Betreff
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 "Schul-, Sport und Erholungszentrum" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Vorlage
043/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Schul-, Sport und Erholungszentrum“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für den in der Planzeichnung abgegrenzten Bereich und auf Grundlage der beigefügten Begründung wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

Anlass für die Teilaufhebung des Bebauungsplans ist der durch Gutachten nachgewiesene mangelnde Lärmschutz des Baumberge-Stadions gegenüber der benachbarten Wohnbebauung an der Schützenstraße. Zur Behebung dieses Mangels ist die Errichtung einer Lärmschutzwand erforderlich. Der durch das Lärmgutachten empfohlene Verlauf der Lärmschutzwand befindet sich in etwa 3,60 m Entfernung zum Laufbahnrand und somit nicht exakt entlang der bestehenden Grundstücksgrenzen, sondern einige Meter zurückversetzt.

So entsteht zwischen Lärmschutzwand und privaten Wohngrundstücken ein Bereich, der nicht mehr als Sportanlage genutzt werden kann. Derzeit ist dieser Bereich im Bebauungsplan Nr. 8 „Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Sportanlage festgesetzt. Durch eine Teilaufhebung des Bebauungsplans besteht die Möglichkeit, diesen Bereich entsprechend der Bestimmungen des § 34 BauGB zu nutzen. D. h., dass auf Grund der Prägung durch die angrenzende Wohnbebauung eine Mitnutzung dieses Bereichs durch die angrenzende Wohnbebauung möglich wird – etwa durch kleinere Anbauten an die Bestandsbebauung, Gartenhäuser oder als privater Gartenbereich. Eine umfassende Bautätigkeit ist in diesem Bereich jedoch nicht möglich, da hier eine 10 kv-Erdleitung verläuft, die auch in Zukunft nicht überbaut werden darf und ein Leitungsrecht erfordert.

 

Details können der Begründung entnommen werden.

 

Während der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB und der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB, die vom 03.02.-02.03.2009 durchgeführt wurde, sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 


Anlagen:

  1. Planzeichnung
  2. Begründung