Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Geschäftsordnung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die letztmalig am 01.08.2005 geänderte Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln hat sich in der Sitzungszeit des Rates 2004 bis 2009 grundsätzlich bewährt. Einige Änderungen sind aufgrund gesetzlich geänderter Bestimmungen bzw. wegen technischen Fortschritts notwendig. Diese Änderungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Geschäftsordnung durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Nicht geändert wurde die Geschäftsordnung in § 24 Abs. 3. Nach der derzeitigen Rechtslage entsprechend der GO wird die Niederschrift nur noch vom Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnet. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Nottuln unterschreibt auch ein weiteres Ratsmitglied. Diese dritte Unterschrift ist nicht erforderlich. Bei Anpassung an die Rechtslage der GO müsste § 24 Abs. 3 folgende Fassung erhalten:
Die Niederschrift wird
vom Bürgermeister und dem vom Rat bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Verweigert einer der genannten Personen die Unterschrift, so ist dieses in der
Niederschrift zu vermerken.
Die Niederschrift ist
allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin innerhalb
einer Frist von in der Regel 10 Werktagen nach der Sitzung in der Form zuzuleiten, wie die Einberufung
erfolgt. Dabei ist sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff
auf den Teil der Niederschriften nehmen können, die in nicht öffentlicher
Sitzung behandelt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Geschäftsordnung