Betreff
Umgehungsstraße - Wasserwerk
- Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 02.03.2009
- Anträge UBG-Fraktionvom 03.04.2009 und "Bündnis 90/Die Grünen" vom 25.03.2009 an den Vorsitzenden des Betriebsausschusses zur Einladung des Herrn Prof. Dr. Tröger, zurSitzung des Betriebsausschusses am 13.05.2009
Vorlage
093/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag lt. Bürgerantrag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stellt fest, dass das Wasserwerk Nottuln nach dem Bau der Umgehungsstraße nach neuen Erkenntnissen nicht als gesichert angesehen werden kann.

 

  1. Die Gemeinde Nottuln wird beantragen, dass der Baulastenträger für die Ortsumgehung B 525 sich bereit erklärt, alle Risiken zu übernehmen, die sich mittelbar und unmittelbar aus dem Bau der Umgehungsstraße für das Wasserwerk ergeben. Darüber hinaus soll der Bauträger die Haftung für die Richtigkeit des Gutachtens übernehmen. (Ein Formulierungsvorschlag für ein Schreiben an den Baulastträger findet sich in der Anlage.)

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NW vom 02.03.2009 an den Rat der Gemeinde Nottuln wurde in der Sitzung des Rates am 31.03.2009 zur Vorberatung an den Betriebsausschuss der Gemeinde Nottuln als Fachausschuss verwiesen. Der Bürgerantrag einschließlich der Sitzungsniederschrift sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt worden.

 

Anträge der UBG- Fraktion vom 03.04.2009 sowie der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 25.03.2009 an den Vorsitzenden des Betriebsausschusses, Herr Dörndorfer, sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Beide Fraktionen beantragen darin die Einladung des Herrn Prof. Dr. Tröger, Berlin, zur Sitzung des Betriebsausschusses am 13.05.2009. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses, der für die Hinzuziehung von Fachleuten für die Ausschusssitzungen zuständig ist, erfolgte eine entsprechende Einladung. Herr Professor Dr. Tröger hat seine Teilnahme an der Sitzung des Betriebsausschusses zwischenzeitlich zugesagt.

 

Im Namen des Ausschussvorsitzenden wurden zusätzlich weitere Einladungen versandt an:

 

  1. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Coesfeld, Leiter Herr Griepenburg
  2. Professor Dr.- Ing. Lange, Sachverständiger für Wasserwirtschaft, Achim
  3. Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Herr Meyer, Hydrogeologe
  4. Bezirksregierung Münster, Dezernat „Wasserwirtschaft“, Leiter Herr Treseler

 

Bezüglich der vier weiteren Einladungen erfolgten zwischenzeitlich Absagen. Während Herr Professor Lange aus terminlichen Gründen abgesagt hat, wird seitens des Landesbetriebes, des geologischen Dienstes sowie der Bezirksregierung aus grundsätzlichen Erwägungen von einer Teilnahme abgesehen. Trotz einer Absage erklärten sich alle „Eingeladenen“ dazu bereit, eine schriftliche Stellungnahme zu dem in der Einladung beigefügten Bürgerantrag, rechtzeitig vor der Sitzung des Betriebsausschusses, abzugeben.

 

Am 29.04.2009 lagen der Betriebsleitung drei Stellungnahmen vor. Die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 17.04.2009 ging am 21.04.2009, die Stellungnahme des Herrn Prof. Dr.-Ing. Lange vom 21.04.2009 ging am 24.04.2009 und die Stellungnahme des geologischen Dienstes NRW vom 28.04.2009 ging am 29.04.2009 bei den Gemeindewerken ein. Ein Eingang der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW war noch nicht zu verzeichnen.

 

Die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster ist dieser Vorlage als Anlage 3 und die Stellungnahme des Herrn Prof. Dr.-Ing. Lange als Anlage 4 und die Stellungnahme des geologischen Dienstes als Anlage 5 beigefügt. Mit dem Eingang der Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW, Niederlassung Coesfeld, ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Diese Unterlagen werden mit der Bitte um Beifügung zu den Sitzungsunterlagen als Anlage 6 unverzüglich nach Eingang nachgereicht.

 

Bereits im Vorfeld des o.a. Bürgerantrages wurde der Hydrogeologe, Herr Dr. Kluge, Aquanta Hydrogeologie Nottuln, darum gebeten, zu der dem Antrag beigefügten geologischen Karte eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme vom 11.02.2009 ist der Vorlage als Anlage 7 beigefügt.

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.05.2009 soll darüber beraten werden, ob das Wasserwerk nach dem Bau der Umgehungsstraße nach neuen Erkenntnissen nicht als gesichert angesehen werden kann und ob beantragt wird, den Baulastträger zur Risikoübernahme aufzufordern und die Haftung für die Richtigkeit des Gutachtens zu übernehmen.

 

Da mit Ausnahme des Herrn Professor Dr. Tröger und des Hydrogeologen, Herrn Dr. Kluge, als Berater des Wasserwerkes, weder Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW, des geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Münster noch Herr Professor Dr.-Ing. Lange in der Sitzung am 13.05.2009 anwesend sein werden, ist ein fachlicher Austausch zwischen den Vertretern der maßgeblich beteiligten Institutionen mit Herr Professor Dr. Tröger bezüglich der o.a. Fragestellungen kaum möglich. Von daher kommt den beigefügten schriftlichen Stellungnahmen wichtige Bedeutung zu.

 

Aus Sicht des Wasserwerkes ist die Stellungnahme der Bezirksregierung wichtig dahingehend, dass von einer Einschränkung des Wasserrechtes nach dem Bau einer Umgehungsstraße nicht ausgegangen werden kann. Zur fachlichen Bewertung der dem Bürgerantrag beigefügten geologischen Karte wird auf die inhaltlichen Aussagen der beigefügten Stellungnahmen (Anlagen 3 bis 7) verwiesen.

 

Im Jahr 2007 wurde das gemeinsame Gutachten des Landesbetriebes und der Gemeinde, aufgestellt durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Lange, aus Sicht des Wasserwerkes durch die Ingenieurgesellschaft, Tuttahs & Meyer mbH, Bochum, fachlich bewertet. Der bearbeitende Hydrogeologe, Herr Dr. Kluge, kam seinerzeit u.a. zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Richtlinien für den Bau von Straßen in Wasserschutzgebieten eingehalten werden. Auch wenn eine Gefährdung des Grundwasserleiters nicht zu erwarten sei, wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass mit jeder zusätzlichen Straße in einem Wasserschutzgebiet eine potentielle Gefährdung gegeben ist, die auch mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen nicht restlos ausgeschlossen werden kann.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

  1. Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
  2. Anträge UBG-Fraktion vom 03.04.2009 und Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 25.03.2009
  3. Stellungnahme Bezirksregierung Münster vom 17.04.2009
  4. Stellungnahme Prof. Dr.-Ing. Lange vom 21.04.2009
  5. Stellungnahme des geologischen Dienstes NRW, Krefeld vom 28.04.2009
  6. Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW, Coesfeld (wird nachgereicht)
  7. Stellungnahme Aquanta Hydrogeologie, Nottuln, vom 11.02.2009