Betreff
Grundsätze für Ausweisung von Baugebieten
Vorlage
173/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Bei der Planung und großmaßstäbigen Überplanung von Baugebieten (Wohnbaugebiete und Gewerbegebiete) verpflichtet sich der Rat der Gemeinde, zukünftig die ökologischen Kriterien der Anlage 1 soweit möglich zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Planverfahren die Kriterien selbstständig auf deren Umsetzbarkeit zu überprüfen.


Sachverhalt:

Im Rahmen des EEA-Prozesses wurde das Thema angeschnitten, inwieweit die Gemeinde sich selbst Maßstäbe bei der Ausweisung von Baugebieten hinsichtlich Klimaschutz setzt.

Selbstverständlich werden seit Jahren viele wichtige Faktoren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beachtet und mit in die Planungen einbezogen. Eine verbindliche Liste von Kriterien besteht jedoch derzeit nicht.

Die konsequente Abarbeitung eines Kataloges von Kriterien bietet im Vergleich zum bisherigen Vorgehen verschiedene Vorteile.

Mit der Verabschiedung eines solchen Kataloges positioniert sich die Politik nach außen deutlich für das Thema Klimaschutz. Nach innen bedeutet die Abarbeitung der Liste ein intensiveres Beschäftigen mit den einzelnen Themenstellungen.

Auch Fragen warum einige Kriterien nicht umgesetzt werden können – sei es aus wirtschaftlichen, städtebaulichen, sozialen oder auch konträreren ökologischen Kriterien, werden durch das Abarbeiten der Liste beantwortet.

Die Gefahr, einzelne Punkte zu vernachlässigen wird minimiert und der ökologische Faktor verstärkt in das Bewusstsein gerufen. Selbstverständlich müssen im Rahmen der Bauleitplanung nachwievor die öffentlichen und privaten Belange gerecht miteinander und gegeneinander abgewogen werden. Darum wurde in dem Beschlussvorschlage der Zusatz „soweit möglich“ ergänzt.

Auch bei größeren Überplanungen bestehender Gebiete sollte nach Ansicht der Verwaltung die Checkliste herangezogen werden.

Der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist begrenzt, da die inhaltliche Arbeit im wesentlichen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung und Begründung ohnehin geleistet werden muss.

Die Tabelle könnte im Rahmen der Begründung als zusätzliche Abwägungshilfe beigefügt werden. Die Erläuterungen würden stichwortartig ausgeführt.

Ein verbindlicher Beschluss zur Berücksichtigung dieses Kriterienkataloges würde im Rahmen einer Bewertung im EEA-Prozess positiv bewertet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Nicht quantifizierbare, geringfügig höhere Personalkosten.


Anlagen:

Checkliste Ökologische Kriterien