Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt vom geplanten Vorgehen sowie vom Entwurf der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Nottuln Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen ist auch auf örtlicher Ebene
eine Aufgabe von großer Bedeutung zur Verwirklichung der Gleichstellung
behinderter Menschen. Besondere Ziele sind, die Benachteiligung von Menschen
mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern und die gleichberechtigte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das
Land Nordrhein-Westfalen hat hierzu das »Gesetz zur Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen« beschlossen.
Mit
Datum vom 17.08.2008 hat die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln die
Errichtung einer Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
vorgeschlagen.
Der
letzte Zwischenbericht hierzu wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses
für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 04.11.2008 gegeben.
In
der Zwischenzeit hat die Verwaltung eine ganze Reihe von Gesprächen geführt, um
Informationen einzuholen und um sich kundig zu machen, wie in dieser Frage in
anderen Kommunen verfahren wird.
Als
Ergebnis bleibt festzuhalten:
- Es erscheint sinnvoll und notwendig,
die Position einer/eines Behindertenbeauftragten der Gemeinde Nottuln zu
etablieren.
- Der/die Behindertenbeauftragte
sollte klar definierte Kompetenzen haben, die es ihm ermöglichen, seine
Aufgaben zu erfüllen.
- Neben den definierten Kompetenzen
gehört auch eine Ausstattung mit einem Budget und mit Sachmitteln zur
Ermöglichung der Aufgabenerfüllung dazu.
- Der/die Behindertenbeauftragte
sollte einen qualifizierten beratenden Sitz im zuständigen Sachausschuss
bekommen.
Deshalb ist es erforderlich, die Bestellung einer oder eines Behindertenbeauftragten in einer Satzung festzulegen.
Es wird deshalb seitens der Verwaltung das folgende Vorgehen vorgeschlagen:
- Sitzung des HFA am 23.06.2009:
§ Präsentation des vorgesehenen Vorgehens
§ Vorstellung des Satzungsentwurfes und Kenntnisnahme
§ Beschluss: Kenntnisnahme des vorgesehenen Vorgehens
- Einladung des Bürgermeisters an die einschlägigen Verbände und Institutionen mit einem persönlichen Einladungs-Anschreiben; zeitgleich soll eine Presseinformation herausgegeben werden, um auch solche Personen zu erreichen, die nicht in Verbänden oder Institutionen organisiert sind.
- Durchführung einer Versammlung von interessierten Einzelpersonen und interessierten Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Institutionen. Diese Versammlung soll einen oder mehrere Vorschläge zur Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten sowie eines/einer stellvertretenden Behindertenbeauftragten erarbeiten. Diese Vorschläge werden dem Rat vorgelegt.
- In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates am 03.11.2009:
§ Beschlussfassung über die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Nottuln
Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten und eines/einer stellvertretenden Behindertenbeauftragten
Finanzielle Auswirkungen:
- Aus dem heutigen Beschluss rühren keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen her.
- Bei Beschlussfassung über die Satzung und der sich daraus ergebenden Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten und eines/einer stellvertretenden Behindertenbeauftragten entstehen Kosten für Aufwandsentschädigungen, für Sitzungsgelder sowie für Sachmittel. Diese können heute noch nicht beziffert werden, da sie vom beschlossenen Inhalt der Satzung unmittelbar abhängen.
Anlagen:
Anlage 1:
Satzungsentwurf über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in
der Gemeinde Nottuln