Betreff
Verkehrsbelastung Oberstockumer Weg Hier: Bürgerantrag gem § 24 GONW vom 12.03.09
Folgeberatung aus 065/2009
Vorlage
065/2009/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt dem Bau von zwei Bauminseln auf dem Oberstockumer Weg als zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahme zu.


Sachverhalt:

Der Oberstockumer Weg ist als Tempo 30 Zone mit wechselseitigen Parkplätzen auf der Fahrbahn ausgewiesen. Im Bereich der Astrid-Lindgren-Grundschule ist ein Fußgängerüberweg mit eingeengter Fahrbahn angelegt. Am Ende der Bebauung befindet sich in Fahrtrichtung Stockum ein einengendes Baumtor und eine Teilaufpflasterung auf der Fahrbahn. Für alle einmündenden Straßen auf dem Oberstockumer Weg gilt die Regel Vorfahrt von rechts. Diese Verkehrsregelung wird noch durch die Erinnerungspiktogramme verdeutlicht.

Die wechselseitig angelegten Pkw-Parkplätze haben einen Abstand zwischen 15,00 m und 25,00 m (siehe Foto). Dieser Abstand ermöglicht die Durchfahrt innerhalb der Versatzlängen für den Begegnungsverkehr Pkw / Pkw und in den 25, 00 m langen Versätzen für den Begegnungsfall Lkw / Pkw. Auf der gesamten angebauten Straße befinden sich insgesamt 14 Fahrbahnversätze durch wechselseitig angelegte Parkplätze. In Fahrtrichtung vor den Parkplätzen befindet sich jeweils eine Sperrflächenmarkierung, die das Überfahren nicht besetzter Parkplätze verbietet. Die Parkplatzstandorte und -anzahl ist von den angebauten Grundstückszufahrten der Anlieger abhängig.

Der Oberstockumer Weg hat die Funktion einer Anliegersammelstraße mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 2.700 Fahrzeugen.

Die Anzahl der Kraftfahrzeuge in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr beträgt ca. 150 bis 200 Fahrzeuge pro Stunde. Dieses Ergebnis entspricht auch dem Zählwert des Antragstellers. Es ist aber zu berücksichtigen, dass bei den ermittelten Werten der Verwaltung auch die Radfahrer enthalten sind (Anteil ca. 10 Prozent).

Die Geschwindigkeit von 85 Prozent aller Fahrzeuge liegt bei maximal 36,5 km pro Stunde. Diese Ergebnisse wurden zwischen der Wagenfeldstraße und Pakenstraße ermittelt.

Das Ziel zur Durchsetzung einer Tempo 30 Zone ist damit erreicht.

Auf Wunsch von Anliegern am Oberstockumer Weg hat die Gemeindewerke zwischen der Wagenfeldstraße und der Pakenstraße noch zwei Baumscheiben, jeweils in Fahrtrichtung vor den Parkplätzen eingeplant. Diese Baumaßnahme verhindert ein Überfahren der angebrachten Sperrflächen vor den Parkplätzen, falls sich auf den dahinterliegenden Stellplätzen keine Fahrzeuge befinden.

Da in diesem Bereich auch Grundstückszufahrten vorhanden sind, muss hier ein Parkplatz in eine Bauminseln umgewandelt werden. Der auf der gegenüberliegenden Seite eingeplante Baum kann durch Verschieben der Parkplatzanordnung gepflanzt werden.

Eine geplante Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich hat bislang die Umsetzung verhindert.

Eine grundsätzliche Verschiebung der Parkplätze in Fahrtrichtung, um Baumscheiben anzulegen ist nicht möglich. Die dann verbleibenden Versatzlängen von 10,00 und 20,00 m würden nicht mehr für den Begegnungsverkehr ausreichen.

Für den Bau von 12 weiteren Baumscheiben vor den Stellplätzen müssten dann 12 Parkplätze entfernt werden.

Der Bau eines Fußgängerüberweges für die Kreuzung Wagenfeldstraße / Auf dem Esch ist nach den Planungsrichtlinien für Verkehreinrichtungen in Tempo 30 Zonen nur vor bedeutenden Fußgängerzielen wie z.B. Schulen vorgesehen.

Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung und die geforderten Werte für die Anlage von Fußgängerüberwegen erfüllen nicht die Forderungen der Straßenverkehrsaufsichtsbehörde zur Zustimmung zum Bau eines Überweges.

Die Anlage von 12 weiteren Bauminseln vor den Stellplätzen auf dem Oberstockumer Weg würde die Verkehrsfläche optisch einengen.

Die Kosten für diese Umbaumaßnahme würden ca. 30.000,00 Euro betragen. Die Unterhaltung der Bauminseln und der Bäume würden jährlich insgesamt mindestens 150,00 Euro betragen (Baumkataster und Begehung). Im Falle erforderlicher Maßnahmen wären die Kosten höher.

 


Finanzielle Auswirkungen:

5.000,00 €


Anlagen:

Anlage 1          Bürgerantrag vom 12.03.2009

Anlage 2          Foto