Betreff
Erweiterung des Naturparks Hohe Mark auf das Gemeindegebiet Nottuln
Vorlage
081/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln wird die Aufnahme in den Naturpark Hohe Mark nicht beantragen.


Sachverhalt:

Anlass für diese Vorlage ist ein Gespräch im Oktober 2008 mit dem Vorsitzenden des Vereins sowie dem Geschäftsführer des Naturparks Hohe Mark e.V.

Gesprächsthema waren die Pläne, das Gebiet des Naturparks in verschiedene Richtungen zu erweitern. Diese Erweiterungen betreffen die Kreisgebiete Borken, Coesfeld, Recklinghausen und Wesel.

Im Kreis Coesfeld sollen Teile des Gemeindegebietes Olfen mit der revitalisierten Steveraue sowie der Landschaftsraum von Dülmen bis Buldern und Lüdinghausen mit aufgenommen werden (s. Anlage 1).

Die Erweiterung des Naturparks ist für den Trägerverein unter Vermarktungsaspekten und zur Setzung touristischer Schwerpunkte o.ä. interessant.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch Teile des Nottulner Gemeindegebietes in diese Erweiterung miteinbezogen werden können und sollen. Dabei ist anzumerken, dass eine solche Erweiterung auf das Nottulner Gemeindegebiet durch den Verein derzeit nicht vorgesehen ist. Eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft besteht jedoch durch den Verein (s. Anlage 2).

Ein Vorteil einer solchen möglichen Mitgliedschaft im Verein Naturpark Hohe Mark ist, dass bei der Vermarktung des Naturparks die Gemeinde Nottuln mit ihren touristischen Anziehungspunkten miteinbezogen und bekannt gemacht wird.

Ein mögliches Risiko besteht jedoch darin, dass die Gemeinde sich überschneidende Konzepte entwickelt, die möglicherweise miteinander konkurrieren.

Schwerpunkt der Gemeinde Nottuln in der Tourismusarbeit und dem Tourismusmarketing ist derzeit, die Region Baumberge in der eine enge, verzahnte Zusammenarbeit zwischen allen Gemeinden stattfindet.

Nach Thematisierung des Sachverhaltes innerhalb der Baumberge Touristik ist dort einstimmig beschlossen worden, dass dem Naturpark Hohe Mark nicht beigetreten werden soll.

Als Gründe dafür werden insbesondere dargestellt, dass die Baumberge eine naturräumlich klar umrissene Einheit sind und der Naturpark lediglich angrenzt. Die Notwendigkeit sich
– besonders im Hinblick auf die Werbung – auf die Kernkompetenzen zu begrenzen und sich auf eine Gebietseinheit zu konzentrieren, um hier keine personellen und finanziellen Überschneidungen zu erzielen, wird als wichtig betrachtet.

 

Es wird darum empfohlen, dass die Aufnahme in den Naturpark Hohe Mark nicht beantragt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1          Übersichtskarte

Anlage 2          Schreiben des Vereins zu den Erweiterungsabsichten