Betreff
Genehmigung einer Schallschutzwand am K+K- und Netto-Markt in Nottuln-Appelhülsen
Vorlage
114/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für die Lärmschutzwand wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Der Antrag zum Bau des Netto-Marktes liegt derzeit dem Kreis Coesfeld zur Genehmigung vor.

Hier muss aufgrund der Konfliktsituation mit den Anwohnern eine hundertprozentig rechtssichere Entscheidung getroffen werden.

Im Rahmen des Lärmschutzgutachtens sieht die Immissionsschutzbehörde die prognostizierten PKW-Bewegungen als möglicherweise zu niedrig angesetzt an. Bei höheren Bewegungszahlen würden auch die Lärmwerte, insbesondere für die Bewohner am vorderen Teil des Ahornweges, steigen.

Sowohl die Verkehrsgutachterin und der Lärmgutachter der Gemeinde Nottuln kommen im Rahmen der Bauleitplanung, wie auch der zweite Lärmgutachter, der auf Wunsch der Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hinzugezogen wurde, auf ungefähr gleiche Zahlen im Bereich von ca. 2000 PKW-Bewegungen. Der Investor und die Betreiber vermuten noch weitaus niedrigere Zahlen.

Dies sind jedoch zunächst nur Prognosen. Um keine - im Nachhinein unlösbaren Konflikte – zu verursachen, will der Kreis Coesfeld hier eine Steuerungsmöglichkeit haben. Um dem Risiko einer zu starken Lärmbelastung der Anwohner vorzubeugen, will der Kreis darum eine Auflage in die Baugenehmigung mit aufnehmen.

Der Markt soll zunächst ohne Wand errichtet werden. Nach einer Anlaufzeit (ca. einem halbem Jahr) soll eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Je nach Ergebnis dieser Zählung muss eine zusätzliche Lärmschutzwand errichtet werden oder nicht. Die Wand muss jedoch heute schon im Bauantrag mitbeantragt und genehmigt werden.

Dabei geht es nicht um die ohnehin geplante Lärmschutzwand an der Anlieferung, sondern um eine zusätzliche Wand am Ahornweg (s. Anlage).

In der beigefügten Anlage erkennt man die Dimension der Wand. Diese muss 40 m lang und ca. 2,70 m hoch sein, hat also erhebliche Ausmaße. Zur besseren Einbindung in die Umgebung soll ein Teil der Wand transparent gestaltet und ein Teil begrünt werden. (s. Anlage).

 

Fazit:

Eine Lärmschutzwand am Ahornweg ist nicht attraktiv, bedeutet jedoch für die Anwohner, dass die Lärmwerte auf jeden Fall eingehalten werden. An und für sich ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Wand nach einer Verkehrszählung überhaupt erforderlich wird und gebaut werden muss. Die Verwaltung empfiehlt darum, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Lärmschutzwand zu erteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Planskizze