Betreff
Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 08.03.2005
Vorlage
094/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 08.03.2005 wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW –SchulG) vom 15. Februar 2005 trat das Schulverwaltungsgesetz (SchVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1985 zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 außer Kraft.

Die Regelung über die Bildung von Schulbezirken u.a. für öffentliche Grundschulen wurde dazumal in § 84 SchulG aufgenommen.

Der Paragraph besagte u. a., dass für jede öffentliche Grundschule und jede öffentliche Berufsschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk gebildet werden kann.

Diese Regelung galt bis zum 31.08.2008 fort.

Da nunmehr lediglich für Förderschulen und Berufsschulen Schuleinzugsbereiche gebildet werden können, ist die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 08.03.2005 entbehrlich geworden.

Die Rechtsverordnung ist daher aufzuheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlagen:

 

Keine