Betreff
Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln e.V. vom 7.5.2009 auf Hallennutzung in den Ferien
Vorlage
110/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln e.V., „auch in den Schulferien das Training zumindest für die Mannschaften in den Sporthallen zu gestatten, die an Meisterschaftsspielen teilnehmen“ wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass jeweils auf Antrag geprüft wird, ob Reinigungs- oder Unterhaltungsarbeiten entgegenstehen. Für evtl. Rückfragen und Fälle der Beanstandung wird der Produktgruppe Schule, Sport und Kultur der jeweiligen Übungsleiter namentlich und mit Kontaktadresse (Anschrift, Telefon) benannt.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 7.5.2009 (Anlage Nr. 1) beantragt der SV DJK Grün-Weiß Nottuln e.V.,

 

„auch in den Schulferien das Training zumindest für die Mannschaften in den Sporthallen zu gestatten, die an Meisterschaftsspielen teilnehmen“.

 

Bereits in der Vergangenheit war die Nutzung der gemeindlichen Sporthallen zu Ferienzeiten immer wieder Thema im Ausschuss. So war z.B. im Jahr 2000 die Verwaltung u.a. beauftragt worden zu prüfen, ob die Öffnung von Turn- und Sporthallen 14 Tage vor Ende der Sommerferien möglich ist.

Eine letzte Aussprache im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit fand am 25.9.2001 statt.

 

Wie schon damals berichtet, „wird den Sportvereinen seit Jahren mitgeteilt, dass die einzelnen Hallen für Meisterschaftsspiele, die in die Ferienzeiten fallen, in Absprache mit der Produktgruppe Schule, Sport und Kultur zur Verfügung stehen. Auch sonstige Trainingsstunden, die innerhalb der Ferien durchgeführt werden sollen, können bei der Produktgruppe Schule, Sport und Kultur beantragt werden. Diesen Anträgen wird stattgegeben, sofern keine wesentlichen Gründe, wie Grundreinigungs- oder Unterhaltungsarbeiten dagegensprechen. Um Kosten zu sparen und diese Trainingsstunden auf möglichst eine Halle zu beschränken, wird daher darauf hingearbeitet, für diesen Zweck die Sporthalle am Hallenbad zur Verfügung zu stellen.“ Nach Berechnungen des Gebäudemanagements betragen die Kosten für eine Hallennutzungsstunde im Sommer rd- 9,70 €.

 

Aufgrund der angespannten Sporthallensituation und des Umstandes, dass die aufwändigen Grundreinigungen nur noch einmal im Jahr in den Sommerferien stattfinden, sollte man den Sportvereinen im Sinne des Antrages entgegenkommen.

 

Ein besonderes Problem ist allerdings die mangelnde Aufsicht der Sporthallen in den Ferien, da die Hausmeister mit Rücksicht auf den Schulbetrieb verpflichtet sind, Ferien- und Mehrarbeitsstundenabbau in dieser Zeit zu betreiben und somit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Schulsport durch die „unbeaufsichtigte Zeit“ nicht beeinträchtigt wird. Die Grundreinigung sollte von daher in der letzten Ferienwoche stattfinden.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Dem Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln e.V., „auch in den Schulferien das Training zumindest für die Mannschaften in den Sporthallen zu gestatten, die an Meisterschaftsspielen teilnehmen“ wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass jeweils auf Antrag geprüft wird, ob Reinigungs- oder Unterhaltungsarbeiten entgegenstehen. Für evtl. Rückfragen und Fälle der Beanstandung wird der Produktgruppe Schule, Sport und Kultur der jeweiligen Übungsleiter namentlich und mit Kontaktadresse (Anschrift, Telefon) benannt.

 

Gem. § 3 b (1) der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln vom 12.12.2006 entscheidet der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit über die Aufstellung der Benutzungsordnung für kommunale Sportanlagen (Nr. 1) und Angelegenheiten der Sportförderung (Nr. 5).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zusätzliche Energie- und Reinigungskosten in den Ferienzeiten, je nach Intensität der Inanspruchnahme


Anlagen:

Antrag SV DJK Grün-Weiß Nottuln e.V. vom 7.5.2009