Betreff
1. Jahresabschluss 2007 der Gemeinde Nottuln,
2. Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
063/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2007 wird gemäß § 96 (1) GO festgestellt sowie der Lagebericht 2007 zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

Der Jahresabschluss 2007 weist ein Jahresergebnis i.H.v. 229.166,83 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2007 7.334.044,49 €.

 

Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2007 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.


Sachverhalt:

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Er besteht gemäß § 37 GemHVO aus

1. der Ergebnisrechnung,

2. der Finanzrechnung,

3. den Teilrechnungen,

4. der Bilanz und

5. dem Anhang,

sowie dem Lagebericht nach § 48 GO.

 

Der Jahresabschluss 2007 wurde am 26.02.09 und 19.03.09 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nottuln geprüft.

Die durchgeführten Prüfungen haben zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Über das Ergebnis der Prüfung wird voraussichtlich am 19.03.2009 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt (liegt zur Ratssitzung vor).


Finanzielle Auswirkungen:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.