Betreff
Sammlung , Transport und Verwertung von Sonderabfällen im Kreis Coesfeld
Gemeinsame europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen durch die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld und des Kreises Coesfeld/Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld
Vorlage
039/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeinde Nottuln beteiligt sich an einer europaweiten Ausschreibung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden bzw. einzelner Städte und Gemeinden im Kreisgebiet und des Kreises Coesfeld über die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Sonderabfall. Ein neuer Vertrag soll wirksam zum 01.01.2011 abgeschlossen werden.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist die Genehmigung der Bezirksregierung Münster zu diesem Organisationsmodell.

 


Sachverhalt:

Die Sonderabfälle aus Haushalten im Kreis Coesfeld werden in den Städten und Gemeinden über das Schadstoffmobil erfasst und durch den Kreis Coesfeld entsorgt. Seitens des Kreises Coesfeld wurde diese Aufgabe der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mit dem Vertrag vom 14.12.1994 übertragen. Seit der 1996 durchgeführten Aufspaltung in zwei eigenständige Gesellschaften wird diese Aufgabe von der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) wahrgenommen.

 

Bei der Sonderabfallsammlung und –entsorgung praktizieren die Städte und Gemeinden und die WBC seit Jahren eine enge Zusammenarbeit. Hierdurch sollen Probleme und zusätzlicher Aufwand bei der Übergabe der Sonderabfälle aus dem Schadstoffmobileinsatz an der Entsorgungsanlage (Wartezeiten, Spezialbehälterwechsel, u. a.) vermieden werden. Angestrebt wird daher sowohl von den Städten und Gemeinden als auch vom Kreis Coesfeld/ der WBC eine Vergabe aller Leistungen an einen Entsorger.

 

Um eine möglichst kostengünstige Sammlung, Beförderung, Übergabe und Entsorgung zu erreichen, wurde bereits wiederholt die Leistung gemeinsam durch die WBC für die Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Rosendahl und Senden ausgeschrieben. Die Städte Lüdinghausen und Olfen beteiligten sich bisher aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen nicht an einer gemeinsamen Ausschreibung. Die Auftragsvergaben erfolgten jedoch getrennt für die einzelnen Städte und Gemeinden und die WBC. Bisher konnte zwar erreicht werden, dass alle Aufträge an einen Entsorger erteilt wurden um den aufwendigen Umschlag zu vermeiden, die Entwicklungen im Vergaberecht unterstützen diese Vorgehensweise jedoch nicht.

 

Eine eindeutige Zusammenlegung durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Aufgabe – Gemeinsame EU-weite Ausschreibung und eine Beauftragung – lassen einen besseren Wettbewerb erwarten. Die frühzeitige Ausschreibung und ausreichend lange Auftragszeiten sollen den Wettbewerb verbessern und den Bieterkreis vergrößern.

 

Im Sinne des Landesabfallgesetzes NRW § 5 Abs. 3 sind die Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur getrennten Entsorgung von Abfällen mit Schadstoffgehalt aus Haushaltungen sowie von Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen verpflichtet. Den Städten und Gemeinden obliegt entsprechend Landesabfallgesetz NRW § 5 Abs. 6 als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Verpflichtung zur Einsammlung und Beförderung. Entsprechend § 5 Abs. 6 Satz 4 können Entsorgungsaufgaben zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern schriftlich übertragen werden.

 

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist beabsichtigt, die Sammlungs- und Beförderungspflicht der Städte und Gemeinden auf den Kreis/WBC zu übertragen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung basiert auf § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG). Dem entsprechend ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) zur Genehmigung vorzulegen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung lehnt sich an die bereits von den Kommunen des Kreises Coesfeld auf dem Gebiet der Abfallsammlung und –beförderung praktizierte Organisationsform an. Die Bezirksregierung teilte dem Kreis Coesfeld nach vorheriger Prüfung des als Anlage beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit, dass gegen den Abschluss  der Vereinbarung keine Bedenken bestehen.

 

Ende 2010 läuft die derzeitige Beauftragung aus. Um allen Bietern ausreichend Zeit für die Beschaffung evtl. erforderlicher neuer Fahrzeuge oder Sonstigem einzuräumen ist die Vergabe spätestens Mitte 2010 erforderlich. Damit im Vorfeld evtl. Nachprüfverfahren abgewickelt werden können, soll bis Ende 2009 der wirtschaftlichste Bieter ermittelt werden. Die Fristen des EU-weiten Vergabeverfahrens und die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen machen einen zeitnahen Abschluss und Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Basis der weiteren Zusammenarbeit zwingend erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Alle internen und externen Aufwendungen bzw. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinsamen Ausschreibung und des zu schließenden Entsorgungsvertrages werden zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis im Rahmen der Gebührenberechnung Abfallwirtschaft abgerechnet bzw. refinanziert. Im Jahr 2008 sind Kosten der Schadstoffsammlung im Bereich der Gemeinde Nottuln in Höhe von 18.058,30 € angefallen.

 


Anlagen:

-          Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung