Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
188/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden gewählt als

 

1.       stellvertretende/r Bürgermeister/in ___________________

 

2.       stellvertretende/r Bürgermeister/in ___________________


Sachverhalt:

Nach § 67 Abs. 1 und 2 GO NW werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ohne Aussprache aus der Mitte des Rates gewählt. Es wird nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

 

Auf die Regelung zu § 50 GO NW wird verwiesen.

 

Der hauptamtliche Bürgermeister ist stimmberechtigt.

 

Vorgedruckte Stimmkarten stehen in der Sitzung zur Verfügung, sofern zuvor entsprechende Listen bei der Verwaltung eingereicht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.