Betreff
Beschluss über die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen (§ 67 GO)
Vorlage
187/2009
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Es werden
_______ Stellvertreter/innen gewählt.
Sachverhalt:
Nach § 67 Abs.
1 GO NW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln wählt der Rat für die
Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche
Stellvertreter/innen.
Es ist
zunächst die Anzahl der Vertreter/innen zu bestimmen.
In der vergangenen
Ratsperiode wurden zwei stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.