Betreff
Wahl von Vertreter der Mitgliederversammlung des NRW Städte- und Gemeindebundes
Vorlage
182/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter/in der Gemeinde Nottuln werden benannt:

 

1.       _____________________________________________

 

2.       _____________________________________________

 

3.       _____________________________________________

 

4.       _____________________________________________

 

5.       _____________________________________________


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde  Nottuln ist Mitglied des NRW Städte- und Gemeindebundes. Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung sind bei einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner 3 Vertreter/innen und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner ein/e zusätzliche/r Vertreter/in zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte

Einwohnerzahl maßgebend.

 

Die letzte Beitragsrechnung weist 20.276 Einwohner aus, so dass die Gemeinde Nottuln 5 Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung stellt.

 

Gem. § 63 Abs. 2 GO NW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Nach § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in „entsprechenden Organen von juristischen Personen. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Beamtin/Beamter oder Angestellte/r der Gemeinde dazu zählen ....“.

 

Bisher waren vertreten:

 

1.       Bürgermeister Peter A. Schneider

2.       Ratsmitglied Hendrik Bröckelmann

3.       Ratsmitglied Heinz Rütering

4.       Ratsmitglied Wolf Haase

5.       Ratsmitglied Rolf-Rainer Schulz

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlagen: