Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2008 / 2009
Vorlage
041/2009/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 266.011,05 € gebildet.

Die daraus resultierenden Änderungen in den Finanzplänen der Haushaltsjahre 2009 bis 2012 werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Ermächtigungsübertragungen

 

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). So können gem. § 22 Abs. 2 GemHVO Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr - für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen hergestellt und förmlich erklärt werden.

 

Mit dieser Übertragung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der investiven Auszahlungen.

 

Aus dem Haushaltsjahr 2008 werden Ermächtigungen für investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt € 266.011,05 ins Haushaltsjahr 2009 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist der Einzelaufstellung in Anlage 1 zu entnehmen. Die Auswirkungen im mittelfristigen Finanzplan werden in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Ermächtigungsübertragungen werden bilanztechnisch innerhalb des Eigenkapitals als „Sonderrücklage“ ausgewiesen. Da sich die Ermächtigungsübertragungen 2008/2009 gegenüber dem Vorjahr um € 159.552,17 verringert haben, wird die Sonderrücklage in der Bilanz zum 31.12.2008 durch Umschichtung in die Allgemeine Rücklage um diesen Betrag anteilig aufgelöst.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind aus der Anlage 2 ersichtlich.


Anlagen:

Anlage 1 – Ermächtigungsübertragungen von 2008 nach 2009

Anlage 2 – Änderungen im mittelfristigen Finanzplan des Haushalts 2009