Betreff
Antrag der Schulkonferenz der St. Martinus-Grundschule Nottuln vom 28.5.2009 auf Sicherstellung des Einsatzes einer Integrationshelferin/eines Integrationshelfers in jeder integrativen Klasse; hier: Antrag auf Übernahme von Personalkosten, die nichtvom Kreissozialamt abgedeckt sind
Vorlage
120/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der Schulkonferenz:

Der Rat der Gemeinde Nottuln wird gebeten, den bisher geltenden Beschluss der Kostenneutralität im GU erneut zu überdenken und die Kosten von 4.800 €/Jahr für je eine/n Integrationshelfer/in zu übernehmen, sofern diese/r nicht vom Kreissozialamt oder einem anderen Sponsor getragen werden.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.5.2009 (Anlage 1) beantragt die Schulkonferenz der St. Martinus Grundschule die Sicherstellung des Einsatzes einer Integrationshelferin/eines Integrationshelfers in jeder integrativen Klasse durch Übernahme der Personalkosten, die nicht vom Kreissozialamt abgedeckt sind durch die Gemeinde Nottuln.

 

 

Diesbezügliche Historie und derzeitige Praxis der Integrativen Beschulung an der St. Martinus-Grundschule Nottuln:

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln hatte am 14.03.1989 folgenden Beschluss gefasst:

 

Aufgrund des Antrages des Arbeitskreises Integration in Nottuln vom 24.01.1989, der Beschlüsse der Lehrer- und Schulkonferenz der Grundschule vom 21.02.1989 und der Empfehlung des Schulausschusses vom 01.03.1989 ist die Gemeinde Nottuln bereit, zum Schuljahresbeginn 1989/90 an der St. Martinus Grundschule in Nottuln einen Schulversuch für die Einrichtung einer integrativen Klasse zu starten. Der Gemeindedirektor wird gebeten, beim Kultusminister NW die Genehmigung für diesen Schulversuch entsprechend § 4b Schulverwaltungsgesetz zu beantragen.“

 

Der Kultusminister des Landes NRW hat mit Erlass vom 01.08.1989 IIA 3.70-20/0 Nr. 2013/89 die Teilnahme der St. Martinus Grundschule Nottuln am Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder in der Grundschule“ zunächst für 4 Jahre genehmigt.

 

Zum Schuljahr 1990/1991 wurde eine weitere integrative Klasse an der St. Martinus Grundschule eingerichtet.

 

Am 16.06.1992 wurde vom Schulausschuss ein Grundsatzbeschluss gefasst, der besagt, dass der Schulversuch „Integrative Klasse“ auf eine Schulkasse pro Jahrgang beschränkt wird.

 

Mit Verfügung vom 10.05.1993 teilte der Regierungspräsident das Ende des Schulversuchs „Integration“ mit, erlaubte jedoch gleichzeitig, die Weiterführung des gemeinsamen Unterrichts und die Bildung einer neuen Klasse. Die Kostenneutralität ergab sich aus der jeweiligen Erlasslage.

 

In der Folgezeit wurden dann an der St. Martinus Grundschule bekanntlich weitere integrative Klassen eingerichtet.

 

Bis 1997 wurden zwischenzeitlich Haushaltsmittel für die Betreuung durch Zivildienstleistende im Haushalt eingestellt. Im Januar 1997 wechselte das damals letzte behinderte Kind zu einer Sonderschule für geistig Behinderte. Einen Antrag der St. Martinus-Grundschule vom 17.6.2002 auf Einrichtung einer Zivildienststelle zur Förderung der integrativen Beschulung hatte der zuständige Fachausschuss in seiner Sitzung am 16.7.2002 abgelehnt.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage in der jüngeren Vergangenheit hat die Gemeinde Nottuln als Schulträger der sonderpädagogischen Förderung von Schülerrinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht der St. Martinus Grundschule nur zugestimmt, wenn keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten für die Gemeinde Nottuln anfallen.

Kosten einer notwendigen Schulassistenz wurden vom  Kreissozialamt auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.

 

Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 09.06.2004 (Zuständigkeitsstreit zwischen Sozial- und Schulträgern) hatte der Kreis Coesfeld die weitere Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe über den 31.01.2005 hinaus zunächst abgelehnt.

Um einen Schulwechsel der damals betroffenen Kinder zu vermeiden, übernahm die Gemeinde Nottuln vorübergehend diese Kosten (damalige Beratung im Ausschuss am 1.2.2005, Vorl.-Nr. 1/2005) und zwar bis durch das neue Schulgesetz im März 2005 klargestellt wurde, dass die Integration weitergeführt wird und die Zuständigkeit für die Kosten der Integrationshelfer nicht bei den Schulträgern liegt.

 

Seit dem hat der Kreis Coesfeld auf Antrag der Erziehungsberechtigten jeweils nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach den Vorschriften des SGB XII (Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen) oder nach dem SGB VIII (Jugendhilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen) vorliegen. Die Leistungen werden in der Regel für ein Schuljahr Einkommens unabhängig gewährt. Gefördert wird i.d.R. ein Integrationshelfer pro Klasse.

 

Wenn also mindestens ein körperlich, geistig oder seelisch behindertes Kind in jeder Klasse des gemeinsamen Unterrichts der St. Martinus-Grundschule wäre, müsste die Finanzierung jeweils eines Integrationshelfers auf 400 € - Basis gesichert sein, wenn die entsprechenden Anträge auch gestellt werden und sich die Förderpraxis des Kreises nicht ändert. Ob und wann die genannte UN-Konvention eine Rechtsänderung herbeiführt, kann nicht beurteilt werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten beantragt die Schulkonferenz, „ ...die Kosten von 4.800 €/Jahr für je eine/n Integrationshelfer zu übernehmen, sofern diese/r nicht vom Kreissozialamt oder einem anderen Sponsor getragen werden.“

 

Vor dem Hintergrund bestehender Beschlüsse zur Kostenneutralität der Integrativen Beschulung und zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung und des dargestellten Sachverhaltes empfiehlt die Gemeindeverwaltung unter Abwägung der Bedeutung der Integrativen Beschulung als Standortfaktor, diesem Antrag nicht zu folgen.


Finanzielle Auswirkungen:

0 bis 19.200 €/Jahr


Anlagen:

Antrag der Schulkonferenz der St. Martinus-Grundschule Nottuln vom 28.5.2009