Betreff
Bürgerzentrum Schulze-Frenkings-Hof
Vorlage
135/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte und Betriebskostenpauschalen für die Alte Amtmannei und für das Bürgerzentrum Schulze-Frenkings-Hof vom 5.11.2002 werden, betreffend das Bürgerzentrum Schulze-Frenkings-Hof wie mit den Vereinen abgestimmt  (Anlage Nr. 1) geändert und zum 1.1.2010 in Kraft gesetzt.

 


Sachverhalt:

Auf die Vorlage 107/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit wird Bezug genommen.

 

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

„Die Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte und Betriebskostenpauschalen für die Alte Amtmannei und für das Bürgerzentrum Schulze-Frenkings-Hof vom 5.11.2002 werden, betreffend das Bürgerzentrum Schulze-Frenkings-Hof wie mit den Vereinen abgestimmt  (Anlage Nr. 1) geändert und zum 1.1.2010 in Kraft gesetzt.“

 

folgte der Ausschuss durch einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die „Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte und Betriebskostenpauschalen für die Alte Amtmannei und für das Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof vom 5.11.2002“ wurden entsprechend der Beratung und Beschlusslage überarbeitet und sind der Vorlage (Anlage Nr. 1) beigefügt.

 

Neben redaktionellen Änderungen ist eine Regelung zur Erhebung einer Kaution (Absatz 7) aufgenommen worden.

 

Die Tarife für die Alte Amtmannei bleiben zunächst unverändert, die für das Bürgerzentrum sind entsprechend der Vorberatung angepasst worden.


Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen i.H.v. rd. 12.000 €/Jahr


Anlagen:

Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte und Betriebskostenpauschalen für die Alte Amtmannei und für das Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof