Betreff
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Nottuln
Vorlage
158/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Geschäftsordnung wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die letztmalig am 01.08.2005 geänderte Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln hat sich in der Sitzungszeit des Rates 2004 bis 2009 grundsätzlich bewährt. Einige Änderungen sind aufgrund gesetzlich geänderter Bestimmungen bzw. wegen technischen Fortschritts notwendig. Diese Änderungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Geschäftsordnung durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Nicht geändert wurde die Geschäftsordnung in § 24 Abs. 3. Nach der derzeitigen Rechtslage entsprechend der GO wird die Niederschrift nur noch vom Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnet. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Nottuln unterschreibt auch ein weiteres Ratsmitglied. Diese dritte Unterschrift ist nicht erforderlich. Bei Anpassung an die Rechtslage der GO müsste § 24 Abs. 3 folgende Fassung erhalten:

Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem vom Rat bestellten Schrift­führer unterzeichnet. Verweigert einer der genannten Personen die Unterschrift, so ist dieses in der Niederschrift zu vermerken.

Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister oder der Bürger­meisterin innerhalb einer Frist von in der Regel 10 Werktagen nach der Sitzung  in der Form zuzuleiten, wie die Einberufung erfolgt. Dabei ist sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf den Teil der Niederschriften nehmen können, die in nicht öffentlicher Sitzung behandelt wurden.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Geschäftsordnung