Betreff
Erweiterung des Gelttungsbereiches der geplanten Werbesatzung für den Ortskern Nottuln
Vorlage
169/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Geltungsbereich der geplanten Werbesatzung für den Ortskern von Nottuln wird entsprechend des in Anlage 1 gekennzeichneten Bereiches erweitert. Die Verwaltung erarbeitet einen entsprechenden Satzungsentwurf.

 


Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen wurde der Beschluss zur Verabschiedung einer Werbesatzung mit der Aufforderung an die Verwaltung, den Geltungsbereich zu erweitern, vertagt (Beschlussvorlage: 151/2009).

 

Abgrenzung des Geltungsbereiches

Gefordert wurde insbesondere eine Erweiterung auf die gegenüberliegende Seite der Bundesstraße.

 

Wie in der Ausschusssitzung bereits mündlich erläutert existiert hier bereits in Teilbereichen eine Werbesatzung aus dem Jahr 1986 für den in Anlage 1 markierten Bereich (Satzungstext  siehe Anlage 2).

 

Da diese Satzung aus den gleichen Gründen wie die Satzung für den Bereich des Ortskerns nicht mehr als zweck- und zeitgemäß anzusehen ist, sollte hier zumindest mittelfristig für den gesamten Geltungsbereich eine neue Lösung gefunden werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor als ersten kurzfristigen Schritt den Teilbereich 2 „Ergänzungsbereich“ jeweils auf den gegenüberliegenden Teil der Bundesstraße auszudehnen (siehe Anlage 1). Dieser Bereich ist – wie von den Ausschussmitgliedern in der Sitzung vorgebracht – mit der gegenüberliegenden Straßenseite zu vergleichen. D.h. der Satzungstext und die Begründung müssten nur geringfügig angepasst werden. Dabei muss allerdings auf Besonderheiten Rücksicht genommen werden; so muss insbesondere ein geeigneter Umgang mit der hier existierenden Tankstelle gefunden werden, da dieser Betriebstyp besondere Anforderungen an Werbeanlagen stellt.

 

Für den übrigen Bereich der Gestaltungssatzung von 1986 entlang der Dülmener Straße schlägt die Verwaltung die Aufstellung einer gesonderten Satzung zu einem späteren Zeitpunkt vor. Bis dahin gilt hier die bestehende Satzung fort. Auch für den Bereich beidseits der Mauritzstraße bis zum Kreisverkehr sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Satzung aufgestellt werden, um den Übergang zur Appelhülsener Straße gestalten zu können, wo wie in der vergangenen Sitzung dargestellt ebenfalls Festsetzungen zu Werbeanlagen geplant sind.

 

Beide Bereiche sind im Hinblick auf ihre Struktur nicht mit dem Geltungsbereich der Werbesatzung des Ortskerns vergleichbar. Deshalb sollte diese im Sinne der Rechtssicherheit und -klarheit nicht über das vorgeschlagene Maß hinaus vergrößert werden, sondern wie oben beschrieben eine von dieser Satzung unabhängige Regelung gefunden werden.

 

Weiteres Vorgehen

Nach Zustimmung des Ausschusses zur vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung wird ein geänderter Entwurf der Werbesatzung erarbeitet, der anschließend erneut einer Öffentlichkeitsbeteiligung zugeführt werden muss. Voraussichtlich im November/Dezember könnte dann der Satzungsbeschluss erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Karte der Geltungsbereiche

 

Anlage 2: Gestaltungssatzung für den Bereich westlich u. östlich der Dülmener Straße von der B 67 bis zur Steinstraße sowie westlich der B 67 im Abschnitt von Dülmener Straße bis zur Einmündung Niederstockumer Weg