Beschlussvorschlag:
Als
Vertreter/in der Gemeinde Nottuln werden benannt:
1.
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2.
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3.
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4.
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5.
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Nottuln ist Mitglied des NRW Städte- und Gemeindebundes. Gem. § 8
Abs. 2 der Satzung sind bei einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner 3
Vertreter/innen und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner ein/e
zusätzliche/r Vertreter/in zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist
die der letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte
Einwohnerzahl maßgebend.
Die letzte Beitragsrechnung weist 20.276 Einwohner aus, so
dass die Gemeinde Nottuln 5 Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung
stellt.
Gem. § 63 Abs. 2 GO NW gilt für die Vertretung der Gemeinde
in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Nach
§ 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
„entsprechenden Organen von juristischen Personen. Sofern weitere Vertreter zu
benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r
Beamtin/Beamter oder Angestellte/r der Gemeinde dazu zählen ....“.
Bisher waren vertreten:
1.
Bürgermeister
Peter A. Schneider
2.
Ratsmitglied
Hendrik Bröckelmann
3.
Ratsmitglied
Heinz Rütering
4.
Ratsmitglied
Wolf Haase
5.
Ratsmitglied
Rolf-Rainer Schulz
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen: