4. verkaufsoffener Sonntag
Beschlussvorschlag:
Die geänderte
Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in den Ortsteilen der Gemeinde Nottuln
wird beschlossen.
Sachverhalt:
Am 18. März 2009 beantragte die
Nottulner Kaufmannschaft e.V. die Freigabe eines zusätzlichen verkaufsoffenen
Sonntages. Dieser soll am 06. Dezember 2009
durchgeführt werden.
§ 4 Abs. 1 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) regelt die
allgemeinen Ladenöffnungszeiten sowie den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.
Danach sind die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten.
Abweichend von der Vorschrift des
§ 4 Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen gemäß § 6 Abs. 1 LÖG
NRW für die Dauer von fünf Stunden an jährlich höchstens vier Sonntagen
geöffnet sein. Diese Sonntage werden von den Landesregierungen oder den von
ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben.
Für den Ortsteil Nottuln sind für
das Jahr 2009 drei der vier zulässigen verkaufsoffenen Sonntage ausgeschöpft.
Entsprechend der rechtlichen
Bestimmungen sind vor Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung durch den
Rat der Gemeinde Nottuln Stellungnahmen der auf Kreisebene zuständigen
- Gewerkschaften,
- Einzelhandelsverbände sowie der
- Kirchen
einzuholen. Die angeforderten
Stellungnahmen liegen vor.
Die Verwaltung ist sich der
Problematik durchaus bewusst, dass der Sonntag als allgemeiner Tag der
Arbeitsruhe zu schützen ist, da die arbeitsfreie Zeit am Sonntag für die
Einzelhandels-beschäftigten besonders wertvoll ist.
Gleichwohl sollte berücksichtigt werden, dass die Einbeziehung der
Verkaufsstellen in die stattfindende Veranstaltung eine Wirtschaftsbelebung für
den Ortsteil Nottuln bedeutet und sich die Regelung eines vierten
verkaufsoffenen Sonntages ganz klar im Rahmen der Ermächtigung des Ministeriums
für Wirtschaft und Arbeit bewegt.
Mit der Freigabe eines weiteren
verkaufsoffenen Sonntages wird der gesetzliche Rahmen für den Ortsteil Nottuln
ausgeschöpft.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Antrag vom 18.03.2009
Anlage 2 Stellungnahmen
Anlage 3 geänderte Fassung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung