Betreff
Antrag der UBG Nottuln-Fraktion für die Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 28.01.2009, Einrichtung einer Ampelanlage an dem Fußgängerüberweg beim K+K- Supermarkt Appelhülsen.
Sitzungsbeschluss vom 28.01.2009: Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW bezüglich alternativer oder ergänzender Querungshilfen aufzunehmen.
Vorlage
079/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sachstand der Stellungnahmen der Kreispolizeibehörde und der Straßenverkehrsaufsicht Kreis COE wird zur Kenntnis  genommen. Die Verwaltung bittet die Ortspolizei den Fußgängerüberweg während der Schulwegzeiten verstärkt zu überwachen.

 


Sachverhalt:

Am 04.06.2004 wurde auf Wunsch der Bewohner der Wohnsiedlung Appelhülsen Nord eine Verkehrszählung zum Bau eines Fußgängerüberweges durchgeführt.

Die Richtlinien für Verkehrszählungen  besagen, dass beidseitig eines möglichen Standortes einer Fußgängerfurt auf einer Länge von 50,00 m je Fahrtrichtung alle querenden Fußgänger einer Straße zu erfassen sind. Fußgängerüberwege haben eine bündelnde Funktion und sollen die querenden Personen zusammenführen.

Der Spitzenwert in diesem Messbereich lag damals bei 18 Personen, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Nach den Regeln für Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen ist eine Sichtweite von mindestens 50,00 m von und auf Warteflächen einzuhalten. Für rechtsabbiegende Kraftfahrer aus dem Ahornweg ist dieser Abstand zur Straßeneinmündung vorteilhaft, damit querungswillige Personen des Fußgängerüberweges nicht übersehen werden. Die Lage des Zebrastreifens ist für beide Wegrichtungen der Fußgänger als ein guter Kompromiss für Fußgänger-Querverkehr anzusehen.

 

Am 14.07.2004 wurde unter Beteiligung der Polizei, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Anwohner aus dem Wohngebiet Appelhülsen Nord und Mitgliedern der Ratsfraktionen die verkehrsrechtliche Genehmigung für diesen Standort vom Kreis Coesfeld erteilt. 

 

Alternative oder ergänzende Querungshilfen:

 

Am 07.04.2009 wurde auf Grund des Antrags der UBG Nottuln Fraktion in einem Besprechungstermin mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Straßenverkehrsaufsicht des Kreis COE auch über alternative und ergänzende Querungshilfen diskutiert.

Die Kreispolizeibehörde stellt in ihrer Stellungnahme (siehe Anlage) fest, dass die Anzahl der querenden Fußgänger nicht gebündelt auftritt und an verschiedenen Stellen die Straße überqueren.

Bei der Überprüfung der Verkehrssituation, auch während der verkehrsreichen Zeiten, wurden bei der Straßenüberquerung durch Fußgänger keine verkehrswidrigen Situationen durch die Polizei festgestellt. Die Polizei stellt den Sinn und die Erforderlichkeit des Überweges in Frage.

 

Der Schulweg zur Grundschule aus diesem Gebiet  ist über die Ampelanlage Kreuzung Lindenstraße / Weseler Straße nicht länger und wird deshalb auch nicht als Grund für eine Ampelanlage am Zebrastreifen auf der Lindenstraße angesehen.

 

In Anlehnung an die Stellungnahme der Polizei sieht die Straßenverkehrsbehörde Kreis COE (siehe Stellungnahme) und der Landesbetrieb Straßen NRW keinen hinreichenden Grund für die Anordnung einer Fußgängersignalanlage. Eine Verlagerung des Fußgängerüberweges würde die Anzahl der querungswilligen Fußgänger auch nicht bündeln.

 

Um eine Zusammenführung der querenden Fußgänger zu erzielen, wäre die Verlagerung der Bushaltestellen in Fahrtrichtung Nottuln und Fahrtrichtung Appelhülsen erforderlich. Dafür wären erhebliche bauliche Maßnahmen erforderlich.

In Fahrtrichtung Appelhülsen müsste eine Bushaltebucht gebaut werden. Aus Verkehrssicherheitsgründen legt die Richtlinie für den Bau von Busbuchten und Fußgängerüberwegen fest, dass Fußgängerüberwege an Busbuchten vor der Haltestelle in Fahrtrichtung angelegt werden müssen. Der Fußgänger-Querverkehr am Zebrastreifen würde sonst durch den haltenden Bus verdeckt. Für den Standort des K+K-Supermarkts Appelhülsen würde das bedeuten, dass die Busbucht gegenüber der Einmündung des Ahornwegs angelegt werden müsste. Dieses würde zu einer Verkehrsgefährdung zwischen ausfahrenden Bussen und linksabbiegenden Fahrzeugen aus dem Ahornweg führen. Außerdem würde es eine erheblich längere Wegstrecke für Busnutzer aus Richtung Heitbrink und dem Kücklingsweg bedeuten.

 

Entgegen der Infragestellung  des Überwegs durch die  beteiligten Behörden, sollte aufgrund besorgter Bürgerinnen und Bürger die Haltepflicht von Kraftfahrzeugen vor diesem Fußgängerweg von der örtlichen Polizei regelmäßig überwacht werden. Damit würde auch dem Sinn und der Notwendigkeit des Zebrastreifens an der Lindenstraße Nachdruck verliehen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Antrag der UBG-Nottuln Fraktion vom 14.01.2009

Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Coesfeld

Stellungnahme der Straßenverkehrsaufsicht Kreis Coesfeld