Beschlussvorschlag:
Der
Geltungsbereich der geplanten Werbesatzung für den Ortskern von Nottuln wird
entsprechend des in Anlage 1 gekennzeichneten Bereiches erweitert. Die
Verwaltung erarbeitet einen entsprechenden Satzungsentwurf.
Sachverhalt:
In
der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen wurde der Beschluss zur Verabschiedung einer Werbesatzung mit der
Aufforderung an die Verwaltung, den Geltungsbereich zu erweitern, vertagt
(Beschlussvorlage: 151/2009).
Abgrenzung des
Geltungsbereiches
Gefordert
wurde insbesondere eine Erweiterung auf die gegenüberliegende Seite der
Bundesstraße.
Wie
in der Ausschusssitzung bereits mündlich erläutert existiert hier bereits in
Teilbereichen eine Werbesatzung aus dem Jahr 1986 für den in Anlage 1
markierten Bereich (Satzungstext siehe
Anlage 2).
Da
diese Satzung aus den gleichen Gründen wie die Satzung für den Bereich des
Ortskerns nicht mehr als zweck- und zeitgemäß anzusehen ist, sollte hier
zumindest mittelfristig für den gesamten Geltungsbereich eine neue Lösung
gefunden werden.
Die
Verwaltung schlägt vor als ersten kurzfristigen Schritt den Teilbereich 2
„Ergänzungsbereich“ jeweils auf den gegenüberliegenden Teil der Bundesstraße
auszudehnen (siehe Anlage 1). Dieser Bereich ist – wie von den
Ausschussmitgliedern in der Sitzung vorgebracht – mit der gegenüberliegenden
Straßenseite zu vergleichen. D.h. der Satzungstext und die Begründung müssten
nur geringfügig angepasst werden. Dabei muss allerdings auf Besonderheiten
Rücksicht genommen werden; so muss insbesondere ein geeigneter Umgang mit der
hier existierenden Tankstelle gefunden werden, da dieser Betriebstyp besondere
Anforderungen an Werbeanlagen stellt.
Für
den übrigen Bereich der Gestaltungssatzung von 1986 entlang der Dülmener Straße
schlägt die Verwaltung die Aufstellung einer gesonderten Satzung zu einem
späteren Zeitpunkt vor. Bis dahin gilt hier die bestehende Satzung fort. Auch
für den Bereich beidseits der Mauritzstraße bis zum Kreisverkehr sollte zu einem
späteren Zeitpunkt eine weitere Satzung aufgestellt werden, um den Übergang zur
Appelhülsener Straße gestalten zu können, wo wie in der vergangenen Sitzung
dargestellt ebenfalls Festsetzungen zu Werbeanlagen geplant sind.
Beide
Bereiche sind im Hinblick auf ihre Struktur nicht mit dem Geltungsbereich der
Werbesatzung des Ortskerns vergleichbar. Deshalb sollte diese im Sinne der
Rechtssicherheit und -klarheit nicht über das vorgeschlagene Maß hinaus
vergrößert werden, sondern wie oben beschrieben eine von dieser Satzung
unabhängige Regelung gefunden werden.
Weiteres Vorgehen
Nach
Zustimmung des Ausschusses zur vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung wird ein
geänderter Entwurf der Werbesatzung erarbeitet, der anschließend erneut einer
Öffentlichkeitsbeteiligung zugeführt werden muss. Voraussichtlich im
November/Dezember könnte dann der Satzungsbeschluss erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage
1: Karte der Geltungsbereiche
Anlage
2: Gestaltungssatzung für den Bereich westlich u. östlich der Dülmener Straße
von der B 67 bis zur Steinstraße sowie westlich der B 67 im Abschnitt von
Dülmener Straße bis zur Einmündung Niederstockumer Weg