Beschlussvorschlag:
Bei
der Planung und großmaßstäbigen Überplanung von Baugebieten (Wohnbaugebiete und
Gewerbegebiete) verpflichtet sich der Rat der Gemeinde, zukünftig die
ökologischen Kriterien der Anlage 1 soweit möglich zu berücksichtigen. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Planverfahren die Kriterien selbstständig auf
deren Umsetzbarkeit zu überprüfen.
Sachverhalt:
Im Rahmen des
EEA-Prozesses wurde das Thema angeschnitten, inwieweit die Gemeinde sich selbst
Maßstäbe bei der Ausweisung von Baugebieten hinsichtlich Klimaschutz setzt.
Selbstverständlich werden
seit Jahren viele wichtige Faktoren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
beachtet und mit in die Planungen einbezogen. Eine verbindliche Liste von
Kriterien besteht jedoch derzeit nicht.
Die konsequente
Abarbeitung eines Kataloges von Kriterien bietet im Vergleich zum bisherigen
Vorgehen verschiedene Vorteile.
Mit der Verabschiedung
eines solchen Kataloges positioniert sich die Politik nach außen deutlich für
das Thema Klimaschutz. Nach innen bedeutet die Abarbeitung der Liste ein
intensiveres Beschäftigen mit den einzelnen Themenstellungen.
Auch Fragen warum einige
Kriterien nicht umgesetzt werden können – sei es aus wirtschaftlichen,
städtebaulichen, sozialen oder auch konträreren ökologischen Kriterien, werden
durch das Abarbeiten der Liste beantwortet.
Die Gefahr, einzelne
Punkte zu vernachlässigen wird minimiert und der ökologische Faktor verstärkt
in das Bewusstsein gerufen. Selbstverständlich müssen im Rahmen der
Bauleitplanung nachwievor die öffentlichen und privaten Belange gerecht
miteinander und gegeneinander abgewogen werden. Darum wurde in dem Beschlussvorschlage
der Zusatz „soweit möglich“ ergänzt.
Auch bei größeren
Überplanungen bestehender Gebiete sollte nach Ansicht der Verwaltung die
Checkliste herangezogen werden.
Der zusätzliche
Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist begrenzt, da die inhaltliche Arbeit im
wesentlichen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung und Begründung ohnehin
geleistet werden muss.
Die Tabelle könnte im
Rahmen der Begründung als zusätzliche Abwägungshilfe beigefügt werden. Die
Erläuterungen würden stichwortartig ausgeführt.
Ein verbindlicher
Beschluss zur Berücksichtigung dieses Kriterienkataloges würde im Rahmen einer
Bewertung im EEA-Prozess positiv bewertet.
Finanzielle Auswirkungen:
Nicht
quantifizierbare, geringfügig höhere Personalkosten.
Anlagen:
Checkliste
Ökologische Kriterien