Betreff
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter gemäß § 58 ABs. 5 GO NW
Vorlage
157/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Ausschussvorsitzende bestimmt:

1.       ...

2.       ...

 

Es werden folgende stellvertretende Ausschussvorsitzende bestimmt:

1.       ...

2.       ...


Sachverhalt:

Das Verfahren richtet sich nach § 58 Abs. 5 GO NW.

 

Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:

 

1.       Der Bürgermeister führt gem. § 57 Abs. 3 S. 1 GO NW den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Der stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte des Haupt- und Finanzausschusses gewählt (§ 57 Abs. 3 S. 2 GO NW).

2.       Für die Verteilung und Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren fortgesetzt oder von vorne begonnen werden soll. Aus Rechtssicherheitsgründen wird durch die Gemeindeverwaltung empfohlen, das Zugreifverfahren neu zu beginnen.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine