Betreff
Anlage eines Reisebusparkplatzes im historischen Ortskern.
Prüfung der in der Sitzung am 03.12.2008 von Ausschussmitgliedern vorgelegten Alternativvorschläge
Vorlage
075/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A)     Der zeitlich begrenzte Parkstreifen an der „Schlaunstraße“  vor der Einmündung zur Domherrengasse wird auf einer Länge von 25,00 m in einen Busparkplatz umgewandelt.

 

Alternativ

 

B)     Die 10 Dauerparkplätze an der Zufahrtsstraße „Am Buckenkamp“ werden für Reisebusse reserviert.


Sachverhalt:

In der Ausschusssitzung am 21.08.2008 wurde von der CDU- Fraktion der Antrag an die Verwaltung gestellt, einen ortkernnahen Busparkplatz für Reisebusse einzurichten.

Nach Prüfung möglicher Busstellplätze wurden seitens der Verwaltung die 10 Dauerparkplätze im Zufahrtsbereich der Straße "Am Buckenkamp“ oder alternativ der Parkstreifen an der „Schlaunstraße“ vor der Einmündung zur Domherrengasse benannt.

 

Im Rahmen der Beratungen der Ausschussmitglieder wurde die Verwaltung beauftragt, folgende Standorte zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen:

 

  1. Mühlenstraße im Bereich des Kindergartens

 

Damit hier ein Bus parken kann, ist es erforderlich, dass ein Reisebus rückwärts von der Mühlenstraße auf die Freifläche parallel zum Kindergarten rangiert. Hier kann es zu gefährlichen Verkehrssituationen zwischen Besuchern des Kindergartens, Fußgängern und Radfahrern des einmündenden Ludgeruspättken kommen.

Außerdem ist eine erhebliche Rangierarbeit auf der Mühlenstraße erforderlich, da der eventuelle Parkraum für einen Reisebus nur sehr gering ist.

 

 

  1. Umwandlung von Kundenparkplätzen des Edeka-Marktes auf dem Rhodeplatz

 

Die Anzahl der vorhandenen Kundenparkplätze ist nach Vorgaben der Genehmigung des Geschäftes bemessen. Die Umwandlung von Kundenparkplätzen in einen Busstellplatz ist nicht möglich, da dann die vorgegebene Anzahl an Kundenparkplätzen nicht mehr ausreichen würde.

 

 

  1. Zufahrt zum ZOB Busbahnhof zwischen dem Lebensmittelmarkt und Nonnenbach

 

Die Buszufahrt zum ZOB ist in weiten Teilen auf Grund des Höhenunterschiedes zum Nonnenbach mit einer Stützmauer abgesichert. Um hier Busse abstellen zu können, wäre es erforderlich, den unterhalb der Stützmauer verlaufenden Gehweg zu verlagern und die Stützmauer weiter Richtung Nonnenbach zu verlegen.

Zusätzlich zu diesem erheblichen Aufwand wäre eine Genehmigung durch den Kreis Coesfeld erforderlich, da diese Abstandsflächen vom Nonnenbach durch den Kreis im Rahmen der Bebauungsplanung festgelegt wurden.

Ein Abstellen des Reisebusses auf der Zufahrtsstraße zum ZOB ist nicht möglich, da die Straßenfläche auch noch zum Rangieren für Lieferverkehr an der Anlieferungsrampe des Lebensmittelmarktes benötigt wird.

 

 

Nach Prüfung dieser weiteren Standortfragen können nur die Parkplätze „Am Buckenkamp“ und der Parkstreifen an der „Schlaunstraße“ als mögliche Reisebusparkplätze  genannt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

2.000,00 €


Anlagen:

Fotos zu den Varianten