Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
188/2009
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Es werden gewählt
als
1.
stellvertretende/r
Bürgermeister/in ___________________
2.
stellvertretende/r
Bürgermeister/in ___________________
Sachverhalt:
Nach § 67 Abs.
1 und 2 GO NW werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ohne
Aussprache aus der Mitte des Rates gewählt. Es wird nach dem Grundsatz der
Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.
Auf die
Regelung zu § 50 GO NW wird verwiesen.
Der
hauptamtliche Bürgermeister ist stimmberechtigt.
Vorgedruckte
Stimmkarten stehen in der Sitzung zur Verfügung, sofern zuvor entsprechende
Listen bei der Verwaltung eingereicht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.