Prüfung der in der Sitzung am 03.12.2008 von Ausschussmitgliedern vorgelegten Alternativvorschläge
Beschlussvorschlag:
A) Der zeitlich begrenzte Parkstreifen an der „Schlaunstraße“ vor der Einmündung zur Domherrengasse wird auf einer Länge von 25,00 m in einen Busparkplatz umgewandelt.
Alternativ
B) Die 10 Dauerparkplätze an der Zufahrtsstraße „Am Buckenkamp“ werden für Reisebusse reserviert.
Sachverhalt:
In der Ausschusssitzung am
21.08.2008 wurde von der CDU- Fraktion der Antrag an die Verwaltung gestellt,
einen ortkernnahen Busparkplatz für Reisebusse einzurichten.
Nach Prüfung möglicher
Busstellplätze wurden seitens der Verwaltung die 10 Dauerparkplätze im
Zufahrtsbereich der Straße "Am Buckenkamp“ oder alternativ der
Parkstreifen an der „Schlaunstraße“ vor der Einmündung zur Domherrengasse
benannt.
Im Rahmen der Beratungen der
Ausschussmitglieder wurde die Verwaltung
beauftragt, folgende Standorte zu prüfen und das Ergebnis dem
Ausschuss vorzulegen:
- Mühlenstraße im Bereich des Kindergartens
Damit
hier ein Bus parken kann, ist es erforderlich, dass ein Reisebus rückwärts von
der Mühlenstraße auf die Freifläche parallel zum Kindergarten rangiert. Hier
kann es zu gefährlichen Verkehrssituationen zwischen Besuchern des
Kindergartens, Fußgängern und Radfahrern des einmündenden Ludgeruspättken
kommen.
Außerdem
ist eine erhebliche Rangierarbeit auf der Mühlenstraße erforderlich, da der
eventuelle Parkraum für einen Reisebus nur sehr gering ist.
- Umwandlung von Kundenparkplätzen des Edeka-Marktes auf dem Rhodeplatz
Die
Anzahl der vorhandenen Kundenparkplätze ist nach Vorgaben der Genehmigung des
Geschäftes bemessen. Die Umwandlung von Kundenparkplätzen in einen
Busstellplatz ist nicht möglich, da dann die vorgegebene Anzahl an
Kundenparkplätzen nicht mehr ausreichen würde.
- Zufahrt zum ZOB Busbahnhof zwischen dem
Lebensmittelmarkt und Nonnenbach
Die
Buszufahrt zum ZOB ist in weiten Teilen auf Grund des Höhenunterschiedes zum
Nonnenbach mit einer Stützmauer abgesichert. Um hier Busse abstellen zu können,
wäre es erforderlich, den unterhalb der Stützmauer verlaufenden Gehweg zu
verlagern und die Stützmauer weiter Richtung Nonnenbach zu verlegen.
Zusätzlich
zu diesem erheblichen Aufwand wäre eine Genehmigung durch den Kreis Coesfeld
erforderlich, da diese Abstandsflächen vom Nonnenbach durch den Kreis im Rahmen
der Bebauungsplanung festgelegt wurden.
Ein
Abstellen des Reisebusses auf der Zufahrtsstraße zum ZOB ist nicht möglich, da
die Straßenfläche auch noch zum Rangieren für Lieferverkehr an der
Anlieferungsrampe des Lebensmittelmarktes benötigt wird.
Nach Prüfung dieser weiteren Standortfragen können nur die Parkplätze „Am Buckenkamp“ und der Parkstreifen an der „Schlaunstraße“ als mögliche Reisebusparkplätze genannt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
2.000,00 €
Anlagen:
Fotos zu den Varianten