Betreff
Beschluss über die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen (§ 67 GO)
Vorlage
187/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden _______ Stellvertreter/innen gewählt.


Sachverhalt:

Nach § 67 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen.

 

Es ist zunächst die Anzahl der Vertreter/innen zu bestimmen.

 

In der vergangenen Ratsperiode wurden zwei stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.