Betreff
Lärmbelästigung durch den Beach-Handball-Cup im Ortskern
Vorlage
048/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln wird dem Veranstalter nicht nahe legen, die Veranstaltung zu verlegen.

 


Sachverhalt:

Mit beiliegendem Schreiben beantragt ein Bewohner des Kastanienplatzes, den Beach-Handball-Cup auf die vorhandenen Sportstätten zu verlegen.

Der Beach-Handball-Cup findet jährlich auf dem Kastanienplatz in Nottuln statt. Veranstalter ist der Sportverein DJK Grün-Weiß-Nottuln e.V. 

Aufgrund von Bedenken der Anlieger/Anwohner des Kastanienplatzes wurde im Jahr 2006 eine Schallpegelmessung vorgenommen. Das Ergebnis der Messung (55 dB(A) bei geschlossenem Fenster) entsprach den gesetzlichen Vorgaben. Auf eine weitere Messung wurde seitens der Anlieger/Anwohner verzichtet.

Der Veranstalter wurde darauf hingewiesen, dass die allgemeine Ruhezeit gemäß Straßen- und Anlagenordnung zu beachten ist. Die Mittagsruhe/Mittagspause wurde durch den Veranstalter konsequent eingehalten.

Bei dem Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen haben sich die zuständigen Gremien umfassend und konkret auch mit dieser Veranstaltung befasst. Es wurde beschlossen, auch diese Veranstaltung in die Verordnung aufzunehmen.

Als Veranstaltungsort wurde bewusst der Kastanienplatz festgelegt, um eine publikumswirksame Veranstaltung im Ortkern zu schaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Antrag vom 24.02.2009 mit Begründung