Betreff
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
4. verkaufsoffener Sonntag
Vorlage
171/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die geänderte Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in den Ortsteilen der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.


Sachverhalt:

Am 18. März 2009 beantragte die Nottulner Kaufmannschaft e.V. die Freigabe eines zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntages. Dieser soll am 06. Dezember 2009 durchgeführt werden.

§ 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) regelt die allgemeinen Ladenöffnungszeiten sowie den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Danach sind die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten.

Abweichend von der Vorschrift des § 4 Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW für die Dauer von fünf Stunden an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein. Diese Sonntage werden von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben.

Für den Ortsteil Nottuln sind für das Jahr 2009 drei der vier zulässigen verkaufsoffenen Sonntage ausgeschöpft.

Entsprechend der rechtlichen Bestimmungen sind vor Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung durch den Rat der Gemeinde Nottuln Stellungnahmen der auf Kreisebene zuständigen

- Gewerkschaften,

- Einzelhandelsverbände sowie der

- Kirchen

einzuholen. Die angeforderten Stellungnahmen liegen vor.

Die Verwaltung ist sich der Problematik durchaus bewusst, dass der Sonntag als allgemeiner Tag der Arbeitsruhe zu schützen ist, da die arbeitsfreie Zeit am Sonntag für die Einzelhandels-beschäftigten besonders wertvoll ist. Gleichwohl sollte berücksichtigt werden, dass die Einbeziehung der Verkaufsstellen in die stattfindende Veranstaltung eine Wirtschaftsbelebung für den Ortsteil Nottuln bedeutet und sich die Regelung eines vierten verkaufsoffenen Sonntages ganz klar im Rahmen der Ermächtigung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit bewegt.

Mit der Freigabe eines weiteren verkaufsoffenen Sonntages wird der gesetzliche Rahmen für den Ortsteil Nottuln ausgeschöpft.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1            Antrag vom 18.03.2009
Anlage 2            Stellungnahmen

Anlage 3            geänderte Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung