiederholungswahl durchzuführen.
Die von hier vertretene Rechtsauffassung wird durch die
Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld voll inhaltlich geteilt. Eine Ablichtung des
entsprechenden Schreibens ist ebenfalls beigefügt.
Aus diesem Grunde ist die Kommunalwahl gem. § 40 Abs. 1
Buchstabe c KWahlG für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Vermerk vom
22.09.2009
Schreiben der
Kommunalaufsicht vom 16.10.2009